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Schulhöfe öffnen, gestalten und nutzen

Freitag, 29.01.2010

Die Bürgerschaft spricht dem Senat den Wunsch aus, dass Schulhöfe der Hamburgischen Volksschulen den Kindern außerhalb der Schulzeit zu Spielplätzen eingeräumt werden.“ Diese Forderung stammt vom 22.Februar 1899 und ist älter als 100 Jahre!

 

Schulhofflächen stehen weiterhin für Kinder und Jugendliche im Stadtteil als Spiel- und Bewegungsflächen zur Verfügung, sofern sie nach Lage, Beschaffenheit und Ausstattung für diesen Zweck geeignet sind, ein entsprechender Bedarf besteht und die schulischen Belange gewahrt sind.

 

Die Befugnis zur Entscheidung über Ausnahmen von diesem Grundsatz liegt bei den Schulen; sie sollen ihre Entscheidungen nach Beteiligung der Bezirksverwaltung treffen. Nach einer Erhebung aus dem Jahr 1996 ist etwa die Hälfte der Schulhöfe für Kinder und Jugendliche im Stadtteil geöffnet.

 

13 Jahre danach ist es angebracht nachzufragen, ob der Senat im Hinblick auf eine einheitliche und im Sinne der Nutzerinnen und Nutzer (der Kinder und Jugendlichen aus den Quartieren) bessere Lösung hingewirkt hat, da die Verdichtung des städtischen Raumes Schulhöfe zu einem wichtigen Bewegungsraum für Kinder und Jugendliche aus den jeweiligen Quartieren macht und geschlossene Schulhöfe die schlechteste aller Varianten ist.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Welche Vorschriften, Verordnungen, Normierungen, Gesetze u.ä. regeln die Nutzung von Schulhöfen außerhalb der schulischen Stundentafel? Bitte der Anfrage beifügen.

2. Welche Vorschriften, Verordnungen, Normierungen, Gesetze u.ä. regeln die zulässigen Geräuschnormen auf Schulhöfen außerhalb der schulischen Stundentafel? Bitte der Anfrage beifügen.

3. Hat der Senat oder die zuständige Behörde eine Übersicht über außerhalb der schulischen Stundentafel geöffnete, teilweise geöffnete und geschlossene Schulhöfe?

a. Wenn ja, bitte der Anfrage beifügen.

b. Wenn nein, warum nicht?

4. Hat der Senat oder die zuständige Behörde eine Übersicht über den Bestand und Zustand an Spiel- und Sportmöglichkeiten im allgemeinen Grundvermögen der Schulgrundstücke im Sinne der §§94 und 95 des Bürgerlichen Gesetzbuches?

a. Wenn ja, in welchem Zustand befinden sich die Spiel- und Sportgeräte auf Schulgrundstücken in Hamburg? Bitte aufschlüsseln nach Zustand, Geräteart und Schulgrundstück.

b. Wenn nein, warum nicht?

5. Gibt es durch das Sondervermögen Schule – Bau und Betrieb eine Änderung der bestehenden Praxis bzgl. der Nutzung von Schulhöfen?

6. Welche Lärmschutzbestimmungen gelten für Schulgrundstücke außerhalb der schulischen Nutzung? Bitte der Anfrage beifügen.

7. Sind dem Senat oder der zuständigen Behörde Beschlüsse von Schulkonferenzen bekannt, die in begründeten Ausnahmefällen zu (befristeten) Schließungen von Schulhöfen geführt haben?

a. Wenn ja, welche Gründe führten zu diesen Beschlüssen und wie lang war ggf. die Befristung? Bitte mit Angabe der Schulstandorte.

b. Wenn nein, warum nicht?

8. Sind dem Senat Begründungen für Schließungen von Schulhöfen bekannt, die auf Vandalismus hinweisen?

a. Wenn ja, an welchen Standorten und welche weiteren Maßnahmen (z.B. Zusammenarbeit mit einem Träger der Jugendhilfe) wurden vor Ort in Betracht gezogen?

9. Sind dem Senat andere Begründungen als Vandalismus für Schließungen von Schulhöfen bekannt?

a. Wenn ja, welche Begründungen sind dieses? Bitte auflisten mit Angabe des Schulstandorts.

10. Ist der Senat der Meinung, dass die Schulgrundstücke generell als Bewegungsräume im Quartier durch Kinder und Jugendliche genutzt werden sollen?

11. Gelten Geräuschimmissionen, die von Kindern und Jugendlichen ausgehen, auf Schulhöfen auch außerhalb der schulischen Stundentafel als sozialadäquat und ortsüblich?

a. Wenn ja, in welchem Zeitrahmen?

b. Wenn nein, warum nicht?