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Schuldnerberatung der Verbraucherzentrale

Dienstag, 08.12.2009

Mit der Großen Anfrage – Drs. 19/1121 – hatte die SPD-Fraktion nach den Schuldnerberatungsstellen in Hamburg gefragt.

Nach einem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts mussten die Leistungen der Schuldner- und Insolvenzberatung nach den Regeln des Wettbewerbsrechts im Februar 2008 neu ausgeschrieben werden.

Seit dem 1. August 2008 ist die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. auf der Grundlage eines neuen Vertrages tätig.

 

Wir fragen den Senat:

 

1. Wie ist die Erreichbarkeit der Schuldnerberatung der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. gewährleistet:

a. Welche Anlaufstellen und -möglichkeiten gibt es?

b. Wie sind die Beratungsstellen personell ausgestattet und zu welchen Zeiten werden Beratungen durchgeführt?

c. Wie gestaltet sich die Beratungsmöglichkeit per Telefonhotline? Wie viele Anschlüsse stehen hier zur Verfügung? Gibt es Erkenntnisse über die Qualität der Telefonberatungsmöglichkeit (z.B. bezüglich der Wartezeiten)?

 

2. Wie viele Anliegen erreichten die Schuldnerberatung der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. im zweiten Halbjahr 2008 und im ersten Halbjahr 2009 insgesamt

a. telefonisch,

b. per mail,

c. schriftlich,

d. persönlich?

 

3. Wie viele Bürgerinnen und Bürger haben sich jeweils im zweiten Halbjahr 2008 und im ersten Halbjahr 2009 ratsuchend an die Schuldnerberatungs-stelle der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. gewandt (Erstkontakt)?

 

4. Wie viele Bürgerinnen und Bürger konnten im zweiten Halbjahr 2008 und im ersten Halbjahr 2009 bei der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. in eine reguläre Schuldnerberatung aufgenommen werden?

 

5. Wie viele Bürgerinnen und Bürger haben jeweils im zweiten Halbjahr 2008 und im ersten Halbjahr 2009 bei der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. an einer „Notfallsprechstunde“ teilgenommen? (Bitte mit Angabe, ob telefonisch oder persönlich)

 

6. Konnten alle Bürgerinnen und Bürger, die in einer akuten Notlage kurzfristig Hilfe von der Schuldnerberatungsstelle der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. im zweiten Halbjahr 2008 und im ersten Halbjahr 2009 brauchten, mit einem Notfalltermin versorgt werden, oder ergaben sich hier Wartezeiten und wenn ja, in welchem Umfang?

 

7. Nach Angabe in der Drs. 19/1121 waren in der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. 6 Berater/ Verwaltung/ Leitung in einem Umfang von 278,55 Stunden in der Woche tätig. Wie ist die personelle Ausstattung der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. derzeit? Bitte aufschlüsseln wie in der Drs. 19/1121.

 

8. Wie hoch war die Fallzahl pro Beraterin beziehungsweise Berater bei der Schuldnerbeartung der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. zum 31.12.2008 und zum 30. Juni 2009?