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Sicherheitsbedingte Umrüstungen in privaten Bereichen von Senatsmitgliedern (vierte Nachfrage)

Mittwoch, 01.12.2010

Im Nachgang zu den Voranfragen frage ich den Senat:

 

1. Ist die sicherheitsbedingte Herrichtung der Immobilie, welche der frühere Innensenator und heutige Erste Bürgermeister erworben hat, nunmehr abgeschlossen?

2. Wenn nein,

a) ist mit dieser bereits begonnen worden?

b) wann ist mit dem Abschluss der Herrichtung zu rechnen?

c) ist insbesondere vor dem voraussichtlichen Wahltermin am 20.02.2011 mit dem Abschluss der Herrichtung zu rechnen?

d) Inwieweit wäre eine – im Hinblick auf die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gebotene - Unterbrechung der sicherheitsbedingten Baumaßnahmen möglich, um das Wahlergebnis am 20.02.2011 (und damit den Verbleib der Schutzperson im Amt des Ersten Bürgermeisters) abzuwarten?

3. Welche Kosten entstanden für die FHH bislang im Zuge der Herrichtung der Immobilie und wie setzen sie sich im Einzelnen zusammen (bitte im gleichen Detaillierungsgrad wie in Drs. 19/5907 beantworten)? Inwieweit gab es Kostensteigerungen gegenüber den Angaben in Drs. 19/5907 und warum?

4. Welche Kosten entstehen für die FHH noch im weiteren Verlauf der sicherheitsbedingten Herrichtung der Immobilie und wie setzen sie sich im Einzelnen zusammen (bitte im gleichen Detaillierungsgrad wie in Drs. 19/5907 beantworten)? Inwieweit gab es Kostensteigerungen gegenüber den Angaben in Drs. 19/5907 und warum?

5. Aus welchem Titel bzw. welchen Titeln wurden bzw. werden die Aufwendungen für die Umrüstung der Immobilie des heutigen Ersten Bürgermeisters bzw. früheren Innensenators mit welchen Beträgen finanziert? Welche Mittelverstärkungen mussten wann, von wem, warum hierzu in welcher Höhe bei welchem Titel vorgenommen werden?

6. In Drs. 19/5924 hat der Senat zu den Gesamtausgaben für Schutzmaßnahmen an privaten Häusern und Wohnungen von Senatsmitgliedern in den Jahren seit 2000 ausgeführt, dass „im Rahmen der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit … nicht alle für eine vollständige Erhebung seit dem Haushaltsjahr 2000 erforderlichen Daten und Unterlagen mit vertretbarem Verwaltungsaufwand gesichtet und abschließend geprüft werden“ konnten. „Insofern muss davon ausgegangen werden, dass die nachfolgende Auflistung möglicherweise nicht vollständig ist.“ Deshalb – einige Monate später - erneut die Frage: Welche Angaben kann der Senat nunmehr zu den jährlichen Ausgaben machen (2000 – 2010)?

7. Sind – im Nachgang auf die Voranfrage - derzeit an weiteren Objekten innerhalb oder außerhalb Hamburgs, in denen Senatsmitglieder oder Staatsräte regelmäßig verkehren, sicherheitsbedingte Herrichtungen durchgeführt worden, geplant oder absehbar und wenn ja, wo und mit welchen Kosten für die Stadt?