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Schutz des geistigen Eigentums

Dienstag, 06.04.2010

Dem Protokoll des Kulturausschusses vom 1. September 2009 entnehme ich, dass das Hans Bredow Institut (HBI) federführend mit einem Gutachten betraut wurde mit dem Arbeitstitel: „Kreativität und Urheberrecht in der Netzökonomie – Eine wissenschaftliche Innovationswerkstatt im Dialog mit der Medienwirtschaft auf dem Weg zu neuen Lösungsansätzen“. Das Gutachten sollte voraussichtlich im März 2010 vorliegen.

Der Pressemitteilung „Schutz des geistigen Eigentums“ des Senats vom 5. März 2010 ist zu entnehmen, dass das HBI ein neues Projekt unter dem Titel „Kreativität und Urheberrecht in der Netzökonomie“ leiten wird. Darin heißt es: „Das Projekt … soll Vorschläge entwickelt, wie das Urheberrecht an die Bedingungen des Internet und der modernen Kommunikation angepasst werden kann mit dem Ziel, die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Potenziale der Medienwirtschaft besser auszuschöpfen.“

 

 

Ich frage den Senat:

 

1. Liegt das am 1. September 2009 angesprochene Gutachten vor? Welche wesentlichen Ergebnisse hat das Hans-Bredow-Institut ermittelt

2. Handelt es sich bei dem Inhalt der Pressemitteilung vom 5. März 2010

a) um eine Erweiterung des Auftrages an das HBI für ein Gutachten,

b) um ein Projekt, das die Ergebnisse des Gutachtens für ein Handlungskonzept aufbereiten soll,

c) um beides?

3. Wie lautet gegebenenfalls der erweiterte Auftrag zu 2a und/oder 2b im Detail?

4. Wann wird der Senat dem Parlament das (ev. schon vorliegende) Gutachten - wie im Kultur-Ausschuss verabredet - zur Verfügung stellen?

5. Welche weitere Institutionen/Einrichtungen/Unternehmen sind an dem in der Presserklärung genannten „Projekt“ beteiligt?

6. Wann erwartet der Senat die Vorlage von Projektergebnissen und wann wird er die Bürgerschaft damit befassen?