Zum Hauptinhalt springen

Schwarz-grüne Hortreform in schwarzer Exekutive:

Mittwoch, 26.01.2011

Sachstand „Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen“ (GABI) – massive Kritik von Eltern, Wohlfahrtsverbänden bis hin zu „Wir wollen lernen!“

 

Vom Hin und Her bis heute:

 

Auf einer gemeinsamen Landespressekonferenz am 05.05.2009 haben Schulsenatorin Goetsch und Sozialsenator Wersich die Beschulung und beitragsfreie Betreuung an Primarschulen bzw. Horten von 8 bis 16:00 Uhr für das 2011 beginnende Schuljahr angekündigt. Man gehe von einer Inanspruchnahme der nachmittäglichen Betreuung von 40 Prozent der Kinder aus. Verwiesen wurde von Schulsenatorin Goetsch und Sozialsenator Wersich hierbei auf den Bericht der Projektgruppe „Verlässliche Betreuung an Primarschulen“ vom 30.04.2009 (auch Anlage zur Drs. 19/4145).

 

In der Bürgerschaftssitzung am 13.05.2009 versprach u.a. der jugendpolitische Sprecher der CDU-Fraktion: „(..) es entstehen Synergien und es wird einen entsprechenden pädagogischen Mehrwert geben.“ (vgl. Protokoll der Bürgerschaft vom 13.05.2009, S. 1681 ff.)

 

Zum Hintergrund der schwarz-grünen Planung: Die Ausweitung der Hortbetreuung wollte der Senat „kostenneutral“ erreichen. Standards der bisherigen Hortbetreuung sollten gesenkt werden. So sollte der Personalschlüssel verschlechtert werden von 1:17 auf 1:23. Zudem sollten die Eltern für die Randzeiten – vor 8 Uhr und nach 16 Uhr – und für die Ferienzeiten stärker zur Kasse gebeten werden.

 

Die SPD-Fraktion, Träger der Hortbetreuung sowie das Hamburger Bündnis Hortbetreuung haben bereits zum damaligen Stand u.a. kritisiert,

 

-dass bei Beitragsfreiheit für die Eltern eine Inanspruchnahme von 40 Prozent – was allein schon eine Steigerung von rund 18.000 auf 28.000 Kinder bedeuten würde - zu gering angesetzt ist,

-dass Standardabsenkungen und Verschlechterungen beim Personalschlüssel nicht akzeptabel sind,

-dass der Senat „Beitragsfreiheit“ durch deutlich höhere Preise für die Randzeiten anteilig „refinanziert“ und

- dass die Behauptungen von sich ansiedelnden weiteren Bezahl-Angeboten – z. B. Sport und Musik – nicht realistisch sind bzw. dort, wo sie stattfänden, einem Zwei-Klassen-System Vorschub leisten.

 

Neben der „Finanzplanung“ konnten auch Fragen zu den Räumlichkeiten vom Senat nie beantwortet werden.

 

In einer gemeinsamen Sitzung des Familien-, Kinder- und Jugendausschusses und des Schulausschusses „Verlässliche Hortbetreuung an Primarschulen“ am 23.06.2009 bestätigten die „Senatsvertreter“, „dass der Senat Kostenneutralität berechnet habe, die dazu führe, dass 40 Prozent der Kinder im neuen System betreut werden könnten. (...). Die veränderten Elternbeiträge, die abgesenkten Personalschlüssel und die reduzierten Leitungskosten führten dazu, dass man eine Quote von rund 40 Prozent der Kinder in diesem in die Schule integrierten System betreuen könne“ (vgl. Drs. 19/4151, S. 6 f.).

 

Am 27.11.2009 verkündet Senator Wersich auf der Landespressekonferenz (LPK) zusammen Senatorin Goetsch sowie Senatorin Hajduk, Senator Freytag und dem damaligen Ersten Bürgermeister das „Moratorium“ u.a. für die Zusammenführung von Horten und Primarschulen. Senatorin Goetsch ergänzt, die Investitionen aus dem Konjunkturprogramm sowie bestehende Kooperationen würden weiter laufen. Geplant sei für die Einführung der ganztätigen Beetreuung an Schulen nun 2013.

 

Zu diesem Zeitpunkt sind sechs Pilotstandorte an Schulen eingerichtet: Arp-Schnitger-Stieg, Hasenweg, Lutterothstraße, Möllner Landstraße, Thadenstraße (vgl. u.a. Drs. 19/7782 und 19/4791).

