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Schwarz-grüne Hortreform: Sachstand GABI – Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen (I)

Montag, 08.11.2010

BÜRGERSCHAFT

DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/

19. Wahlperiode

 

Schriftliche Kleine Anfrage

der Abgeordneten Carola Veit und Ties Rabe (SPD)

 

Betr: Schwarz-grüne Hortreform: Sachstand GABI – Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen (I)

 

Offenbar plant der Senat eine vorgezogene und schnelle Einführung der verlässlichen Betreuung an Schulen, die im November letzten Jahres nach erheblicher Kritik an Konzept und Ausstattung verschoben worden war („Moratorium“).

Mit der Verschiebung war vorgesehen, zunächst eine Modellphase ab August 2011 zu starten und das System erst zum Schuljahr 2013/2014 – welches nicht mehr in Verantwortung dieses Senates liegt – umzustellen.

Nun sind nicht nur bereits zum laufenden Schuljahr die ersten Schulen gestartet, sondern es ist offenbar doch geplant, dass so viele Schulen wie möglich bereits zum kommenden Schuljahr im neuen System starten. So heißt es in der Pressemitteilung des Senates vom 28.10.2010: „Ab Schuljahr 2011/2012 können alle Schulen auf eigenen Wunsch früher ins neue System einsteigen“.

Dieser Termin entspricht der ursprünglichen Planung von Senatorin Goetsch und Senator Wersich, die im Mai 2009 die „verlässliche Betreuung an Primarschulen“ für das 2011 beginnende Schuljahr angekündigt hatten. Die Ausweitung der Hortbetreuung wollte und will (vgl. Drs. 19/7043) der Senat dabei „kostenneutral“ erreichen. Dies würde – bei einer vom Senat im Mai 2009 angenommenen Betreuung von 28.000 statt 18.000 Kindern – eine Absenkung der Qualität und deutlich höhere Elternbeiträge für Betreuung in Rand- und Ferienzeiten bedeuten, was Träger der Hortbetreuung, Eltern-Bündnisse und die SPD-Fraktion kritisiert haben. Fragen zu Finanzierung und Räumlichkeiten waren völlig offen.

Für das "Betreuungsprogramm Schule und Kita" - Hort in der Schule“ waren (als Gemeinschaftsaufgabe von BSB und BSG) insgesamt 35 Mio. Euro als Maßnahme im Konjunkturprogramm II des Bundes vorgesehen.

 

Die nunmehrige Rückkehr zum ursprünglichen Zeitplan ohne Lösung der Kritikpunkte wirft eine Reihe von Fragen auf.

 

Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat:

 

 

I. Finanzieller Rahmen: Investitionsmittel – zum Großteil längst anders verbraucht, ansonsten: mehr Kinder für’s gleiche Geld?

 

Am 27.11.2009 verkündete Senator Wersich auf der Landespressekonferenz zusammen mit Senatorin Goetsch sowie Senatorin Hajduk, dem damaligen Senator Freytag und dem damaligen Ersten Bürgermeister das „Moratorium“ unter anderem für die Zusammenführung von Horten und Primarschulen. Senatorin Goetsch ergänzte, die Investitionen aus dem Konjunkturprogramm sowie bestehende Kooperationen würden weiter laufen.

 

So heißt es in der Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drs. 19/5034 vom 13.01.2010)

 

„Der Systemwechsel soll nach gegenwärtiger Planung zum Schuljahr 2013/2014 erfolgen. Die begonnenen Planungen für Kooperationen zwischen Horten, Schulen und Jugendhilfe werden weitergeführt. Auch die Planungen für Pilotprojekte, die vor dem Schuljahr 2013/2014 eingerichtet werden können, werden weitergeführt. Die für dieses Vorhaben insgesamt eingeplanten investiven Mittel von 35 Millionen Euro werden in voller Höhe für die Schaffung von Gemeinschaftsflächen im Zusammenhang mit der verlässlichen Betreuung an Primarschulen eingesetzt.“

 

Ursprünglich waren die Mittel in Höhe von 35 Mio. Euro beiden Behörden anteilig zugeordnet. Zunächst ist dann der BSG-Anteil in Höhe von 10 Mio. Euro der Schulbehörde übertragen worden.

