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Senatsdelegation in Peking – Was hat es gekostet und was hat es gebracht? IV

Freitag, 10.10.2008

Aus den Antworten des Senats zu Kosten und Nutzen der Peking-Reise Hamburger Behördenvertreter scheinen sich mehr Ungereimtheiten als erwartet aufzuzeigen. Der Senat verweist auf vertrauliche Vertragsinhalte und verschleiert möglicherweise rechtswidrige Zuwendungen Dritter an entscheidende leitende Mitarbeiter der Verwaltung.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

1. Der Senat gibt in der Antwort vom 07.10.2008 an, dass es sich bei dem Vertragspartner bzgl. der Ausrichtung des Hamburger Empfangs im Deutschen Haus um die Deutsche Sport-Marketing GmbH (DSM) handelt.

a. Aus welchem Grund unterliegt der Vertrag zwischen DSM und dem Universiade-Bewerbungskomitee der Verschwiegenheit?

b. Welche Aufgaben hat die DSM für die FHH im Zuge des Besuches im Peking übernommen oder im Zusammenhang mit anderen Veranstaltungen der FHH oder mit Beteiligung der FHH?

c. Welche Inhalte werden in diesem Vertrag geregelt?

d. Wer ist Gesellschafter der DSM?

e. Waren weitere Unternehmen oder Verbände finanziell an der Ausgestaltung des Hamburger Empfangs beteiligt?

 

2. Auf die Frage hin, ob durch Dritte besondere Akkreditierungen zur Verfügung gestallt wurden, verweist der Senat auf ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren.

a. Aus welchem Grund wurde auf wessen Veranlassung hin zu welchem Zeitpunkt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?

b. Wer ist die ermittelnde Behörde oder Abteilung?

c. Gegen wen richtet sich das Ermittlungsverfahren?

d. Um welchen Tatbestand handelt es sich?

e. Sollte es sich um den Tatbestand des Vorwurfes der Bestechlichkeit handeln: Durch wen oder welches Unternehmen wurden besondere materielle oder immaterielle Zuwendungen an Mitarbeiter der FHH weitergegeben?

f. Wann ist mit einem Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu rechnen?

g. In welchem Zusammenhang steht das Ermittlungsverfahren zur Bewerbung für die Universiade oder zu anderen Veranstaltungen unter Beteiligung der FHH in der Vergangenheit oder in der Zukunft?

 

3. Es wurde in der Antwort des Senats vom 12.09.2008 angegeben, dass die Sportamtsleiterin drei weitere Tage in dienstlichen Angelegenheiten verweilt hätte und nennt in der Antwort vom 23.09.2008 auf Nachfrage die Programmpunkt dieser drei Tage. In der Antwort vom 07.10.2008 gibt der Senat an, dass die Sportamtsleiterin erst am 25.08.2008 in Hamburg eingetroffen sei. Ferner habe sie erstmalig erst am 03.09.2008 persönlich über die Reise berichtet. In der Antwort vom 23.09.2008 wurde angegeben, sie habe „im Anschluss an die Reise“ berichtet.

a. Hat die Sportamtsleiterin vom 16. bis 25.08.2008 in Beijing Urlaub gemacht? Wenn ja,

b. wer kam für die Kosten der Unterbringung und für den Rückflug nach Hamburg auf?

c. wurde der Urlaub durch den Staatsrat oder die Senatorin genehmigt?

d. ist der Urlaub Teil des vertraglich geregelten Jahresurlaubs gewesen oder wurde dieser als Arbeitszeit verrechnet?

e. Wie erklärt der Senat die unterschiedlichen Antworten zum gleichen Sachverhalt in den nachfolgenden Anfragen?