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Senatsbeschluss zum Haushaltsplanentwurf 2011/2012

Donnerstag, 14.10.2010

Eine 16-seitige Mitteilung der Pressestelle des Senats vom 22. September 2010 zu den Ergebnissen einer dreitägigen Senatsklausur beginnt mit dem Text:

 

„Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat in den ver-gangenen drei Tagen den Entwurf des Doppelhaushalts 2011/2012 beschlossen und ein strukturelles Konsolidierungs-programm von 510 Mio. Euro verabschiedet.“

 

Auf eine Schriftliche Kleine Anfrage zum Inhalt einzelner Konsolidierungs-maßnahmen antwortete der Senat in Drucksache 19/7381 vom 1. Oktober 2010 jedoch:

 

„Eine Konkretisierung der beschlossenen Konsolidierungsbeträge mit entsprechender Zuordnung der einzelnen geplanten Haus-haltsentlastungen auf die bestehenden Haushaltskapitel und Fi-nanzpositionen wird der Senat kurzfristig vornehmen und der Bür-gerschaft im Rahmen des Haushaltsplan-Entwurfs 2011/2012 zu-leiten.“

 

Auch auf eine Schriftliche Kleine Anfragen zu den Eckpunkten des Haushalts-planentwurfs antwortete der Senat in Drucksache 19/7393 vom 5. Oktober 2010 ausweichend:

 

"Der Senat hat auf seiner Klausur vom 20. bis 22. September 2010 eine große Zahl einzelner Entscheidungen zum Haushalts-planentwurf 2011/2012 und zur mittelfristigen Finanzplanung ge-troffen. Die Auswirkungen dieser Entscheidungen werden zurzeit in die Zahlenwerke eingearbeitet. Dieser Prozess wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen, so dass das gewünschte Tableau zur-zeit noch nicht verfügbar ist."

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

Hat der Senat am 22. September 2010 oder zu einem anderen Zeitpunkt einen Beschluss nach § 29 der Landeshaushaltsordnung über den Entwurf des Haushaltsplans für die Jahre 2011 und 2012 gefasst, der die Anforderungen der Landeshaushaltsordnung erfüllt?

 

Wenn nein, wann beabsichtigt der Senat einen entsprechenden Haushalts-planentwurf zu beschließen?

 

Wenn ja, in welcher Höhe sieht der Senatsbeschluss für die Jahre 2011 und 2012 jeweils vor

 

a) Hamburg verbleibende Steuern,

b) Steuern vor Finanzausgleich,

c) übrige laufende Einnahmen,

d) bereinigte Betriebseinnahmen,

e) spezielle Investitionseinnahmen,

f) bereinigte Gesamteinnahmen,

g) Finanzausgleich,

h) Entnahmen aus Stöcken,

i) Entnahmen aus Rücklagen,

j) Vermögensmobilisierungen,

k) Krediteinnahmen,

l) Gesamteinnahmen,

m) Personalausgaben im Aktivbereich,

n) Personalausgaben für Versorgung,

o) Zinsen,

p) Tilgung,

q) Schuldendiensthilfen,

r) Sozialhilfe,

s) sonstige gesetzliche Leistungen,

t) übrige Sach- und Fachausgaben,

u) globale Mehr- / Minderausgaben,

v) bereinigte Betriebsausgaben,

w) Investitionen,

x) bereinigte Gesamtausgaben,

y) Zuführungen an Rücklagen und

z) Gesamtausgaben?