 

Von dort aus sind dann Mittel in Höhe von 28.521.660 € zugunsten folgender Maßnahmen umgeschichtet worden (Stand Drs. 19/7233):

 

„BSB 2“, Aula Jugendmusikschule;

„BSB 3“,Sanierung von Lehrschwimmbecken;

„BSB 4“,Haus der Lehrerbildung;

„BSB 5“,Schulen als Klimaunternehmer;

„BSB 6“, Fachräume für Naturwissenschaften;

„BSB 7“, Sportstadt Hamburg;

„BSB 9“,Licht in Schulen;

„BSB 10“,Schulen in freier Trägerschaft;

„BSB 11“,Maßnahmen des HIBB;

„BSB 12“, Verbesserung der Schulinfrastruktur.

 

1. In welcher Höhe stehen noch Mittel aus dem „Betreuungsprogramm Schule und Kita, Gemeinschaftsflächen“ zur Verfügung? Wohin sollen diese voraussichtlich abfließen? Inwiefern sind dies Maßnahmen, die direkt „GABI“ zugute kommen?

 

2. Der Drucksache 19/7233 ist zu entnehmen, dass das „Betreuungsprogramm Schule und Kita“ nunmehr überwiegend im Sondervermögen Schulbau umgesetzt werden soll.

 

In welcher Höhe stehen Mittel im Sondervermögen Schulbau für dieses Vorhaben bereit?

Ab wann können diese abgerufen werden?

Welche konkreten Planungen gibt es hinsichtlich dieser Mittel?

 

3. In welcher Höhe stehen derzeit noch Mittel aus dem Deckungskreis Investitionsmittel für den Bau von Gemeinschaftsflächen zur Verfügung?

 

4. Wie erfolgt die Finanzierung der derzeit laufenden „Pilotphase“ (hinsichtlich der Investitions- sowie der Betriebskosten, bitte im Einzelnen je Standort darstellen!)?

 

5. Wie erfolgt an den Pilotstandorten die Finanzierung des GABI-Angebotes? (Pädagogisches Personal, Raumkosten, Sachkosten)

 

6. Wie soll diese Finanzierung der Betriebskosten für die weiteren Schulen, die möglicherweise vorzeitig aufgenommen werden, erfolgen? Aus welchem (n) Haushaltstitel(n) sollen nach den derzeitigen Planungen in welcher Höhe Mittel zur Verfügung gestellt werden?

 

7. Ist vorgesehen, im Gegenzug die eingestellten Mittel für Hortbetreuung im Kita-Gutschein-System zu reduzieren? Inwieweit?

 

8. Der Senat plant eine „kostenneutrale“ Umsetzung der GABI (offene Ganztagsgrundschule). Nach bisherigen Planungen sollen dann 28.000 Kinder nachmittags betreut werde – 10.000 mehr als bisher.

 

8.1. Im Hamburger Abendblatt vom 08.11.2010 ist zu lesen, die Schulbehörden –Sprecherin habe gesagt, das Geld werde effektiver eingesetzt, deshalb könnten auch mehr Kinder betreut werden.

Welche Planungen und Vorstellungen hinsichtlich eines effektiveren Mittel-Einsatzes verfolgt der Senat?

8.2. Wie will der Senat erreichen, dass die Betreuungsquote von 40%, die in etwa mit 28.000 Kindern erreicht würde, nicht überschritten wird?

8.3. Wie verträgt sich das Ziel einer solchen Limitierung mit den Aussagen der schwarz-grünen Koalitionäre, das Angebot würde nunmehr „allen“ Kindern offen stehen?

8.3. Die Erfahrungen aus Berlin zeigen, dass dort ca. 60% der Kinder die nachmittägliche Betreuung in Anspruch nehmen. Weshalb rechnet der Senat für Hamburg mit niedrigeren Quoten?

8.4. Am Hasenweg nehmen der öffentlichen Berichterstattung zufolge von 327 Schülern 170 teil. Dies sind mehr als 50%. Wie stellt sich dies an den anderen Schulstandorten dar?

8.5. Wie wird der Senat nach dem Ende der Pilotphase eine Rückführung auf die 40%-Quote erreichen?

 

 

 

II. Das Pädagogische Rahmenkonzept und die Eckpunkte von BSB und BSG

 

Eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern von BSB, BSG, den Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, Eltern, Schulen, Kindertageseinrichtungen und Bezirken hat das „Pädagogische Rahmenkonzept für die verlässliche Betreuung an Primarschulen“ entwickelt. Dieses ist – nach den Vorgaben der Behörden – auch Grundlage für Bewerbungen von Schulen für eine vorzeitige Aufnahme in das Programm „ganztägige Betreuung und Bildung“.

