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Schülerpraktika bei Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg

Donnerstag, 15.01.2009

Von Schülerinnen und Schülern wird heute zu Recht erwartet, dass sie sich schon während der Schulzeit im Rahmen mehrerer Praktika mit dem Berufsleben allgemein und unter Umständen auch mit einem von ihnen ins Auge gefassten konkreten Berufsbild vertraut machen. Dabei wird eigeninitiatives Handeln bei der Suche nach einem Praktikumsplatz erwartet und stets positiv gewürdigt.

 

 

Ich frage den Senat:

 

1 Bieten Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, von ihrer Schule betreute Praktika zu absolvieren?

1.1 Wenn nein: Warum nicht?

1.2 Wenn ja: Welches sind die Voraussetzungen, die dafür gegeben sein müssen?

1.3 Wenn ja: Wie ist der Versicherungsschutz der Praktikanten in diesem Fall geregelt?

 

2 Bieten Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, freiwillige, nicht von der Schule betreute Praktika z.B. während der Schulferien zu absolvieren?

2.1 Wenn nein: Warum nicht?

2.2 Wenn ja: Welches sind die Voraussetzungen, die dafür gegeben sein müssen?

2.3 Wenn ja: Wie ist der Versicherungsschutz der Praktikanten in diesem Fall geregelt?

 

3 Erhalten Schülerpraktikanten bei Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg eine Vergütung?