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Seniorenunfreundliches Hamburg: Streichung der Förderung bei der Tagespflege

Freitag, 12.11.2010

Die Tagespflege ergänzt in vielen Fällen die ambulante Pflege, vermeidet die Unterbringungen in stationären Pflegeheimen, entlastet Angehörige und trägt zu Vereinbarkeit der Pflege Angehöriger, Familie und Beruf bei.

Die Anzahl der Leistungsbereichen in der Tagespflege (Hilfe zur Pflege nach SGB XII) stieg laut Drs. 19/5599 von 158 im Jahr 2005 über 172 im Jahr 2007 und 219 im Jahr 2009. Die Gesamtkapazität der Tagespflege beträgt aktuell in Hamburg 391 Plätze.

Von 2001 bis 2009 wurden hierfür 4.743.712 Euro aufgewandt. Gefördert wurden insgesamt 17 Einrichtungen. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Förderung von 279.041 Euro je Einrichtung.

Der Senat sowie die Fraktionen von CDU und GAL haben im Frühjahr 2010 beschlossen, für den stationären Pflegeberich die einkommensabhängige Einzelförderung (Pflegewohngeld) für neue Heimbewohner zu streichen, da man „Fehlanreize“ zur stationären Unterbringung vermeiden wollte.

Jetzt will der Senat ebenfalls die Förderungen der Tagespflege streichen. Dieses soll bereits ab Anfang 2011 erfolgen.

Vor diesem Hintergrund frage den Senat:

 

1. Mit welcher Begründung will der Senat bzw. die Fachbehörde die Bezuschussung der Investitionskosten in der Tagespflege gestrichen?

2. Wann hat der Senat die Träger der Tagespflege über seine Pläne informiert, die Bezuschussung zu den Investitionskosten zu streichen?

3. Gab es zwischen Senat und den Trägern der Tagespflege Verhandlungen in dieser Sache?

3.1 Wenn ja, mit welchen Trägern, welchem Inhalt und Ergebnis?

3.2 Wenn nein, aus welchen Gründen hat der Senat dies nicht mit den Trägern der Tagespflege verhandelt?

4. Ist dem Senat bekannt, wie die Träger die Kürzungen bewerten?

Wenn ja, bitte Ausführung der Bewertungen.

 

 

 

 

 

5. Welche jährlichen Einsparungen erwartet der Senat durch die Streichung der Bezuschussung zu den Investitionskosten?

6. Welche Folgen für die Tagespflegeentgelte erwartet der Senat?

In welcher Höhe sind aus Sicht des Senats Steigerungen der Tagespflegeentgelte zu erwartet?

7. Rechnet der Senat damit, dass die Nutzung der Tagespflege infolge der Streichung der Bezuschussung zu den Investitionskosten insgesamt zurückgehen wird?

7.1 Wenn ja, in welchem Umfang rechnet der Senat mit einem Rückgang?

7.2 War diese Entwicklung geplant?

7.3 Wenn nein, aus welchen Gründen rechnet der Senat nicht mit einer sinkenden Nachfrage der Tagespflege?

8. Rechnet der Senat damit, dass Nutzerinnen und Nutzer der Tagespflege infolge der Streichung der Bezuschussung zu den Investitionskosten Hilfen zur Pflege beantragen werden?

8.1 Wenn ja, in welchem Umfang? Welche Kostensteigerungen sind hier jährlich in den kommenden Jahren zu erwarten?

8.2 Wenn nein, warum nicht?