 

9. Weshalb wurden die bezirklichen Jugendhilfeausschüsse bei der Entwicklung des Rahmenkonzeptes nicht beteiligt? Weshalb verfolgt die BSG nicht die Absicht, das Rahmenkonzept den bezirklichen Jugendhilfeausschüssen zur Beschlussfassung vorzulegen?

 

10. Zwar ist in dem Pädagogischen Rahmenkonzept die Rede davon, dass das Zusammenwachsen von Schule und Jugendhilfe in einem kooperativen Prozeß, unter Beteiligung aller relevanten Akteure ausgehandelt werden soll. Andererseits heißt es wenige Absätze weiter: „Indem die Schule die Ressourcen nutzt, die sich in ihrem Umfeld bieten, kann sie den Schülerinnen und Schülern ein vielfältiges Angebot zur Verfügung stellen“.

Das „Nutzen“ von Jugendhilfe-Ressourcen durch die Schule scheint nicht gleichbedeutend mit der Entwicklung eines Konzeptes auf Augenhöhe. Wie soll dieses erreicht werden, wenn der Schule die Rolle der „Nutzerin“, der Jugendhilfe demgegenüber eine Dienstleisterrolle zugewiesen wird?

 

11. Unter der Überschrift „Der Raum als 3. Pädagoge“ heißt es in dem Rahmenkonzept: „Lernräume werden multifunktional genutzt und zeichnen sich durch Offenheit und Transparenz aus. Sie sind hell und freundlich gestaltet und so angelegt, dass sie den Anforderungen des pädagogischen Konzepts entsprechen. Lernräume und Nebenräume sind miteinander verbunden und bieten damit flexible Nutzungsmöglichkeiten“.

 

11.1. Inwieweit unterscheidet sich dies von den Anforderungen an eine Grundschule ohne verlässliche Betreuung?

11.2. Wie stellt sich demgegenüber die bauliche Realität in den Hamburger Grundschulen und weiterführenden Schulen dar?

11.3. Welche Schulstandorte entsprechen nach den Erkenntnissen des Senats diesen Anforderungen, welche nicht und welchen Aufwand bedeutet eine entsprechende Anpassung (bitte jeweils mit geschätztem Kostenaufwand).

 

12. Wie viele und welche Grundschulen sind mit Mensen und / oder Zubereitungsküchen ausgestattet?

 

12.1. Wie viele Kinder finden dort jeweils Platz? Wie viele Essen werden dort ausgegeben?

12.2. Wo sind derzeit Erweiterungen geplant – in jeweils welchem Umfang?

 

13. Im Rahmenkonzept heißt es auch: „Durch eine flexible Möblierung wird sichergestellt, dass ein schneller Umbau und ein Methoden- und Angebotswechsel erfolgen kann. Tische und Stühle sollen höhenverstellbar, leicht und stabil sein.“

 

13.1. Wie viele Grundschulen und Sekundarstufen I verfügen über höhenverstellbare Tische und Stühle?

13.2. Welche Schulen sind dies und wie hoch ist jeweils der Anteil an Klassen, die mit entsprechendem Mobiliar ausgestattet ist?

13.3. Welche Kosten sind in etwa für eine Ausstattung der restlichen Hamburger Grundschul- und Sek I-Klassen mit höhenverstellbaren Tischen und Stühlen zu veranschlagen?

13.4. Welche Ressourcen stehen den Schulen dafür zur Verfügung und wie stellt die Behörde sicher, dass entsprechende Anschaffungen auch tatsächlich getätigt werden?

 

14. Im Rahmenkonzept ist außerdem festgeschrieben, dass wenn möglich und pädagogisch sinnvoll, auch außerschulische Räume genutzt werden sollen. Werden an diese Räume ebenfalls die im Rahmenkonzept für die Schulräume beschriebenen Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der Ausstattung, gestellt?

 

15. Der Abschnitt „Gestaltung des Ganztags“ im Rahmenkonzept beginnt mit der Prämisse: „Mehr Zeit für Kinder“. Diese sei eine gute Voraussetzung, um den Anforderungen der neuen Bildungskultur gerecht zu werden.

Wie verträgt sich dies mit den Planungen des Senats, statt bisher 1:17 Kinder in den Horten nunmehr 1:19 bzw. 1:23 Kinder zu betreuen?