 

Auf einer gemeinsamen Landespressekonferenz von Senatorin Goetsch und Senator Wersich vom 28.09.2010 heißt es dann, der „Pilotversuch“ solle ausgeweitet bzw. geöffnet werden. Es gebe einen großen „Drang“ von Eltern und Schulen und „80“ Schulen mit „Interessebekundungen“. Senator Wersich sprach, bezogen auf klassische Horte und Pilotstandorte von einer Zeit der „Parallelität“ - im Interesse der Träger.

 

In einer Pressemitteilung von Sozialsenator Wersich und der damaligen Schulsenatorin Christa Goetsch (GAL) am 08.11.2011 heißt es noch einmal: „Darauf haben rund 80 Schulstandorte das Interesse geäußert, unmittelbar, also zum Schuljahr 2010/2011, in das neue System einzusteigen.“

 

Am 06.11.2011 verkündet Senator Wersich - nun auch Schulsenator:

„Im Übrigen laufen die Verhandlungen der Behörden mit den Kita-Trägern zum Abschluss eines Rahmenvertrages auf Hochtouren. Die Kita-Verbände haben mir gegenüber (..) ihre Unterstützung (..) bekundet.“ Man strebe an, diese Gespräche „noch in den nächsten Wochen abzuschließen, sodass rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres die Rahmenbedingungen für die neuen Standorte klar sind.“

 

In Beantwortung der Kleinen Anfrage 19/8256 räumt der Senat dann ein, dass sich zum Stand 23.12.2010 lediglich fünf weitere Schulen beworben haben.

 

Am 18.01.2011 verkündet Senator Wersich auf einer Landespressekonferenz, dass nicht 80, sondern weitere 23 Schulen hinzukämen. Einen Vertrag mit den Kita-Trägern werde es vor der Wahl nicht mehr geben.

 

Kritik von den Eltern über die Wohlfahrtsverbände und Kita-Träger bis hin zu „Wir wollen lernen!“

 

Kritik an der schwarz-grünen Planungsgrundlage sowie an den Bedingungen der Pilotstandorte gibt es auch seitens der Elternschaft (u.a. www.peter-und-paula.de; www.hortbetreuung-hamburg.de), seitens der Kita-Anbieter bzw. Wohlfahrtsverbände und ihrer Arbeitsgemeinschaft (AGFW). Letztere hält die so genannten Pilotstandorte für nicht ausreichend finanziert. Aus den Reihen der Verbände wird zudem kritisiert, die Einrichtungen seien verunsichert und wüssten nicht, wo der Zug hingeht (vgl. Hamburger Abendblatt vom 24.01.2011).

 

Auch Herr Scheuerl bzw. „Wir wollen lernen!“ äußerten massive Kritik:

„Das bedeutet für die betroffenen Familien: Im Zeitpunkt der bevorstehenden Anmeldungen ist völlig ungewiss, ob und wo Nachmittags Hortplätze eingerichtet werden.“ Und: „In den 5 "Pilotschulen" jedenfalls, in denen schon jetzt getestet wird, wie man die Kinder nach dem Unterricht ohne Zusatzkosten und ohne zusätzliches Personal auch nachmittags aufbewahren kann, bestätigt die Praxis schon jetzt die Sorgen der Experten.“

www.wir-wollen-lernen.de/wp-content/uploads/2010/08/20101112_Hort-Sparkonzept_Schulbehoerde_untersagt_Aussagen_zur_Betreuungssituation.pdf

 

 

Ich frage den Senat:

 

1. Welche „Pilotstandorte“ bzw. Modellstandorte der „Ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen“ (GBS oder auch „GABI“ genannt) gibt es inklusive der jüngst genehmigten Standorte (bitte nach Bezirken sortiert mit Namen der Schulen, Stadtteil und Belegenheit)? Wie sind aktuell die Platzkapazitäten jeweils sowie insgesamt (Standort, Stadtteil, Bezirk, Hamburg gesamt)?

 

2. Anträge welcher Schulen sind nicht genehmigt worden und warum nicht?

 

3. An welchen weiterführenden Schulen wird es künftig die GBS geben?

 

4. Mit der Pressemitteilung vom 08.11.2010 haben die beiden zuständigen Behörden „Voraussetzungen“ formuliert, die für den „Einstieg in das neue Angebot“ erfüllt sein „müssen“

„1. Elternrat, Lehrerkonferenz und Schulkonferenz haben dem Vorhaben zugestimmt.

