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Schließung weiterer Polizeikommissariate in Stellingen und Osdorf, St. Pauli, St. Georg und Hamm? (Nachfrage)

Dienstag, 22.06.2010

In den Jahren 2007 bis 2009 hat der CDU-geführte Senat vier der zuvor 28 Polizeikommissariate (PK) in Hamburg geschlossen, um Minderausgaben zu erreichen. Sein Versprechen, diese Einsparungen vor allem durch den Verzicht auf Leitungsstellen und unter „Beibehaltung der Polizeipräsenz auf der Straße“ zu erbringen, hat der Senat gebrochen:

Sämtliche der 82 im Zuge von PK-Fusionen gestrichenen Stellen gehörten zu den Besoldungsgruppen A 7 bis A 11, es wurde nicht auf eine einzige Stelle der Besoldung A 12 oder höher verzichtet.

Die Polizeipräsenz lag im Jahr 2009 hamburgweit um rund 17 Prozent (fast 110.000 Personalstunden) niedriger als 2006 – in den von den PK-Schließungen betroffenen Gebieten ist die Zahl der Personalstunden Präsenz sogar um 45 Prozent gesunken.

Dennoch gibt es auf Senatsseite offenbar erneut Pläne, weitere Polizeistandorte zu schließen. Daher fragen wir den Senat – im Nachgang zu unserer Anfrage Drs. 19/4510:

 

1.1. Gab es im vergangenen Jahr – etwa im Zusammenhang mit den letztlich im November 2009 publik gemachten Sparmaßnahmen – Überlegungen, Polizeidienststellen zu schließen oder zusammenzulegen?

 

1.2. Hat es im Jahr 2009 insbesondere Prüfungen gegeben, das PK 27 Stellingen mit dem PK 26 Osdorf, mit dem PK 24 Niendorf oder mit einer anderen Dienststelle zusammenzulegen? Welche Optionen wurden geprüft? Welche Erwägungen haben im vergangenen Jahr dazu geführt, von Standortveränderungen abzusehen und diese Dienststellen in bisheriger Form zu erhalten?

 

1.3. Hat es in 2009 Prüfungen gegeben, das PK 15 Davidwache mit dem PK 16 Lerchenstraße oder mit einer anderen Dienststelle zusammenzulegen? Welche Optionen wurden geprüft? Welche Erwägungen haben im vergangenen Jahr dazu geführt, von Standortveränderungen abzusehen und diese Dienststellen in bisheriger Form zu erhalten?

 

1.4. Hat es in 2009 Prüfungen gegeben, das PK 11 Steindamm mit dem PK 41 Hamm oder mit einer anderen Dienststelle zusammenzulegen? Welche Optionen wurden geprüft? Welche Erwägungen haben im vergangenen Jahr dazu geführt, von Standortveränderungen abzusehen und diese Dienststellen in bisheriger Form zu erhalten?

 

1.5. Im vergangenen Jahr war auf Senatsseite ursprünglich beabsichtigt, Polizeiposten zu schließen. Welche Gründe haben dazu geführt, auf die Aufgabe der Posten zu verzichten?

 

1.6. Im vergangenen Jahr hatte der Senat beschlossen, das Wasserschutzpolizeirevier 4 in Cuxhaven aufzugeben. Welche Gründe haben dazu geführt, dieses Vorhaben nicht weiter zu verfolgen?

 

2.1. Wer hat im Jahr 2009 beschlossen, über die vollzogene Schließung von vier Polizeikommissariaten hinaus (und abgesehen vom WSPR 4) keine weitere Standortveränderungen bei Polizeikommissariaten vorzunehmen? Handelte es sich um eine Entscheidung des Senats, der Behörde für Inneres oder der Polizei?

 

2.2. Sind die Gründe, die im vergangenen Jahr zu dieser Entscheidung geführt haben, nach wie vor aktuell? Wenn nein, was hat sich an der fachlichen Einschätzung geändert?

 

3.1. Gibt es Überlegungen für qualitative oder quantitative Einschränkungen bei der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung? Inwiefern?

 

3.2. Welche Prüfaufträge gibt es derzeit, insbesondere mit Blick auf eine mögliche Reduzierung des Personals in Vollzug und Verwaltung?

 

4.1. Gibt es mittlerweile eine Evaluation oder anderweitige Untersuchungen darüber, welche Folgen die Schließungen der Polizeikommissariate in Barmbek, Harburg, Eimsbüttel und der Innenstadt hatten? Zu welchen Ergebnissen kommen etwaige Analysen?

 

4.2. Wie wird es auf Senatsseite – insbesondere in der Innenbehörde – bewertet, dass die uniformierte Präsenz in den Zuständigkeitsgebieten der insgesamt acht fusionierten Polizeikommissariate im Jahr 2009 gegenüber 2006 um fast die Hälfte gesunken ist?

 

5. Gibt es aktuell Überlegungen zu Schließungen, Zusammenlegungen oder Standortveränderungen polizeilicher Dienststellen, insbesondere von Polizeikommissariaten oder Polizeiposten?

 

5.1. Welche Dienststellen sind davon betroffen? Trifft es zu, dass es Standortüberlegungen zu den Polizeikommissariaten in Stellingen, Osdorf, St. Pauli, Hamm und St. Georg gibt?

 

5.2. Welche Anlass und welche Gründe gibt es für derartige Überlegungen?

 

5.3. Anhand welcher Kriterien wird darüber entschieden, ob es zu Einschränkungen der Standorte kommt?

 

5.4. Findet bei der Prüfung insbesondere Berücksichtigung, dass in den vergangenen zehn Jahren finanzielle Mittel in Höhe von über zehn Millionen Euro in Baumaßnahmen an den Polizeikommissariaten geflossen sind?

 

5.5. Wie ist der aktuelle Sachstand?

 

5.6. Wann ist mit Entscheidungen zu rechnen?