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Schornsteinfeger in Hamburg

Mittwoch, 31.08.2011

Basierend auf dem Bundesgesetz „zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens vom 26. November 2008“, wurde im Jahr 2010 in Hamburg das „Gesetz zur Bemessung von Gebühren für Schornsteinfegerarbeiten und der Anzahl der Bezirke“ vom vorigen Senat beschlossen. Das Gesetz umfasst im Wesentlichen Abweichungen vom Bundesrecht, insbesondere einen höheren Arbeitswert, eine höhere Fahrtpauschale, so wie die Möglichkeit die Größe und Anzahl der Kehrbezirke neu festzulegen. Der Arbeitswert lag ursprünglich bei 1,15 Euro, wurde durch das Bundesgesetz auf 1,01 Euro gesenkt und durch das Hamburger Gesetz auf 1,10 Euro erhöht. Mit diesem Gesetz sollten Einkommenseinbußen der Hamburger Schornsteinfeger abgemildert werden.

 

Darüber hinaus fällt am 01.01.2013 auch in Hamburg das Schornsteinfegermonopol. In einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2012 können Schornsteinfeger aus dem EU-Ausland ihre Dienste den Hamburgerinnen und Hamburgern anbieten und somit in Konkurrenz zu den bisherigen staatlichen Schornsteinfegern treten.

 

Hierzu frage ich den Senat:

 

1. Wie viele Kehrbezirke gibt es derzeit in Hamburg?

 

2. Ist eine weitere Zusammenlegung vorgesehen?

 

3. Gibt es weitere Bundesländer, die eine eigene Höhe des Arbeitswerts eingeführt haben, bzw. eine höhere Fahrtpauschale angesetzt haben?

 

4. Wenn ja, wie hoch sind diese?

 

5. Wie viele „freie“ Schornsteinfeger (EU Schornsteinfeger) sind zurzeit in Hamburg gemeldet.

 

6. Bei welcher Behörde oder Kammer müssen sich diese Schornsteinfeger anmelden?

 

7. Gab es in vergangenen Jahren, seit Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes, eine Erhöhung der Kaminfegungen pro Haushalt von ursprünglich einmal jährlich, auf zweimal jährlich?

 

8. Wenn ja, womit ist dieser Anstieg zu erklären?