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Schwimmunterricht durch Bäderland oder durch Vereine und Verbände ? II

Montag, 23.03.2009

In der Antwort zur Anfrage 19/2142 sind mit der Begründung, dass der Senat zu Sachverhalten privater Unternehmen nicht Stellung nimmt, einige Fragen unbeantwortet geblieben bzw. wurden falsch beantwortet.

Eigentümer der Bäderland Hamburg GmbH (BLH) ist zu 100% die Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV). Der Aufsichtsrat besteht ausschließlich aus Vertretern der BLH, Vertretern Hamburger Behörden oder anderer zu 100% im städtischen Eigentum befindlicher Unternehmen. Den Vorsitz hat der Staatsrat der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Staatsrat Maaß. Ausgewählte Bilanzdaten werden im Hamburger Beteiligungsbericht veröffentlicht. Die Bilanz ist einsehbar. Es handelt sich bei den Fragen nicht um Geschäftsgeheimnisse, sondern um Fragen im öffentlichen Interesse der Bürgerinnen und Bürger an einem über die HGV zu 100% staatlichen Unternehmen.

Diesen Sachverhalt zu Grunde legend ist es nicht nachvollziehbar, dass der Senat in seiner Antwort mit dem Hinweis, dass es sich um ein privates Unternehmen handelt, dass nicht im öffentlichen und gemeinwohlorientierten Interesse handele, nicht akzeptabel.

Die BLH hat mit Bezug auf steigende Energiekosten eine nach Aussagen der BLH „angemessene Preisanpassung“ vorgenommen. Hiervon betroffen sind u.a. die Positionen des Vertrages der BLH mit dem Hamburger Schwimmverband und die damit zu entrichtenden Entgelte für Veranstaltungen und Übungsstunden. Dieses betrifft unmittelbar auch die DLRG, die als Selbstzahler direkt bei der BLH Bahnen, ausgenommen 5 Stunden über den Hamburger Schwimmverband, anmieten muss.

Im Geschäftsbericht des Jahres 2007 ist eine konstante Verlustübernahme der FHH in Höhe von 15,7 Mio € ausgewiesen und eine Erhöhung der Erlöse auf 19,9 Mio € und damit um 0,5 Mio € aufgeführt. Diese Erhöhung des Umsatzes wird auf gestiegene Erlöse durch das Schulschwimmen und das Gastronomiegeschäft zurückgeführt.

Die Arbeit in und durch die Vereine und Verbände ist gesellschaftspolitisch nicht hoch genug wertzuschätzen und Bedarf einer besonderen Sorgfalt durch den Senat, da hier das soziale und demokratische Miteinander gepflegt wird, ehrenamtliches Engagement als tragende Säule einer funktionierenden Zivilgesellschaft die Basis ist und auch gesundheitspolitisch ein wertvoller gesellschaftlicher Beitrag geleistet wird. Auch aus diesem Grund ist es inakzeptabel, dass der Senat mit seiner Antwort auf eine private Unternehmerschaft verweist und sich so seiner gesellschaftspolitischen Verantwortung entziehen will.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat erneut:

 

1. Ist der Senat der Meinung, dass es eine unternehmerische Aufgabe der BLH ist, zur sozialen Integration beizutragen und den Schul- und Vereinssport hamburgweit bedarfsgerecht zu ermöglichen?

a. Wenn ja, ist der Senat der Meinung, dass die BLH diesem Unternehmensziel ausreichend gerecht wird?

b. Wenn nein, warum nicht?

2. In der Antwort zur Drs. 19/2142 gibt der Senat bekannt, dass die BLH keine Schwimmbahnen beziehungsweise Übungszeiten direkt an Vereine vermiete. Die DLRG erhält über das ausgeschöpfte Kontingent des Hamburger Schwimmverbandes lediglich 5 Stunden im Monat. Dieses ist nach Aussage der DLRG nicht ausreichend, so dass weitere Stunden direkt bei der BLH angemietet werden müssen. Wusste der Senat von diesem Sachverhalt zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage 19/2142?

a. Wenn ja, warum hat der Senat dieses nicht wahrheitsgemäß beantwortet?

b. Wenn nein, wie will der Senat zukünftig solchen Fehlinformationen entgegenwirken?

3. Wie hoch waren die jährlichen Zuschüsse der Behörde an den Hamburger Schwimmverband zur Anmietung von Schwimmzeiten der angegliederten Sportvereine bei der Bäderland? Bitte den Zuschuss jährlich seit 2001 anführen.

 

4. In welchem Umfang konnten die Sportvereine im Rahmen dieser Zuschüsse jeweils von der Bäderland jährlich Schwimmzeiten anmieten? Bitte die Schwimmzeiten als Schwimmstunden jährlich seit 2001 anführen.

 

5. Welche Sportvereine haben zusätzlich - wie die DLRG - in den letzten Jahren weitere Schwimmzeiten auf eigene Rechnung von der Bäderland Hamburg angemietet? Bitte für die Jahre 2007 und 2008 die jeweiligen Vereine mit den jeweiligen Schwimmstunden aufführen.

 

6. Vertritt der Senat die Meinung, dass mit der Gründung einer zu 100% städtischen GmbH gemeinwohlorientierte Aufgaben des Unternehmens nicht mehr öffentlich diskutiert werden dürfen?

a. Wenn ja, wie will der Senat sicherstellen, dass die gemeinwohlorientierten Aufgaben des Unternehmens über den Aufsichtsrat hinaus gewahrt bleiben?

b. Wenn nein, warum nicht?

7. Vertritt der Senat die Meinung, dass mit der Gründung einer zu 100% städtischen GmbH unternehmerische Daten nicht von öffentlichem Interesse sind?

8. Ist der Senat der Meinung, dass die Förderung des Schwimmsports den Bedarf des Hamburger Schwimmverbands und die ihm angeschlossenen Vereine deckt?

9. Ist der Senat der Meinung, dass es für den Schwimmsport und die Ausbildung von DLRG-Lebensrettern eine Gebühr für die Nutzung der Sportstätten gibt?

10. Gibt es Abwanderungstendenzen in Vereine und Verbände in Schleswig-Holstein und Niedersachsen, die auf die fehlenden Wasserzeiten und / oder auf bestehende Entgeltkosten zurückzuführen sind?

a. Wenn ja, wie will der Senat sich hierzu verhalten?

b. Wenn nein, womit erklärt der Senat die bestehende Kritik diesbzgl. aus Vereinen und Verbänden?

11. Wie will der Senat sicher stellen, dass es in Hamburg ein landesweit familienfreundliches und sozialverträgliches Angebot der BLH gibt? Welche Kriterien legt der Senat einem solchen Angebot zu Grunde?