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Selbstbewirtschaftungsfonds der Schulen - Nachfrage

Donnerstag, 17.02.2011

Der Selbstbewirtschaftungsfonds der Schulen weist erhebliche Rücklagen auf. Diese sind zum Ende des Jahres 2010 auf über 25 Millionen Euro angestiegen. Einzelne Schulen weisen Rücklagen von mehr als 200.000 Euro auf.

In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage in Drucksache 19/8634 stellt der Senat die rechnerische Zuweisung von Mitteln pro 100 Schüler für die einzelnen Schulen dar. So erhielten die Stadteilschulen im Durchschnitt etwa 37.000 Euro pro 100 Schüler. Der Betrag variiert hinsichtlich der einzelnen Schulen erheblich. Die Stadtteilschule Finkenwerder erhielt 2010 Zuweisungen von 84.276,39 Euro pro 100 Schüler, die in Stadtteilschule Kirchdorf 45.709,26 Euro pro 100 Schüler, die Stadteilschule Oldenfelde 19.370,34 Euro pro 100 Schüler, die Stadtteilschule Langenhorn 15.244,40 Euro pro 100 Schüler.

Ich frage den Senat:

1. Wie erklären sich die erheblichen Differenzen hinsichtlich der rechnerischen Zuweisung von Mitteln pro 100 Schüler für die einzelnen Schulen?

2. In welchem Umfang werden welche Mittel den einzelnen Schulen entsprechend ihrer Schülerzahl im Rahmen des Selbstbewirtschaftungsfonds zugewiesen?

3. In welchem Umfang werden welche Mittel nach welchen anderen Kriterien als der Schülerzahl den einzelnen Schulen im Rahmen des Selbstbewirtschaftungsfonds zugewiesen?

4. In welchem Umfang ist dafür die Zugehörigkeit der Schule zu einem bestimmten KESS-Gebiet ursächlich für die unterschiedliche Höhe der Zuweisung von Mitteln im Rahmen des Selbstbewirtschaftungsfonds?

5. In welchem Umfang variiert die Zuweisung im Rahmen des Selbstbewirtschaftungsfonds für eine Schule jährlich (unabhängig von ihrer Schülerzahl)?

I

n seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage in Drucksache 19/8634 stellt der Senat in Anlage 3 schulbezogene Einzelausgaben über 10.000 € wurden 2010 des Jahres 2010 aus Mitteln des Selbstbewirtschaftungsfonds lediglich hinsichtlich der Buchung im SAP-Sachkonto dar.

Ich frage den Senat:

6. Wie verteilen sich die Ausgaben der Schulen insgesamt im Rahmen des Selbstbewirtschaftungsfonds 2010 und 2009 auf die verschiedenen SAP-Sachkonten?

7. Wie verteilen sich die Ausgaben der einzelnen Schulen im Rahmen des Selbstbewirtschaftungsfonds 2010 und 2009 auf die verschiedenen SAP-Sachkonten?

 

In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage in Drucksache 19/8634 erklärt der Senat, im Rahmen von Schulprüfungen würden insbesondere Schulen mit hohen Mittelbeständen vorrangig geprüft, um den Ursachen der hohen Mittelbestände nachzugehen. Die Schulen würden jedoch nicht zum Ausgeben ihrer Mittel aufgefordert und die zuständige Behörde habe keine allgemeine Obergrenze für das Ansparen von Mitteln im Selbstbewirtschaftungsfonds festgelegt.

Ich frage den Senat:

8. Welche Ursachen der hohen Mittelbestände wurden im Rahmen der Schulprüfungen festgestellt?

9. Inwieweit ist ein Mittelabfluss von weniger als 50 Prozent der zugewiesenen Mittel Anlass für Nachfragen der Behörde?

10. Zu welchen Zwecken (§17 LHO) werden den Schulen Mittel im Rahmen des Selbstbewirtschaftungsfonds zugewiesen? In welcher Weise stellt die Behörde sicher, dass der mit der jährlichen Mittelzuweisung verfolgte Zweck auch jeweils eintritt?