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Sexuelle Belästigung an der Max-Brauer-Gesamtschule? II

Montag, 19.07.2010

Aus der Senatsantwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage – Drs. 19/6697 – ergeben sich Nachfragen.

 

Ich frage den Senat:

 

1. Zum Vorfall an der Max-Brauer-Gesamtschule führte der Senat aus, dass gegen den Beschuldigten wegen einer Beleidigung auf sexueller Basis nach § 185 StGB ermittelt wird. Er soll – vermutlich am 22. Februar 2010 - in einem Klassenraum der Max-Brauer-Schule in der er zur Tatzeit als Lehrer tätig war, während des Unterrichts einen Schüler aus Hamburg - von diesem nahezu unbemerkt - unsittlich berührt haben.

 

a. Inwiefern ist das unsittliche Berühren vom Schüler „nahezu unbemerkt“ erfolgt und was ist in diesem Zusammenhang unter „nahezu unbemerkt“ zu verstehen?

b. Was ist in diesem Zusammenhang „unsittlich“ zu nennen?