Zum Hauptinhalt springen

Schulzahnärztlicher Dienst

Freitag, 17.09.2010

Wir fragen den Senat:

 

1. Seit wann gibt es eine Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Hamburg, den Krankenkassen und zahnärztlichen Organisationen zur Umsetzung des §21 SGB V, der Gruppenprophylaxe regelt?

2. Was genau wird in der Rahmenvereinbarung geregelt?

3. Welchen Zeitraum regelt die Rahmenvereinbarung, wie und durch wen kann sie unter Wahrung welcher Fristen aufgelöst oder gekündigt werden?

4. Gibt es Pläne, diese Vereinbarung zu kündigen? Durch wen und aus welchem Grund?

5. Ist es zutreffen, dass in dieser Vereinbarung geregelt ist, dass die Stadt Hamburg den schulzahlärztlichen Dienst einbringt?

6. Welche Beiträge der anderen Vertragspartner sind geregelt?

7. In welchem Umfang stellt die Stadt Hamburg Ressourcen für den schulzahnärztlichen Dienst zur Verfügung? Wie viele Stellen welcher Art?

8. Wie viele Kinder werden jährlich durch den schulzahlärztlichen Dienst betreut?

9. Wie erfolgt die Betreuung?

10. Welche Erkenntnisse liegen über die Ergebnisse der Arbeit des schulzahnärztlichen Dienstes vor?