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Sichere Badestellen an der Elbe – wann wird dies für die Hamburgerinnen und Hamburger möglich sein? Warum gibt es im Koalitionsvertrag lediglich die Forderung nach einer sicheren Badestelle an der Alster, jedoch nicht an der Elbe?

Freitag, 17.07.2009

Die Sommertemperaturen in der Hansestadt sorgen dafür, dass neben den Freibädern auch viele Bürgerinnen und Bürger auch Abkühlung in der Elbe suchen. Genau davor warnt jetzt die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG). Der Grund: Nach dem Rhein sei die Elbe der zweitgefährlichste Strom in Deutschland. 18 Menschen sind nach Angaben des DLRG im vergangenen Jahr allein in Hamburg ertrunken, 20 Prozent mehr als 2007!

Da am 12. Juli die Umweltverbände europaweit zum Fluss-Badetag aufrufen, stellt sich die Frage nach der Verantwortung des Senats. Die Rettungsstellen des DLRG sind nicht mehr zeitgemäß. In Wittenbergen können die ehrenamtlichen Retter nach deren Angaben nicht einmal duschen.

Am Elbstrand stehen vereinzelt Schilder, welche auf die Gefahr aufmerksam machen, die dadurch entsteht, dass der Sog großer Schiffe Menschen in die Elbe ziehen kann sowie die Schiffs-Wellen am Ufer ggf. kleine Kinder gefährden können. Dies gilt vor allem für den Bereich des Wittenbergener Ufers. Dort reicht der Strand bei Niedrigwasser sehr nah an das Fahrwasser heran.

Abhilfen könnten offizielle Badestelle schaffen, die so gestaltet werden müssten, dass Gefahren für die badenden Menschen durch die Schiffahrt weitgehend ausgeschlossen sind. Dies könnte durch eine Sicherung gegen Abdrift gewährleistet werden. Ebenso müssen Hindernisse im Wasser beseitigt werden, damit es nicht zu Verletzungen kommt.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Warum wird im Schwarz-Grünen Koalitionsvertrag ausschließlich eine Badestelle an der Alster als wünschenswertes Ziel benannt, jedoch nicht eine an der Elbe ausgeführt?

Welche fachlichen und politischen Aspekte führen nach Ansicht des Senats zu einer unterschiedlichen Position in dieser Frage?

2. Wie viele Menschen sind nach Kenntnis des Senats in den vergangenen Jahren in der Elbe ertrunken? Bitte seit dem Jahr 2000 aufführen.

3. Ist dem Senat bekannt, auf welche Gründe die Todesursachen maßgeblich zurück zu führen sind? Gab es räumliche Konzentrationen oder häufiger auftretende Ursachen wie z.B. Sog durch Schiffahrtsbewegungen?

Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

4. Sind dem Senat die in den Medien geäußerten Klagen des DLRG bzgl. des mangelhaften Zustandes der Rettungsstationen am Elbstrand bekannt?

5. Wie beurteilt er diese? Finden mit dem DLRG Gespräche bzgl. Verbesserungsmöglichkeiten statt?

Wenn ja, seit wann und durch wen? Wenn nein, warum nicht?

6. Welche Grenzwerte für Schadstoffe existieren an der Elbe?

7. Wie sieht die Belastung der Elbe diesbezüglich aktuell aus?

8. Ab welchen Grenzwerten besteht Gesundheitsgefahr für Badende?

9. Wurden diese Grenzwerte in den vergangenen Jahren erreicht? Wenn ja, wie wurde hierauf von Seiten der zuständigen Behörden reagiert?

10. Gibt es im Hamburger Senat Überlegungen und/oder den zuständigen Fachbehörden Planungen, welche Standorte am Altonaer Elbstrand sich zur Einrichtung einer offiziellen Badestelle grundsätzlich eignen würden?

Wenn ja, wie sehen diese aus? Gibt es bereits einzelne Standorte, die der Hamburger Senat diesbezüglich präferiert?

Wenn nein, warum nicht?

11. Welche baulichen Maßnahmen wären nach Ansicht des Hamburger Senats für die Realisation eines solchen Projekts notwendig?

Welche sanitären Einrichtungen wären in einem solchen Fall aus fachlicher Meinung notwendig?

12. Hat der Hamburger Senat bzw. die entsprechende Fachbehörde mit dem Bezirksamt Altona diesbezügliche Gespräche geführt?

Wenn ja, wann und mit welchen Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

13. Ist dem Hamburger Senat bzw. der entsprechende Fachbehörde Anliegen und Initiativen von Seiten des Bezirksamts bzw. von der Bezirksversammlung Altona bzgl. der o.g. Altonaer Badestrände bekannt? Wenn ja, welche?