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Sicherheitsbedingte Umrüstungen in privaten Bereichen von Senatsmitgliedern (weitere Nachfrage)

Montag, 17.01.2011

Im Nachgang zu den Voranfragen frage ich den Senat:

1. Ist die sicherheitsbedingte Herrichtung der Immobilie, welche der frühere Innensenator und heutige Erste Bürgermeister erworben hat, nunmehr abgeschlossen?

2. Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?

3. Ist der Erste Bürgermeister nunmehr eingezogen?

4. Wenn nein, wann ist damit zu rechnen? Noch vor der Wahl am 20.02.2011?

5. Welche Kosten entstanden für die FHH bislang im Zuge der Herrichtung der Immobilie und wie setzen sie sich im Einzelnen zusammen (bitte im gleichen Detaillierungsgrad wie in Drs. 19/5907 beantworten)? Inwieweit gab es mittlerweile Kostensteigerungen gegenüber den Angaben in Drs. 19/5907 und warum?

6. Welche Kosten entstehen für die FHH noch im weiteren Verlauf der sicherheitsbedingten Herrichtung der Immobilie und wie setzen sie sich im Einzelnen zusammen (bitte im gleichen Detaillierungsgrad wie in Drs. 19/5907 beantworten)? Inwieweit gab es Kostensteigerungen gegenüber den Angaben in Drs. 19/5907 und warum?

7. Aus welchem Titel bzw. welchen Titeln wurden bzw. werden die Aufwendungen für die Umrüstung der Immobilie des heutigen Ersten Bürgermeisters bzw. früheren Innensenators mit welchen Beträgen finanziert? Welche Mittelverstärkungen mussten wann, von wem, warum hierzu in welcher Höhe bei welchem Titel vorgenommen werden?

8. Auf meine Fragen in Drs. 19/5907, wie sichergestellt wird, dass Senatsmitglieder keinen unverhältnismäßigen geldwerten Vorteil aus einer sicherheitsbedingten Umrüstung von Gebäuden in ihrem privaten Bereich erlangen, hat der Senat keine Ausführungen dazu gemacht, ob und wie mögliche Wertsteigerungen einer Immobilie verrechnet werden.

a. Wie wird üblicherweise verhindert, dass Senatsmitglieder, deren Immobilien aus Sicherheitsgründen nachgerüstet wurden, einen Vorteil daraus erlangen, dass die Immobilie hierdurch an Wert gewinnt?

b. Wer berechnet etwaige Wertsteigerungen und wie werden diese den Eigentümern in Rechnung gestellt? Gibt es entsprechende Feststellungen für die Immobilie(n) des Ersten Bürgermeisters und was besagen diese für die Villa und ggf. für weitere Wohnungen?

9. Inwieweit sieht der Erste Bürgermeister sich veranlasst,

a. ein unabhängiges Wertgutachten für die hergerichtete Immobilie insgesamt (samt Umzäunung) erstellen zu lassen, um jeglichen Verdacht von Wertsteigerungen infolge der nicht unerheblichen Sicherheitsmaßnahmen zu entkräften? Wenn nein, warum nicht?

b. den Steuerzahlern der Stadt zuzusichern, jegliche, eventuell entstandene Wertsteigerungen im Zusammenhang mit den nicht unerheblichen Sicherheitsmaßnahmen dem Haushalt der Stadt zu erstatten, wenn der Status als Schutzperson entfällt? Wenn nein, warum nicht?

10. Laut Senatsauskunft in Drs.19/5924 erfolgt der Einbau erforderlicher Sicherheitsvorkehrungen für gefährdete Personen in Mietwohnungen „nur mit Einverständnis des Vermieters“. Habe sich dieser, so der Senat, den Rückbau im Falle des Auszugs ganz oder teilweise vorbehalten, erfolge der Rückbau auf Kosten der öffentlichen Hand. Ist im Zuge des anstehenden Umzugs des Ersten Bürgermeisters in seine Villa und des damit verbundenen Auszugs aus seiner bisherigen Wohnung mit Kosten für die öffentliche Hand im Zusammenhang mit einem Rückbau dort getroffener Sicherheitsmaßnahmen zu rechnen? In welcher Höhe?

11. In Drs. 19/5924 hat der Senat zu den Gesamtausgaben für Schutzmaßnahmen an privaten Häusern und Wohnungen von Senatsmitgliedern in den Jahren seit 2000 ausgeführt, dass „im Rahmen der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit … nicht alle für eine vollständige Erhebung seit dem Haushaltsjahr 2000 erforderlichen Daten und Unterlagen mit vertretbarem Verwaltungsaufwand gesichtet und abschließend geprüft werden“ konnten. „Insofern muss davon ausgegangen werden, dass die nachfolgende Auflistung möglicherweise nicht vollständig ist.“ Deshalb – einige Monate später - erneut die Frage: Welche Angaben kann der Senat nunmehr zu den jährlichen Ausgaben machen (2000 – 2010)?

12. Sind – im Nachgang auf die Voranfrage - derzeit an weiteren Objekten innerhalb oder außerhalb Hamburgs, in denen Senatsmitglieder oder Staatsräte regelmäßig verkehren, sicherheitsbedingte Herrichtungen durchgeführt worden, geplant oder absehbar und wenn ja, wo und mit welchen Kosten für die Stadt?