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Schließung von Polizeikommissariaten in Barmbek, Harburg, Eimsbüttel und Innenstadt

Montag, 06.04.2009

Anfang April 2009 hat der Innensenator ein neues Gebäude für das Polizeikommissariat (PK) 31 in Hamburg-Uhlenhorst eingeweiht und damit die Zusammenlegung der Polizeikommissariate 31 und 32 vollzogen. Nach den Zusammenführungen der PK 12 und PK 14 in der Innenstadt, der Harburger Polizeikommissariate 45 und 46 und der beiden Eimsbütteler Dienststellen PK 22 und 23 wurde mit dem Polizeikommissariat Weidestraße nun das vierte Polizeikommissariat faktisch geschlossen.

Die Schließung von vier der zuvor 28 Polizeikommissariate hatte der CDU-Senat Anfang 2006 mit einem Stellenabbau bei der Polizei im Umfang von 151 Stellen bzw. in Höhe einer Einsparverpflichtung in Höhe von 4,76 Millionen Euro pro Jahr begründet.

Seinerzeit hieß es, man wolle insbesondere die Leitungspositionen einsparen. Tatsächlich hat eine Nachfrage ergeben, dass die beiden höchstdotierten Stellen, die im Zuge der Schließung des PK 45 in Harburg entfallen sind, nicht eingespart, sondern an andere Dienststellen verschoben wurden (Drs. 19/1787).

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

1. Welche Veränderungen haben sich jeweils im Einzelnen im Zuge der Schließung (bzw. der so genannten Zusammenführung) der Polizeikommissariate für die Stellenausstattung der Polizei ergeben? (bitte Antworten wie in Drs. 19/1787 zu Ziffer 3)

 

1.1. Schließung des PK 12 Klingberg in der Innenstadt

Im Herbst 2005 hatten den damaligen Polizeikommissariaten 12 (Klingberg) und 14 Caffamacherreihe insgesamt 290 Stellen zur Verfügung gestanden. Davon waren 247 Stellen für Polizeivollzugsbeamte; von den 43 Verwaltungsstellen waren seinerzeit 3 unbesetzt (Senatsauskunft Drs. 18/3350). Die Dienststellen mussten im Februar 2007 zum PK 14 fusionieren.

Am 1. Dezember 2008 verfügte das PK 14 laut Senat nur noch über 242 Stellen, davon 221 Vollzugsstellen; rund drei Vollzugs- und zwei Verwaltungsstellen waren zuletzt unbesetzt (Drs. 19/1787).

a) Wie viele Stellen sind im Zuge der Zusammenlegung der PK 12 und 14 weggefallen und um welche Besoldung und welche Dienstposten handelte es sich jeweils?

b) Welche dieser Stellen sollen ersatzlos gestrichen werden?

c) Welche der bei der Zusammenlegung der PKs entfallenen Stellen wurden danach in jeweils welchen anderen Organisationseinheiten verwendet und für welche Funktionen?

d) Sind Stellen, die den Polizeikommissariaten 12 und / oder 14 zugewiesen waren, seit Anfang 2006 aus anderen Gründen als der Zusammenlegung entfallen? Soweit ja, um welche Dienstposten und welche Besoldung handelte es sich, was geschah wann mit den Stellen (Verzicht? Verlagerung?) und aus welchen Gründen?

e) Über wie viele Vollzugs- und Verwaltungsstellen verfügt das PK 14 derzeit (1. April 2009) und inwieweit sind sie jeweils besetzt?

 

1.2. Schließung des PK 22 Grundstraße in Eimsbüttel

Im Herbst 2005 hatten den damaligen Polizeikommissariaten 22 (Grundstraße) und 23 (Troplowitzstraße) zusammen 248 Stellen zur Verfügung gestanden, davon 233 Stellen des Polizeivollzuges, von denen zwei unbesetzt waren. Die Dienststellen mussten im März 2007 zum PK 23 fusionieren. Nach der Zusammenlegung verfügte das neue PK 23 Anfang Dezember 2008 nur noch über 200 Stellen, davon 188 des Polizeivollzuges. Rund zwei Vollzugsstellen und eine Verwaltungsstelle waren unbesetzt (Senatsauskünfte Drs. 18/3350 und 19/1787).

a) Wie viele Stellen sind im Zuge der Zusammenlegung der PK 22 und 23 weggefallen und um welche Besoldung und welche Dienstposten handelte es sich jeweils?

b) Welche dieser Stellen sollen ersatzlos gestrichen werden?

c) Welche der bei der Zusammenlegung von PKs entfallenen Stellen wurden danach jeweils in welchen anderen organisatorischen Einheiten verwendet und für welche Funktionen?

d) Sind Stellen, die den Polizeikommissariaten 22 und / oder 23 zugewiesen waren, seit Anfang 2006 aus anderen Gründen als der Zusammenlegung entfallen? Soweit ja, um welche Dienstposten und welche Besoldung handelte es sich, was geschah wann mit den Stellen (Verzicht? Verlagerung?) und aus welchen Gründen?

e) Über wie viele Vollzugs- und Verwaltungsstellen verfügt das PK 23 derzeit und inwieweit sind sie jeweils besetzt?