2. In benachteiligten Gebieten (KESS 1 und 2) liegen Anmeldungen für mindestens 38 Kinder vor, in den anderen Gebieten für mindestens 46 Kinder.

3. Es gibt einen oder mehrere Hortträger, die gemeinsam mit der Schule die Bildung und Betreuung organisieren wollen. Diese Träger sind in einem transparenten Verfahren ausgewählt worden, alle Träger sowie alle weiteren Jugendhilfeeinrichtungen, die in der Umgebung tätig sind, sind mittels eines Runden Tisches beteiligt und zur Mitarbeit eingeladen worden.

4. Die Kinder in der ganztägigen Betreuung erhalten ein warmes Mittagessen - entweder in Zusammenarbeit mit einem Caterer oder durch den kooperierenden Hort.

5. Alle Schulen, die bereits zum Schuljahr 2011/2012 einsteigen wollen, müssen eine geordnete und transparente Vorbereitung schriftlich dokumentieren.“

Inwiefern (bitte jeweils) erfüllen die 23 hinzukommenden Schulen (bitte jeweils) die jeweiligen oben genannten „Voraussetzungen“ (z.B. transparentes Auswahlverfahren oder schriftliche Dokumentation einer transparenten Vorbereitung)? Welche der Schulen haben ggf. welche „Voraussetzung“ nicht erfüllt?

 

5. Wie wird aktuell seitens der zuständigen Behörden „multifunktionaler Raum“ definiert? Welche bisherigen und welche weiteren Pilotstandorte besitzen – jeweils – wie viele „multifunktionale Räume“?

 

6. In der Drs. 19/7782 konnte der Senat die „Kosten pro Standort“ noch nicht nennen. Kann der Senat diese Kosten nunmehr nennen? Wenn ja, wie hoch belaufen sich diese jeweils? Wenn nein, warum nicht?

 

7. Welche Ressourcenzuweisungen haben die einzelnen Modellstandorte bisher bekommen und welche werden sie noch erhalten?

 

8. Seitens der zuständigen Behörden wurde bekanntgegeben, dass insgesamt 70-80 Mio. Euro für das Projekt der ganztägigen Bildung und Betreuung investiert würden. Wo finden sich diese Mittel im Haushalt bzw. in der Mittelfristigen Finanzplanung?

 

9. In der Drucksache 19/7782 heißt es: „Hinzu kommen bestehende und voll ausfinanzierte sozialräumliche Angebote, die als Teil der Vernetzung am Schulstandort die ganztägige Bildung und Betreuung ergänzen.“ An jeweils welchen der Standorte kommen welche „voll ausfinanzierten sozialräumlichen Angebote“ (Name des Projektes bzw. des Trägers) mit jeweils welchen Zielgruppen und Nutzerzahlen hinzu?

 

10. In der Drucksache 19/7782 heißt es: „Ein pädagogisches Konzept liegt bisher lediglich in einer Entwurfsfassung vor. Die Bezirke sind – stellvertretend durch den federführenden Bezirk Wandsbek – an der Entwicklung des Konzepts beteiligt. Im Übrigen sind die Planungen der zuständigen Behörden hierzu noch nicht abgeschlossen.“ Liegt mittlerweile ein fertiges „pädagogisches Konzept“ vor? Wenn nein, warum nicht und wann wird es vorliegen? Wenn ja, bitte der Senatsantwort beifügen.

 

11. Welchen Stand haben die Vertragsverhandlungen mit den Kita-Trägern?

 

12. Die Unzufriedenheit insbesondere der Eltern ist hoch. Sie haben das Gefühl, dass ihre teilweise seit Jahren geäußerte Kritik nicht ernst genommen wird.

Zur Beteiligung aller hatten die zuständigen Behörden einen „pädagogischen Beirat“ gegründet. Wie oft hat dieser getagt? Wann zuletzt? Gibt es ein Protokoll dieser Sitzung (en), ist dieses den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zugegangen und wo ist es gegebenenfalls einzusehen?

 

13. Nach Aussagen einiger der kooperierenden Träger funktionieren die Angebote an den bisherigen Pilotstandorten nur, weil die Träger zusätzliche eigene Mittel, die Rede ist von 20% zusätzlichem Personal, investieren.

