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Senator Frigge der Finanzbehörde in Mainzer CDU-Parteispendenaffäre verwickelt (25)

Mittwoch, 09.06.2010

Ich frage den Senat:

 

1. Hat Senator Frigge inzwischen Aussagen gegenüber der Staatsanwaltschaft Rheinland-Pfalz über die Leistungen von C4 für die CDU-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz gemacht?

 

Der Senat hat in der Schriftlichen Kleinen Anfrage 19/6274 auf die Frage, ob Senator Frigge gegenüber der Staatsanwaltschaft Rheinland-Pfalz Aussagen gemacht habe, geantwortet, dass sich der Senat zum Schutz seines Internbereichs im Rahmen der Beantwortung Parlamentarischer Anfragen weder zu tatsächlichen oder vermeintlichen Verhaltensweisen seiner Mitglieder in laufenden Rechtsverfahren noch zum senatsseitigem Umgang hiermit äußert.

 

2. Wieso ist nach Auffassung des Senates bei der Frage nach Aussagen von Senatsmitgliedern gegenüber einer Staatsanwaltschaft der Internbereich des Senates berührt?

3. Teilt der Senat die Auffassung, dass es bei der Frage nach einer Tatsache der Gestaltungsspielraum des Senates bei der Beantwortung von Anfragen eher gering ist, zu den Tatsachen also Stellung genommen werden muss?

 

4. Ist nach Auffassung des Senates bei der Frage nach Aussagen von Senatsmitgliedern gegenüber einer Staatsanwaltschaft der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung berührt? Wieso?

 

 

5. Ist es nicht vielmehr so, dass in der Antwort auf meine Kleinen Anfragen und auch öffentlich seitens des Senates damit argumentiert wurde, dass die Führung der Amtsgeschäfte von Senator Frigge durch das Ermittlungsverfahren gerade nicht berührt werden?

6. Wie ist zu verstehen, dass die Antwort auf Fragen nach Tatsachen mit dem Verweis auf den Internbereich des Senats verweigert wird, wenn doch vorgeblich die Amtsgeschäfte des Senators Frigge nicht betroffen sind?

7. Welcher Internbereich des Senates wird denn durch die Frage nach Aussagen von Senator Frigge vor der Staatsanwaltschaft Rheinland-Pfalz berührt?

8. Oder gibt es andere Gründe, warum die Frage nicht beantwortet wurde?

 

Die Antwort auf parlamentarische Anfragen kann ebenfalls versagt bleiben, wenn die „Funktionsfähigkeit des Senates“ oder die „Grundrechte Dritter“ gefährdet sind oder wenn „Geheimhaltungsinteressen des Bundes, eines Landes, anderer Träger mittelbarer Staatsverwaltung oder öffentlicher Unternehmen“ dem entgegenstehen.

9. Sieht der Senat bei einer Beantwortung meiner Frage nach Aussagen des Senators Frigge vor der Staatsanwaltschaft Rheinland-Pfalz die Funktionsfähigkeit des Senates gefährdet?

 

10. Sieht der Senat bei einer Beantwortung meiner Frage nach Aussagen des Senators Frigge vor der Staatsanwaltschaft Rheinland-Pfalz Grundrechte Dritter gefährdet?

 

11. Sieht der Senat bei einer Beantwortung meiner Frage nach Aussagen des Senators Frigge vor der Staatsanwaltschaft Rheinland-Pfalz Geheimhaltungsinteressen des Bundes, eines Landes, anderer Träger mittelbarer Staatsverwaltung oder öffentlicher Unternehmen berührt?