 

1.3. Schließung des PK 45 Nöldekestraße in Harburg

Im Herbst 2005 hatten den Polizeikommissariaten 45 Nöldekestraße und 46 Knoopstraße insgesamt 225 Stellen zur Verfügung gestanden, davon waren 216 solche des Polizeivollzuges. Zwei der neun Verwaltungsstellen waren seinerzeit unbesetzt (Drs. 18/3350). Mit der Zusammenlegung zum Jahreswechsel 2008/09 sollten laut Senat Aufgaben im Umfang von 23 Stellen entfallen, die der Senat in Drs. 19/1787 genannt hat.

Ist es bei den Angaben aus der Senatsantwort Drs. 19/1787 Ziffer 3 geblieben? Welche Veränderungen haben sich ggf. noch ergeben?

a) Wie viele Stellen sind im Zuge der Zusammenlegung der PK 45 und 46 weggefallen und um welche Besoldung und welche Dienstposten handelte es sich jeweils?

b) Welche dieser Stellen sollen ersatzlos gestrichen werden?

c) Welche der bei der Zusammenlegung von PKs entfallenen Stellen werden nun in jeweils welchen anderen organisatorischen Einheiten verwendet und für welche Funktionen?

d) Sind Stellen, die den Polizeikommissariaten 45 und / oder 46 zugewiesen waren, seit Anfang 2006 aus anderen Gründen als der Zusammenlegung entfallen? Soweit ja, um welche Dienstposten und welche Besoldung handelte es sich, was geschah wann mit den Stellen (Verzicht? Verlagerung?) und aus welchen Gründen?

e) Über wie viele Vollzugs- und Verwaltungsstellen verfügt das PK 46 derzeit und inwieweit sind sie jeweils besetzt?

 

1.4. Schließung des PK 32 Weidestraße in Barmbek

Die Polizeikommissariate 32 Weidestraße und 31 Oberaltenallee verfügten im Herbst 2005 über insgesamt 221 Stellen, davon 211 Polizeivollzugs- und zehn Verwaltungsstellen. Anfang Dezember 2008 standen den Dienststellen noch 215 Stellen zur Verfügung, davon neun Verwaltungsstellen. Von den 206 Vollzugsstellen war eine unbesetzt (Drs. 18/3350, 19/1787).

a) Wie viele Stellen entfallen im Zuge der Zusammenlegung der Polizeikommissariate 31 und 32 und um welche Besoldung und welche Dienstposten handelt es sich jeweils?

b) Welche dieser Stellen sollen ersatzlos gestrichen werden?

c) Welche der bei der Zusammenlegung der PKs entfallenen Stellen wird nun in jeweils welchen anderen organisatorischen Einheiten verwendet und für welche Funktionen?

d) Sind Stellen, die den Polizeikommissariaten 31 und / oder 32 zugewiesen waren, seit Anfang 2006 aus anderen Gründen als der Zusammenlegung entfallen? Soweit ja, um welche Dienstposten und welche Besoldung handelte es sich, was geschah wann mit den Stellen (Verzicht? Verlagerung?) und aus welchen Gründen?

e) Über wie viele Vollzugs- und Verwaltungsstellen verfügt das neue PK 31 derzeit und inwieweit sind sie jeweils besetzt?

f) Zu welchem Datum erfolgte der organisatorische Vollzug der Schließung des PK 32 bzw. der Zusammenlegung der Dienststellen?

 

2. Anfang 2006 hieß es von Senatsseite, von 151 im Bereich der Vollzugspolizei einzusparenden Stellen sollten 84 durch die Zusammenlegung von Polizeikommissariaten erzielt werden.

a) Bleibt es bei diesem Vorhaben? Welche Änderungen haben sich ggf. im Einzelnen in den Planungen der zuständigen Behörde ergeben und weshalb?

b) Wie viele Stellen werden nach derzeitigem Stand im Zuge der Schließung bzw. Fusion von Polizeikommissariaten entfallen, wie viele davon werden eingespart?

 

3. Weitere Schließungen oder Zusammenlegungen?

a) Wird es in der laufenden Wahlperiode bei der Zahl von 24 Polizeikommissariaten bleiben?

b) Sind neue Standorte für örtliche Dienststellen ins Auge gefasst? Welche?

c) Schließen Senat bzw. Innenbehörde eine Reduzierung von Polizeistandorten aus?