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Sicherheitsbedingte Umrüstungen in privaten Bereichen von Senatsmitgliedern (dritte Nachfrage)

Dienstag, 28.09.2010

Im Nachgang zu den Voranfragen frage ich den Senat:

1. Ist die sicherheitsbedingte Herrichtung der Immobilie, welche der frühere Innensenator und heutige Erste Bürgermeister erworben hat, nunmehr abgeschlossen?

2. Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?

3. Welche Kosten entstanden für die FHH bislang im Zuge der Herrichtung der Immobilie und wie setzen sie sich im Einzelnen zusammen (bitte im gleichen Detaillierungsgrad wie in Drs. 19/5907 beantworten)? Inwieweit gab es Kostensteigerungen gegenüber den Angaben in Drs. 19/5907 und warum?

4. Welche Kosten entstehen für die FHH noch im weiteren Verlauf der sicherheitsbedingten Herrichtung der Immobilie und wie setzen sie sich im Einzelnen zusammen (bitte im gleichen Detaillierungsgrad wie in Drs. 19/5907 beantworten)? Inwieweit gab es Kostensteigerungen gegenüber den Angaben in Drs. 19/5907 und warum?

5. Aus welchem Titel bzw. welchen Titeln wurden bzw. werden die Aufwendungen für die Umrüstung der Immobilie des heutigen Ersten Bürgermeisters bzw. früheren Innensenators mit welchen Beträgen finanziert? Welche Mittelverstärkungen mussten wann, von wem, warum hierzu in welcher Höhe bei welchem Titel vorgenommen werden?

6. Sind Anlieger der Immobilie des heutigen Ersten Bürgermeisters durch die sicherheitsbedingten Umrüstungen betroffen? Wodurch? In welcher Form?

a. Mussten auch an anliegenden Häusern, Wohnungen oder Grundstücken sicherheitsbedingte Umrüstungen vorgenommen werden? Welche? Mit welchen Kostenfolgen?

b. Haben Eigentümer oder Vermieter anderer Häuser, Wohnungen oder Grundstücke im Zusammenhang mit den Sicherheitsvorkehrungen am Haus des Ersten Bürgermeisters Wertminderungen hinzunehmen oder haben dieser bereits hingenommen?

c. Wie viele betroffenen Parteien (Anlieger, Eigentümer, Mieter etc.) gibt es?

d. Hat es für diese Betroffenen Parteien Entschädigungen gegeben? Oder wird es sie geben?

i. Für wie viele betroffenen Parteien?

ii. In welcher Form?

iii. In welcher Höhe?

iv. Warum?

v. Von wem/aus was finanziert? Durch wen erfolgten bzw. erfolgen absehbar entsprechende Zahlungen?

 

7. In Drs. 19/5924 hat der Senat zu den Gesamtausgaben für Schutzmaßnahmen an privaten Häusern und Wohnungen von Senatsmitgliedern in den Jahren seit 2000 ausgeführt, dass „im Rahmen der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit … nicht alle für eine vollständige Erhebung seit dem Haushaltsjahr 2000 erforderlichen Daten und Unterlagen mit vertretbarem Verwaltungsaufwand gesichtet und abschließend geprüft werden“ konnten. „Insofern muss davon ausgegangen werden, dass die nachfolgende Auflistung möglicherweise nicht vollständig ist.“ Deshalb – einige Monate später - erneut die Frage: Welche Angaben kann der Senat nunmehr zu den jährlichen Ausgaben machen (2000 – 2010)?

8. Sind – im Nachgang auf die Voranfrage - derzeit an weiteren Objekten innerhalb oder außerhalb Hamburgs, in denen Senatsmitglieder oder Staatsräte regelmäßig verkehren, sicherheitsbedingte Herrichtungen durchgeführt worden, geplant oder absehbar und wenn ja, wo und mit welchen Kosten für die Stadt?