In welchem Umfang ist das an den bisherigen Piloten der Fall?

 

14. Bezüglich der jeweils durch die Schulen erfolgten Auswahlverfahren: Sind jeweils alle benachbarten Horte in das Verfahren einbezogen worden? Welche waren das (bitte im Einzelnen für alle Standorte angeben). Welche Einrichtung hat jeweils den Zuschlag erhalten und aus welchen Erwägungen heraus?

In den Fällen, wo nicht die am dichtesten benachbarte Kita ausgewählt wurde, obwohl sie bereits einen Hort betrieb: weshalb wurde so entschieden und wie wurde diese Entscheidung seitens der Behörde noch einmal überprüft?

 

15. In der Drucksache 19/7782 heißt es: „Die zuständigen Behörden erwarten von den Kooperationspartnern, dass die Zusammenarbeit gleichberechtigt erfolgt und die Angebote des jeweiligen Kooperationspartners gleichwertig einbezogen werden.“ Inwiefern sind die zuständigen Behörden hier „Akteure“ und regeln konkret mittels welcher Verfahren z. B. die gleichberechtigte Einbeziehung der Kooperationspartner?

 

16. In der Drucksache 19/7782 heißt es: „Mit den Pilotstandorten werden zurzeit bauliche Lösungen für die Einrichtung des Ganztagsbetriebs erarbeitet. Am Schulstandort Lutterothstraße finden zurzeit Umbaumaßnahmen in Klassenräumen statt. Im Übrigen sind die Planungen der zuständigen Behörde hierzu noch nicht abgeschlossen.“ Welche Planungen der zuständigen Behörde diesbzgl. abgeschlossen und wie lautet hier jeweils der Stand?

 

17. In der Drucksache 19/7782 heißt es: „Die genannten Relationen 1 : 19 beziehungsweise 1 : 23 Kinder stellen lediglich eine rein rechnerische Größe für die Ermittlung des Bedarfs an Erzieherstellen dar. Das schulische Ganztagsangebot wird durch zusätzliche Angebote (zum Beispiel Förderangebote, Kooperationen mit Sportvereinen und Kultureinrichtungen) ergänzt, sodass die Gruppengröße niedriger ausfallen wird.“ Jeweils welche Standorte haben jeweils welche zusätzlichen Angebote mit jeweils welchen Beitragsbeteiligungen der Eltern?

 

18. In der Drucksache 19/7782 heißt es: „Mögliche Zeitfenster zur Verzahnung von Vor- und Nachmittag im Rahmen der flexiblen Stundentafel und der zur Verfügung stehenden Personalressourcen werden zurzeit an den Pilotstandorten identifiziert und in die jeweilige Konzeptentwicklung einbezogen.“ Wie ist der Stand dieser Identifikation an den jeweiligen Pilotstandorten und inwiefern sind hier welche Inhalte bzw. Angebote in die jeweilige Konzeptentwicklung einbezogen worden?

 

19. Welche wöchentlichen bzw. täglichen Kooperationszeiten stehen den verschiedenen Berufsgruppen jeweils genau zur Verfügung?

 

20. In der Drucksache 19/7782 heißt es: „Die Entscheidung über den Einsatz des Personals treffen die jeweiligen Leitungen gemeinsam entsprechend ihrer Kooperationsvereinbarung.“ Wie lauten die entsprechenden Kooperationsvereinbarungen (jeweils) hinsichtlich des Personaleinsatzes?

 

21. Wie viele Honorarverträge für nachmittägliche Angebote sind an den einzelnen Standorten jeweils abgeschlossen worden, von wem und zu welchen Stundensätzen?

 

22. Unter „Öffnung in den Sozialraum“ ist gedacht, dass die Schule zum Beispiel ihre Räumlichkeiten für Einrichtungen, Vereine und andere Gruppen zur Verfügung stellt. In welchem Umfang sind Räume an den Pilotstandorten aktuell fremdgenutzt (bitte im Einzelnen darstellen durch wen und in welchem Umfang) und inwieweit ist dies Gegenstand bei den weiteren jetzt genehmigten Standorten?

 

23. Sind im Zuge der Einrichtung dieser Pilotstandorte oder in der Folge Hortangebote im Umfeld aufgegeben oder reduziert worden?

Haben die kooperierenden Einrichtungen ihre Hortangebote aufgegeben oder reduziert?

