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Schuldnerberatung von ehemals selbständig Tätigen

Dienstag, 09.02.2010

Die Beratung von ehemals selbständig Tätigen, die zahlungsunfähig geworden sind, ist ein wichtiger Bestandteil der Schuldnerberatung. Die unternehmerischen Herausforderungen und Risiken haben in den letzten Jahren zugenommen. Sehr schnell können gerade auch für Selbständige, insbesondere diejenigen, die als sogenannte Ich-AGs aktiv waren, kritische Situationen entstehen. Im Jahr 2008 wurden in Hamburg 685 Insolvenzverfahren für ehemals selbständig Tätige eröffnet. Im ersten Halbjahr 2009 lag die Zahl bei 365 und im November 2009 bei 81 Verfahren.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wie viele Ich-AGs sind in Hamburg in den letzten Jahren gemeldet gewesen? (Bitte Aufschlüsseln nach Jahren)

2. Wie viele Klein- und Kleinst-Selbständige sind in den letzten Jahren in Hamburg gemeldet gewesen? (Bitte Aufschlüsseln nach Jahren)

3. Ist bekannt, wie viele ehemalige Ich-AGs, Klein- und Kleinst-Selbständige in den letzten Jahren ein Insolvenzverfahren eröffnet haben? (Wenn ja: Bitte nach jeweiligen Gruppen und Jahren aufschlüsseln)

4. Welche Beratungsangebote für verschuldete bzw. insolvente Selbständige gibt es bei:

a. der Verbraucherzentrale,

b. dem Deutschen Roten Kreuz und

c. der Handelskammer?

Bitte nach Art der Beratung, Zahl der Beratungsfälle, der Zahl der Mitarbeiter, dem Aufwand (finanziell und zeitlich) und Zahl der angenommen Schuldenbereinigungspläne aufschlüsseln.