 

16. Vorhandene Zeitfenster sollen für eine Verzahnung von Vor- und Nachmittag genutzt werden.

 

16.1. Welche Zeitfenster sind hier gemeint?

16.2. Welche Vorgaben gibt es hierfür, damit dies auch tatsächlich stattfindet?

16.3. Findet dies an den Pilotschulen statt (Bitte im Einzelnen darstellen)? Wenn nein, weshalb nicht?

 

17. Eine große Bereicherung des schulischen Angebotsspektrums soll durch den Einsatz multiprofessioneller und außerschulischer Kooperationspartner erreicht werden.

17.1. Wer entscheidet über diesen „Einsatz“ bzw. wie kommt er zustande?

17.2. Wie soll die Finanzierung dieser Angebote erfolgen?

17.3. Sind ggf. besondere Elternbeiträge geplant und wenn ja, wofür?

17.4. Stehen diese Angebote allen Kindern offen?

 

18. Nach dem Rahmenkonzept sollten sich während des Schultages „Schülerinnen und Schüler, aber auch alle Mitarbeiter/innen der Schule gemeinsam auf ein schmackhaftes und gesundes Essen freuen können. […] Das Essen ist ein soziales Ereignis. […] Die Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte nehmen am Essen teil, sind gesprächs- und kontaktbereit“.

Der Pressemitteilung des Senates zum Besuch der Senatoren Wersich und Goetsch in der Grundschule Lutterothstraßen ist zu entnehmen, dass das Schulpersonal jedoch nur bis 13 Uhr zuständig ist.

 

18.1. Nehmen an den Pilotstandorten alle Lehrkräfte der Nachmittags dort betreuten Kinder am Mittagessen teil? Wenn nein, weshalb nicht und wie viele nehmen teil?

18.2. Welches Essensangebot gibt es an den Pilotstandorten (Bio, Convenience, selbst gekocht, Großküche,…)?

18.3. Offenbar ist nur ein Essen der SchülerInnen sowie der Schul-MitarbeiterInnen vorgesehen. Wo sollen die Mitarbeiter der Kooperationspartner (Horte, Jugendhilfeträger usw.) essen bzw. weshalb sollen die nicht am gemeinsamen sozialen Ereignis des Essens teilnehmen?

 

19. Das Rahmenkonzept sieht vor: „Es gibt regelmäßige, interdisziplinäre Teamgespräche in denen die Grundlage des Schullebens immer wieder an die aktuellen Bedarfe am Schulstandort angepasst werden“. Außerdem heißt es: „Kooperation erfordert zeitliche Ressourcen und verlässliche Strukturen (z.B. für regelmäßige gemeinsame Planungstreffen und Besprechungen, sowie gemeinsame Konferenzen), die von den Partnern eingeplant werden müssen.

19.1. In welcher Form wird für diese Tätigkeit dem Hortpersonal, dem bisher praktisch keine mittelbare pädagogische Arbeitszeit zur Verfügung steht, Arbeitszeit zur Verfügung gestellt?

19.2. Inwiefern ist hier eine Angleichung der zeitlichen Kapazitäten der unterschiedlichen Akteure vorgesehen?

 

20. Unter dem Punkt „Personal“ heißt es im Rahmenkonzept: „Nicht nur die enge Zusammenarbeit mit dem Kooperationspartner im Rahmen der Verlässlichen Betreuung, sondern auch die Kooperation der Lehrkräfte untereinander ist von entscheidender Bedeutung für die Umsetzung des pädagogischen Konzeptes“.

Kooperieren Lehrkräfte an Hamburger allgemeinbildenden Schulen bisher nicht untereinander bzw. inwieweit hält der Senat diese Kooperation nicht für zureichend?

 

21. Das Rahmenkonzept sieht vor: „Eine besondere Bedeutung im Rahmen der Bildungspartnerschaft haben Entwicklungsgespräche zwischen Fachkräften und Eltern. Solche Elterngespräche werden, wenn möglich, von einer Lehrkraft und einer Betreuungskraft durchgeführt.“

Was ist hier mit „Betreuungskraft“ gemeint? Nehmen die Horterzieherinnen und Erzieher, die Bildungsarbeit leisten, nicht an diesen Gesprächen teil?