Zudem: Welche Erkenntnisse hierzu hat der Senat speziell aus der städtischen „Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten gGmbH“, deren Aufsichtsratsvorsitzende Staatsrätin Frau Dr. Kempfert ist?

Hat Staatsrätin Frau Dr. Kempfert diese Frage im Aufsichtsrat der Vereinigung thematisiert? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

24. In der Drucksache 19/7782 heißt es: „Mit der Feststellung des Betreuungsbedarfs im Rahmen der Prozessgestaltung zur Etablierung einer Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfeträger soll geklärt werden, ob an einem Schulstandort ausreichend Nachfrage für die Einführung der ganztägigen Bildung und Betreuung besteht. Als Indikator hierfür können unter anderem Wartelisten im Umfeld der Schule dienen. Das Vorliegen oder Sichten von Wartelisten ist keine Bedingung für die Einführung der ganztägigen Bildung und Betreuung.“ Welche Wartelisten aus dem Umfeld welcher Schulen und konkret für welche Angebote sind den zuständigen Behörden bekannt? Zu welchen Erkenntnissen oder Ergebnissen hat ggf. ihre Sichtung geführt?

 

25. In der Drucksache 19/7782 ist zu den Elternbeiträgen dargestellt:

 

„In der Pilotphase werden die im Eckpunktepapier vom Mai 2009 festgelegten Elternbeiträge erhoben.

In der Schulzeit:

Zeit Entgelt

monatlich Entgelt

monatlich

ermäßigt

Für die Betreuung von 6 – 7 Uhr 20 € 5 €

Für die Betreuung von 7 – 8 Uhr 20 € 5 €

Für die Betreuung von 16 – 18 Uhr 30 € 10 €

Das ermäßigte Entgelt gilt für die Familien, bei denen aufgrund des geringen Familieneinkommens eine Förderberechtigung für einen Zuschuss zur Mittagessenverpflegung besteht.

 

 

In der Ferienzeit:

Zeit Entgelt

wöchentlich

Für die Betreuung von 8 – 16 Uhr 30 €

Für die Betreuung vor 8 Uhr und nach 16 Uhr 7,50 €

 

Es werden keine anderen Elternbeiträge erhoben.

Eltern werden über die Beiträge im Rahmen von Informationsveranstaltungen an den Schulen, die in Kürze freigeschaltete Internetpräsentation der Behörde für Schule und Berufsbildung sowie einen in Vorbereitung befindlichen Flyer informiert.“

 

Zur Teilnahmemöglichkeit der Kinder am Essen heißt es:

 

„Dieses ist gewährleistet, da förderberechtigte Kinder einen Zuschuss zum Mittagessen in Höhe von 2 Euro erhalten.“

 

26. 1. Werden diese Beiträge einheitlich – über die verschiedenen Standorte hinweg - so erhoben? Wenn ja, wie ist das Verfahren konkret geregelt? Wenn nein, warum nicht und inwiefern gibt es wo welche Abweichungen in jeweils welcher Höhe?

 

26.2. Wie sind hier „geringes Familieneinkommen“ und „Förderberechtigung“ definiert und welche Verfahren finden hier Anwendung?

Werden diese Verfahren einheitlich – über die verschiedenen Standorte hinweg - praktiziert?

 

26.3. Gibt es an allen Standorten einen Zuschuss zum Mittagessen für förderberechtigte Kinder?

Wird auch dieses Verfahren einheitlich – über die verschiedenen Standorte hinweg - praktiziert?

 

26.4. In der Bürgerschaftsdebatte vom 11.11.2010 sagte die damalige Schulsenatorin Goetsch in Bezug auf bisherigen Beitragssätze für die Horte: „Keiner soll mehr bezahlen als bisher. Wir haben in der Pilotphase festgestellt, dass Eltern, die alle Leistungen wahrnehmen – sieben bis 16 Uhr und danach sowie Ferienbetreuung –, das ist eine kleine Gruppe, mehr zahlen müssten als bisher. Das wird für die weitere Umsetzung ausgeschlossen.“ Ist dieses Versprechen eingehalten worden? Wann sind hier welche Änderungen von wem auf welchem Wege zu welchem Datum veranlasst worden? Wird dieses Versprechen für alle nun hinzukommenden Standorte eingehalten? Wenn ja, wie wird dies gewährleistet? Wenn nein, warum nicht?