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Sicherung und Rettung hamburgischen Kulturgutes im Katastrophenfall

Montag, 27.09.2010

Zentrale Orte deutscher Geistesgeschichte sind in den letzten Jahren zu Teilen vernichtet worden: Durch die Hochwasserkatastrophe 2002 sind Archiv- und Museumsgüter zerstört bzw. stark beschädigt worden. Die Anna-Amalia-Bibliothek, deren Aufsicht Goethe führte und die er vielleicht intensiver nutzte als jeder andere Leser, fiel 2004 einem verheerenden Brand zum Opfer. Der Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln 2009 ist ebenso eine kulturelle Katastrophe von unvergleichlichem Ausmaß. In dem unscheinbaren Plattenbau am oberen Ende der Severinstraße in der Kölner Südstadt wurden historische Dokumente aufbewahrt, die mit zu den bedeutendsten weltweit gehörten.

 

Diese Beispiele zeigen, dass die Notfallplanung ein wichtiges Arbeitsfeld in Archiven und Bibliotheken darstellt und daher sehr ernst genommen werden sollte, denn Terrorismus, Naturkatastrophen und große Unglücksfälle sind auch in Hamburgs (audiovisuellen) Archiven, in Bibliotheken sowie in den Museen möglich. Die Notfallplanung sollte sowohl die Prävention möglicher Krisensituationen als auch die Vorbereitung angemessener Bergungsmaßnahmen nach Eintritt einer Katastrophe umfassen. Eine gute Planung und Organisation, eingeübte Mitarbeiter und gemeinsame Übungen mit dem zentralen Katastrophendienststab erleichtern die schnelle, tatkräftige Hilfe vor Ort.

 

Ich frage den Senat:

 

1. Ist die Sicherung und Rettung hamburgischen Kulturgutes im Falle von oben beschriebenen Katastrophen in der Katastrophenschutzplanung berücksichtigt?

 

2. Wie sehen die organisatorischen, personellen und materiellen Vorkehrungen des Senats für verschiedene Arten von Katastrophen, die jeweils unterschiedliche Anforderungen stellen, aus (Bitte detailliert auflisten für die Hamburger Archive, Bibliotheken, Museen und Kunstsammlungen)?

 

3. Welche Strategien verfolgt der Senat bei der Notfallplanung der kulturgutbewahrenden Einrichtungen? Wie ist hierbei die Aufgabe des zuständigen Zentralen Katastrophenstabes?

 

a) Wertet der Senat die Erfahrungsberichte betroffener Institutionen in anderen Ländern aus? Wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht?

b) Welche Erkenntnisse über mögliche Gefahrenquellen und adäquate Gegenmaßnahmen im Katastrophenfall liegen dem Senat vor?

c) Gibt es für den Katastrophenfall klare Aufgaben- und Kompetenzzuweisungen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

 

4. Ist der Bereich „Kulturgutschutz“ im Zentralen Katastrophenstab vertreten?

 

5. Werden die Mitarbeiter in den kulturgutbewahrenden Einrichtungen regelmäßig geschult und wenn ja, wie häufig?

 

6. In welcher Höhe stehen Haushaltsmittel für die Notfallplanung und für die Sicherung der Kulturgüter im Einzelnen zur Verfügung? Wie viele Stellen sind dafür im Haushalt eingestellt?

 

7. Wie sind die kulturgutbewahrenden Einrichtungen (Archive, Bibliotheken, Museen) auf mögliche Krisensituationen vorbereitet?

 

8. Gibt es in diesen Einrichtungen spezifische Notfallpläne und Präventionsmaßnahmen für die Bergung unterschiedlicher Materialien?

 

9. Wird die Planung und Organisation mit eingeübten Mitarbeitern und gemeinsamen Übungen (mit dem Zentralen Katastrophendienststab) vorbereitet?