 

22. Vorgesehen ist auch: „Es bietet sich an, für jedes Kind eine feste Bezugsperson zu benennen, die die gesamte Tagesstruktur des Kindes kennt und als Ansprechpartnerin bzw. –partner für Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen zur Verfügung steht.“

22.1. Wird dies so nicht auch jetzt schon in Hamburger Ganztagsgrundschulen praktiziert?

22.2. Wird dies in Hamburger verlässlichen Halbtagsgrundschulen praktiziert?

 

23. Das gültige und den Schulen insoweit anempfohlene Rahmenkonzept hat weiter erkannt: „Die Ganztagsprimarschule kann neben einem Lern- und Lebensraum für Kinder auch zu einem Raum für Eltern werden. Die Schule unterstützt Eltern in der Erziehung und sucht den Dialog. Sie bezieht familienergänzende und –unterstützende Angebote ein und hilft Eltern bei der Suche nach Beratungsmöglichkeiten außerhalb der Schule.“

23.1. Greift diese Konzeption nicht bereits jetzt an bestehenden Ganztagsschulen? Wenn nein, warum nicht?

23.2. Wie stellt sich die Qualifikation des Lehrpersonals für Elternbildung bzw. Sozialraumarbeit dar?

23.3. Gibt es Weiterbildungsangebote? Welche?

 

24. Wer soll die genanten Elterncafés einrichten und betreiben? Welche Ressourcen werden dafür zur Verfügung gestellt?

 

25. Schließlich stellt das Rahmenkonzept unter dem letzten Punkt „Öffnung in den Sozialraum“ dar, dass die Schule z.B. ihre Räumlichkeiten für Einrichtungen, Vereine und andere Gruppen zur Verfügung stellt.

In welchem Umfang sind Räume an den Pilotstandorten fremdgenutzt (bitte im Einzelnen darstellen durch wen und in welchem Umfang)?

 

 

 

III. Die Wirklichkeit an den Modellstandorten

 

In der den Schulen an die Hand gegebenen „Gliederungshilfe für die Erstellung eines pädagogischen Konzeptes für die ganztägige Bildung und Betreuung an den Schulen“ (Stand: 01.09.2010) sind unter dem Gliederungspunkt „Gestaltung des Ganztags“ u.a. folgende Punkte genannt:

• Rhythmisierung

• Verzahnung von Lern- , Bildungs- und Betreuungsangeboten

• Rituale

• Professionenmix – beide Kompetenzen den ganzen Tag

 

In der Pressemitteilung des Senats zum Besuch der Senatoren Wersich und Goetsch in der Grundschule Lutterothstraße heißt es demgegenüber: „Vormittags wird nach Stundentafel unterrichtet, nach dem gemeinsamen Mittagessen und der betreuten Hausaufgabenzeit werden Sport und Tanzkurse angeboten“.

 

26. Wie stellt sich an den Standorten Lutterothstraße/Stapellauf, Hasenweg/Ballinstiftung, Arp Schnittger /Cranz/Spielvereinigung Este, Grundschule Thadenstraße/Schülerladen Winklersplatz, Grundschule Möllner Landstraße/Vereinigung im Einzelnen Rhythmisierung sowie die Verzahnung von Lern-, Bildungs-, und Betreuungsangeboten im Einzelnen dar?

Welche „Zeitfenster“ werden an den einzelnen Standorten (bitte jeweils darstellen) für eine Verzahnung von Vor- und Nachmittag genutzt? In welcher Weise?

 

27. Weshalb findet der „Professionenmix - beide Kompetenzen den ganzen Tag“ nicht statt, sondern wird Vormittags nach Stundentafel unterrichtet und Nachmittags offenbar ein traditionelles Hortangebot vorgehalten?

 

28. Wie geht der Senat mit diesen Abweichungen von seinen Konzeptionen um?

 

29. Wie wird hier gegebenenfalls gegengesteuert?

 

30. Wie viele Kinder nehmen an den fünf Standorten jeweils an dem Angebot teil?

 

31. Wie viele von ihnen nehmen jeweils welche Betreuungszeiten in Anspruch?

 

32. Welche Angebote haben dort jeweils im Einzelnen während der Herbstferien stattgefunden (bitte Konzepte beifügen)? Wie viele Kinder haben jeweils teilgenommen?

 

33. Sind im Zuge der Einrichtung dieser Piloten oder in der Folge Hortangebote im Umfeld aufgegeben oder reduziert worden? Haben die kooperierenden Einrichtungen ihre Hortangebote aufgegeben oder reduziert?

