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Senator Frigge der Finanzbehörde in Mainzer CDU-Parteispendenaffäre verwickelt (10)

Mittwoch, 21.04.2010

Der Rechungshof in Rheinland-Pfalz ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die CDU-Fraktion in Rheinland-Pfalz Geldleistungen in Höhe von 385.918,40 Euro nicht bestimmungsgemäß verwendet hat. Der dortige Rechnungshof geht davon aus, dass CDU- Fraktionsmittel für Aktivitäten des CDU-Landesverbandes Rheinland-Pfalz bzw. des Wahlkampfes verwendet wurden.

 

Die CDU-Fraktion in Rheinland-Pfalz hat erklärt, alle offenen Punkte des Berichts zu akzeptieren und wird daher diese Geldleistungen an den Landtag zurückzahlen.

 

Die Beratungsfirma C4 hat rund 386.000 Euro von der CDU-Fraktion in Rheinland-Pfalz erhalten. Welche Leistungen dafür erbracht wurden ist unklar. Es existieren nur Rechnungen, keine Verträge oder Leistungsverzeichnisse. Es besteht der Verdacht, dass es bei den Zahlungen um illegale Parteienfinanzierung gehandelt hat.

 

Sollte dies der Fall sein, droht der CDU-Fraktion in Rheinlad-Pfalz eine Geldstrafe.

 

Aufgrund der Prüfungen hat die CDU-Fraktion Rheinland-Pfalz gegenüber ihrem Landesverband Forderungen in Höhe von 252.200 Euro geltend gemacht.

 

Bereits im Jahr 2002 wurde vom Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz die illegale Verwendung von Fraktionsmittel durch die dortige CDU-Fraktion festgestellt. Der Verfassungsgerichtshof hatte in der Entscheidung vom 19.8.2002 betont, dass in Fällen, in denen die zweckwidrige Verwendung von Fraktionsmitteln zweifelsfrei feststehe – etwa wegen gerichtlicher Vorklärungen – die Möglichkeit einer Strafbarkeit wegen Untreue nach § 266 StGB bestehe.

 

Die Ausführung eines Auftrages bei Kenntnis dieser Umstände kann daher den Straftatbestand der Beihilfe zur Untreue erfüllen.

 

Aus dem jetzt vorgelegten Bericht ergibt sich, dass die Beratungsfirma C 4 bzw. Senator Frigge offenbar gegenüber dem Rechnungshof mehrere Stellungnahmen zur Sache abgegeben hat. Nach diesen Stellungnahmen soll der CDU-Landesverband und nicht die CDU-Landtagsfraktion den Auftrag für ein Konzept „Wahlsieg 2006 CDU Rheinland-Pfalz“ in Auftrag gegeben und auch bezahlt haben.

Der Rechnungshof schließt sich dieser Darstellung nicht an, sonder geht davon aus, dass die CDU-Fraktion in Rheinland-Pfalz sich als (Mit-)Auftraggeberin mit 59.912 Euro an den Kosten für das Konzept „Wahlsieg 2006 CDU Rheinland-Pfalz“ beteiligt hat.

 

Ich frage daher den Senat:

1. Hat Herr Frigge als er schon Staatsrat in Hamburg war gegenüber dem Rechnungshof in Rheinland-Pfalz Stellungnahmen zu dem Auftrag für ein Konzept für die CDU zur Landtagswahl abgegeben?

2. Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?

3. Ist der Erste Bürgermeister von Beust oder der Chef der Senatskanzlei oder die Finanzbehörde über die Abgabe der Stellungnahmen informiert worden? Wenn ja, wann?

4. Ist der Erste Bürgermeister von Beust oder der Chef der Senatskanzlei oder die Finanzbehörde über die Inhalte der Stellungnahmen informiert worden? Wenn ja, wann?

5. Hat sich der Erste Bürgermeister von Beust, der Chef der Senatskanzlei oder andere Mitarbeiter/innen der Senatskanzlei oder der Finanzbehörde vor der Berufung von Herrn Frigge zum Senator der Freien und Hansestadt Hamburg über die laufenden Vorgänge zur Prüfung der Finanzen der CDU-Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz informiert?

6. Wenn ja, in welcher Form?

 

7. Ist es zutreffend, dass Senator Frigge – in seiner damaligen Funktion als Geschäftsführer der Firma C4 dem damaligen Spitzenkandidaten der CDU in Rheinland-Pfalz, Böhr vom Ersten Bürgermeister von Beust als Berater empfohlen wurde?