Zum Hauptinhalt springen

Schuldnerberatung in Hamburg – Senat hat kein Interesse an transparenter Datenlage

Dienstag, 21.10.2008

Der CDU geführte Senat beschloss am 01. Oktober 2002, die staatlichen Schuldnerberatungsstellen schrittweise vollständig abzubauen und parallel dazu die entsprechenden Ressourcen zur Finanzierung bei privaten Trägern einzusetzen. Dieses Konzept wurde zwischen dem 01. Juli 2003 und dem 30. Juni 2006 umgesetzt.

Nach dem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts zur Vergabepraxis der Schuldner- und Insolvenzberatung aus dem Dezember 2007, mussten die Leistungen der Schuldner- und Insolvenzberatung nach den Regeln des Wettbewerbsrechts im Februar 2008 neu ausgeschrieben werden. Von den bisherigen Trägern wurden zwei nicht mehr berücksichtigt, fünf der bisherigen Träger haben inzwischen den Zuschlag erhalten:

- Hamburger Arbeit und Beschäftigungsgesellschaft mbH

- Diakonisches Hilfswerk Hamburg e.V.

- Hamburger Kinder- und Jugendhilfe e.V.

- Verbraucherzentrale Hamburg e.V.

- afg worknet GmbH

Seit dem 1. Oktober 2008 steht die Freie und Hansestadt Hamburg mit allen genannten Beratungsstellen in einem Vertragsverhältnis, das deren öffentliche Finanzierung regelt.

Bereits seit dem 1. Juli 2006 nimmt Hamburg an der „Bundesstatistik zur Überschuldung privater Haushalte“ des Statistischen Bundesamtes teil. Erfasst werden hier u.a. Daten zur Staatsangehörigkeit (Drs. 18/5939) sowie Daten zum Geschlecht (Jürgen Angele in: Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Wirtschaft und Statistik 10/2007, S. 956). Trotz dieser Erfassung ist der Senat auf Anfrage der SPD-Fraktion nicht auskunftsfähig zu diesen Merkmalen (Drs. 1121).

Nicht auskunftsfähig ist der Senat auch zu Haftandrohungen und „Zwangsmaßnahmen“ im Zusammenhang mit Überschuldung. Das verwundert, da eine solche Auskunft 2007 noch möglich war (Drs. 18/5939).

Im Rahmen der Teilnahme am Benchmarking der 16 Großstädte zur Schuldnerberatung wurden ebenfalls Daten zur Schuldnerberatung abgefragt. Seit Oktober 2007 liegen die Ergebnisse vor, sind aber bisher nicht veröffentlicht, weil laut Senat einige der teilnehmenden Städte einer Veröffentlichung nicht zugestimmt haben.

 

Deshalb frage ich den Senat:

1. Welche Ergebnisse liefern die im Zuge der Bundesstatistik zur Überschuldung privater Haushalte erhobenen Daten bezüglich der Staatsangehörigkeit der Ratsuchenden in der Freien und Hansestadt Hamburg? Bitte aufschlüsseln nach Staatsangehörigkeit und nach Entwicklung in Halbjahresschritten seit 1. Juli 2006.

2. Welche Ergebnisse liefern die im Zuge der Bundesstatistik zur Überschuldung privater Haushalte erhobenen Daten bezüglich des Geschlechts der Ratsuchenden in der Freien und Hansestadt Hamburg? Bitte in Halbjahresschritten seit 1. Juli 2006 darstellen.

3. Weshalb ist der Senat heute im Gegensatz zu 2007 nicht in der Lage, Auskunft über die Anzahl der Hamburgerinnen und Hamburger zu geben, die 2007 und im ersten Halbjahr 2008 im Zusammenhang mit Überschuldung von Haftandrohung betroffen waren und sind?

a. Liegen dem Senat mittlerweile Zahlen vor? Wenn ja, welche?

4. Weshalb ist der Senat heute im Gegensatz zu 2007 nicht in der Lage, Auskunft über „Zwangsmaßnahmen“ zu geben, die im Zusammenhang mit Überschuldung stehen und 2007 und im ersten Halbjahr 2008 vollzogen wurden?

a. Liegen dem Senat mittlerweile Zahlen vor? Wenn ja, welche?

5. Hat die Freie und Hansestadt Hamburg einer Veröffentlichung der Ergebnisse des Benchmarking der 16 Großstädte zugestimmt?

6. Wie hoch waren die Ausgaben der Freien und Hansestadt Hamburg für die Teilnahme am Benchmarking der 16 Großstädte?

a. Welchen Betrag erhielt die Firma con_sens für die Durchführung des Benchmarking insgesamt und welchen Anteil daran trug die Freie und Hansestadt Hamburg?

b. Umfasste der Vertrag mit con_sens auch die Veröffentlichung der Ergebnisse? Falls ja, verringert sich Zahlung an die Firma con_sens bei einer Nicht-Veröffentlichung?

7. Plant der Senat bzw. die zuständige Behörde, die erhobenen Daten für Hamburg zu veröffentlichen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

8. In welcher Form wurden die insgesamt 23 Kennzahlen des Benchmarking erhoben?

a. Wie groß war die Stichprobe und wie wurde die Grundgesamtheit definiert?

b. Nach welcher Methode wurde die Stichprobe gezogen?