 

34. Gibt es am Standort Lutterothstraße eine Einschränkung des Hortangebotes im Umfeld?

 

35. Welches Personal steht an den jeweiligen Standorten für die zusätzlichen Angebote zur Verfügung? Bitte detailliert darstellen.

 

36. Wie groß sind die Betreuungsgruppen (Kinderzahl) an den Pilotstandorten?

 

37. Welche Umbau- und sonstige Modernisierungsmaßnahmen sind an den Pilotstandorten zu jeweils welchem finanziellen Aufwand erfolgt (bitte je im Einzelnen darstellen), welche Ausstattung /Möblierung ist je Standort zu welchen Kosten angeschafft worden?

 

38. Gilt aus Sicht des Senates der Landesrahmenvertrag Kita für die Pilotstandorte?

 

 

39. Entsprechen die Rahmenbedingungen, die hinsichtlich der Angebote an den Pilotstandorten gelten, den Vorgaben aus dem Landesrahmenvertrag Kita?

 

 

 

 

IV. Bewerbungssituation der Schulen – Unsicherheiten für die Eltern

 

Laut bisheriger Auskunft des Senats an die Bürgerschaft soll im Frühsommer 2011 der Landesrahmenvertrag für die Schulkindbetreuung mit den Jugendhilfeverbänden abgeschlossen werden. Auf dieser Grundlage könnten gegebenenfalls weitere Modellstandorte eingerichtet werden (vgl. Drs. 19/7043).

 

Im Anschreiben der BSG und der BSB vom 22.09.2010 an die Schulen, in dem das Antrags-Verfahren zur (vorzeitigen) „Umstellung auf die ganztägige Bildung und Betreuung“ zum Schuljahr 2011/2012 erläutert wird, ist allerdings dargelegt, dass der Antrag mit den entsprechenden Gremienbeschlüssen bis Mitte Januar 2011 an die Schulberhörde zu richten ist.

 

 

40. Sollen nun also entgegen der Ankündigung in der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 19/7043 vom 31.08.2010 ohne die Grundlage des neuen Landesrahmenvertrages weitere Modellstandorte eingerichtet werden?

 

41. Weshalb startet neben der Schule Schimmelmannstraße (vgl. Drs. 19/7623) die Schule Burgunder Weg zum zweiten Schulhalbjahr 2011? Können weitere Schulen zum zweiten Schulhalbjahr 2011 starten?

 

42. Nach den Vorgaben der Behörden sollen „Standorte, die einen hohen Betreuungsbedarf haben“, die Umstellung auf die „ganztätige Bildung und Betreuung“ beantragen können. Explizit genannt wird das Vorliegen von Wartelisten als Bedingung.

 

42.1. Wem sollen Wartelisten vorliegen?

42.2. Nach bisheriger ständiger Aussage des Senates ist dieser nicht auskunftsfähig zu Wartelisten, zu mit Kita- bzw. Hortplätzen unterversorgten Stadtteilen usw.. Hat sich dies geändert?

42.3. Wie sollen Schulen einen Betreuungsbedarf ermitteln?

42.4. Sofern dies überhaupt möglich ist, wieso hat der Senat bisher nicht dieses Verfahren angewendet, um den Bedarf an Hortplätzen in Hamburg zu ermitteln?

 

43. Presseberichten zufolge sollen etwa 80 Schulen nach den Sommerferien 2011 den GABI-Betrieb aufnehmen. Gibt es derzeit Erkenntnisse, wie viele Schulen tatsächlich einen entsprechenden Antrag stellen wollen? Welche sind dies (bitte auflisten)?

 

44. Die Entscheidung darüber, welche Schulen aufgrund ihrer Bewerbung ganztägige Bildung und Betreuung vorzeitig anbieten können, soll voraussichtlich bis Ende Januar / Anfang Februar 2011 erfolgen.

Die Anmeldefrist für die neuen ersten Klassen (Schuljahr 2011/2012) beginnt am 17. Januar und läuft bis 04. Februar 2011.

Eltern wissen unmittelbar vor und zum Zeitpunkt der Entscheidung, auf welcher Schule sie ihr Kind anmelden, voraussichtlich weder

 

- welche Angebote die zuständigen Schulen des entsprechenden Anmeldeverbundes machen bzw. in welcher Schulform (offene Ganztag, teilgebundene Ganztag, gebundene Ganztag, Halbtag) die betreffenden Schulen geführt werden, und auch nicht, ob

 

-sie für ihr Kind einen Hortplatz bekommen werden, weil noch gar nicht klar sein kann, welche Hortangebote es dann überhaupt noch geben wird.

