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Selbstbewirtschaftungsfonds der Schulen

Freitag, 04.02.2011

Der Selbstbewirtschaftungsfonds der Schulen weist erhebliche Rücklagen auf. Dieses ist für die einzelne Schule gewollt, u.a. damit dort für eine größere Anschaffung entsprechende Mittel angespart werden können. Der Selbstbewirtschaftungsfonds wies in der Summe zum Jahresende 2009 laut Haushaltsplan-Entwurf 2011/2012 einen Bestand von knapp 22 Millionen Euro auf.

 

Ich frage den Senat:

 

1. Wie hoch ist der Mittelbestand im Selbstbewirtschaftungsfonds der Schulen zum Jahresende 2010?

2. Wie stellt sich der Mittelbestand im Selbstbewirtschaftungsfonds der Schulen zum Jahresende 2009 und zum Jahresende 2010 bzgl. der einzelnen Schulen dar?

3. Wie stellen sich für die einzelnen Schulen die jährlichen Mittel, die dem Selbstbewirtschaftungsfonds zufließen, und der Mittelbestand absolut sowie in Relation zur jeweiligen Schülerzahl dar?

(Bitte in einer Tabelle mit folgenden Angaben „Name der Schule“, „Zahl der Schülerinnen und Schüler“, „Mittelzuweisung“, Mittelzuweisung pro 100 Schüler“, „Mittelbestand“ und „Mittelbestand pro 100 Schüler“)

4. Inwieweit werden Schulen angehalten, die Mittel zu verausgaben? Inwieweit hat die Behörde eine Obergrenze für das „Ansparen“ von Mitteln gesetzt?

5. Welche größeren Einzelausgaben (insbesondere Anschaffungen für mehr als 10.000 Euro) haben welche Schulen für welche Zwecke aus Mitteln des Selbstbewirtschaftungsfonds 2010 getätigt?

 

Der Schulversuch „Selbstverantwortete Schule“ (vgl. Drs. 18/2239) sollte den teilnehmenden Schulen über die Möglichkeiten des Selbstbewirtschaftungsfonds hinaus weitere Flexibilität in der Mittelbewirtschaftung verschaffen.

6. Inwieweit ist der Schulversuch „Selbstverantwortete Schule“ von der Behörde mit welchen Ergebnissen und Erfahrungen ausgewertet worden?