 

44.1. Wie bewertet der Senat diese Situation für die betroffenen Eltern, vor dem Hintergrund, dass er folgende Ziele verfolgt: „Für die Eltern wird der Weg zu einem sicheren Bildungs- und Betreuungssystem für ihre Kinder erleichtert, indem mit der Anmeldung an einer Schule gleichzeitig die Betreuung der Kinder organisiert ist“ (Pressemitteilung vom 28.10.2010)?

44.2. Wann werden die Eltern der künftigen Erstklässler erfahren können, ob und welche Hamburger Grundschulen vorzeitig umstellen?

 

45. Einer von 8 Aspekten, die die antragstellenden Schulen darzulegen und durch Nachweise zu bestätigen haben, ist: Die Elternschaft der Schule spricht sich für die ganztätige Betreuung aus: es werden Anmeldungen getätigt, so dass mindestens 3 Gruppen eingerichtet werden können.

 

45.1. Werden hierfür auch die künftigen Erstklässler befragt? Wenn ja, wann und mit welchem Verfahren?

45.2. Werden auch die jetzigen Viertklässler befragt, die im kommenden Schuljahr weiterführende Schulen besuchen werden und dort – bei entsprechenden Anmeldungen – ebenfalls eine GABI-Betreuung in Anspruch nehmen können?

 

46. Die „Schatztruhe“ in Ottensen hat bereits angekündigt, keine neuen Schulkinder mehr aufzunehmen. Von welchen weiteren Einrichtungen ist eine derartige Entscheidung bekannt?

 

 

 

 

V. Erfahrungen und Evaluierung

Nach Auskunft des Senats (Drs. 19/7043) sollten im Schuljahr 2010/2011 fünf Pilotprojekte starten, um Erfahrungen mit dem neuen System zu sammeln.

 

47. Gibt es eine Evaluierung der Pilotschulen? In welcher Form und durch wen? Wenn nein, warum nicht?

Wann werden ggf. die Ergebnisse vorliegen?

 

48. Gibt es eine wissenschaftliche Begleitung der Pilotprojekte? In welcher Form und durch wen? Wenn nein, warum nicht?

Wann werden ggf. die Ergebnisse vorliegen?

 

49. In welcher Form erfolgt eine Rückkoppelung mit Trägern und Eltern? Sofern es keine gibt, weshalb nicht?

 

50. Weshalb werden die Erfahrungen der Pilotschulen nicht abgewartet, bevor weitere Schulen zugelassen werden sollen?

 

 

 

V. Raumsituation

 

51. An welchen Hamburger Grundschulstandorten stehen jeweils Räumlichkeiten in welchem Umfang für eine „verlässliche Betreuung“ zur Verfügung? Bitte im Einzelnen darlegen (Anzahl der Räume, Gesamtquadratmeter, Art der Räume; bitte tabellarisch nach Stadtteilen und Schulbezirken geordnet).

Wie viele Kinder können dort jeweils betreut werden?

 

 

52. Zwar können sich weitere Schulen zur vorzeitigen Einführung jetzt bereits bewerben, der Landesrahmenvertrag mit den Trägern wird jedoch erst zum Frühjahr erwartet, der neue Schulentwicklungsplan gar erst zum Sommer des kommenden Jahres.

 

52.1. Gibt es Planungen seitens der Schulbehörde, an welchen Schulstandorten jeweils wie viele Kinder betreut werden sollten?

52.2. Wie kann und wird die ganztägige Bildung und Betreuung in der vorgezogenen Variante im Einklang mit dem geltenden Schulentwicklungsplan (SEPL) stehen?

52.3. In welcher Form wird GABI Eingang in die neue Schulentwicklungsplanung finden?

 

 

 

VI. Kostensituation für die Eltern

 

Nach den bisherigen gültigen Planungen des Senats sollen für die Betreuung vor 8 Uhr und nach 16 Uhr folgende Entgelte erhoben werden:

Betreuung von 6-7 Uhr: 20 Euro / Monat

Betreuung von 7-8 Uhr: 20 Euro / Monat

Betreuung 16-18 Uhr: 30 Euro /Monat.

Für die Ferienzeiten sollen pro Woche 30 Euro für die Zeit von 8-16 Uhr,

für die Randbetreuung zusätzlich 7,50 Euro pro Woche erhoben werden.

 

53. Weshalb können die Morgen-Stunden von 6-7 sowie von 7-8 Uhr getrennt „gebucht“ werden, die Nachmittags-Stunden jedoch nicht?

 

54. Aus welchem Grund kosten zwei Stunden am Morgen 10 Euro mehr als zwei Stunden am Nachmittag?

 

55. Während der Pilotphase werden andere Beiträge erhoben:

Für die Randzeiten am Vor- und Nachmittag zusammen 7,50 Euro wöchentlich – also 32,25 Euro /Monat, weniger als die Hälfte von den nach der Pilotphase im Regelsystem zu erbringenden Beiträgen.

 

55.1. Weshalb ist dies so?

55.2. Werden die Eltern, die sich jetzt für eine Teilnahme an den Piloten entscheiden, ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie später mehr als das Doppelte pro Monat werden zahlen müssen?

 

56. Auch für die Ferienbetreuung werden während der Pilotphase für die Randzeiten keine Zuschläge erhoben.

56.1. Weshalb?

56.2. Werden die Eltern hierauf hingewiesen?

 

57. Bisher kostete das Essensgeld im Hort 21 Euro, nach der Gebührenerhöhung des schwarz-grünen Senates nunmehr 42 Euro. Nach Aussage des Senates soll nun eine neue finanzielle Obergrenze pro Essen von 3,50 Euro festgelegt werden. Dies sind 75,25 Euro im Monat – eine 179%-Erhöhung gegenüber dem aktuellen Essensgeld, sogar 358% Erhöhung bezogen auf das alte Essensgeld von 21 Euro/Monat.

Wie will der Senat gewährleisten, dass tatsächlich alle Kinder am Mittagessen teilnehmen werden und nicht aus Kostengründen fernbleiben?

 

58. Ist es zutreffend, dass Eltern jeweils zu Beginn eines Schuljahres festlegen müssen, in welchen Ferienwochen sie für ihre Kinder Betreuung in Anspruch nehmen wollen?

 

 

VII. Teilgebundene Ganztagsschulen und Horte

 

59. Wieviele teilgebundene Ganztagsschulen gibt es derzeit, welche sind dies?

 

 

60. Sofern Eltern, deren Kinder eine teilgebundene Ganztagsschule besuchen, auch für die Tage, an denen kein Ganztag stattfindet, eine Nachmittagsbetreuung benötigen, in welchem Umfang erhalten sie einen Kita-Gutschein?

 

60.1. Wie erfolgt ggf. eine Berechnung des gegenüber einem fünftägigen Bedarf reduzierten Anspruchs (Tabellen bzw. Berechnungsgrundlage bitte beifügen)?

60.2. Welche Kostenerstattung erhalten die Hort-Träger für solche reduzierten Rechtsansprüche?

 

 

VIII. GABI und Inklusion

 

Im Rahmen der Schulreform wurde in §12 SchulG der gemeinsame Unterricht mit Kindern mit Förderbedarf an Regelschulen festgelegt.

 

61. Gilt dies also auch für die offene Ganztagsgrundschule?

 

62. Wieviele Horte in Hamburg haben derzeit ein Konzept für die Hortbetreuung von Kindern mit Förderbedarf?

Welche sind dies?

Wieviele Kinder werden dort besonders gefördert?

 

63. In welcher Form werden im neuen System „ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen“ (offene Ganztagsgrundschule) Kinder mit besonderem Förderbedarf berücksichtigt?

 

64. Wie wird den Ansprüchen der Eltern auf angemessene Förderung Rechnung getragen?

 

65. Wie viele Kinder mit besonderem Förderbedarf, deren Schulbesuch unter § 12 SchulG fällt, besuchen derzeit einen der Pilotstandorte?

 

66. Wie viele von ihnen nehmen an der nachmittäglichen Betreuung teil? Welche Bedingungen finden die Kinder und ihre Eltern hinsichtlich der besonderen Bedarfe hier vor?

 

67. Sofern es kein Angebot für diese Kinder gibt, weshalb nicht?

 

68. Welche Rolle spielt die Berücksichtigung der Erfordernisse aus § 12 SchulG bei der Auswahl von weiteren Standorten?