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Sicherungsverwahrung – Unterbringung von Hans-Peter W. in Reinbek

Mittwoch, 15.09.2010

Presseberichten zufolge war geplant, den aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Sexualstraftäter Hans-Peter W. am 13. September 2010 in das Therapiezentrum Sachsenwaldau in Reinbek in Schleswig-Holstein unterzubringen. Nach Protesten der Anwohner und Reinbeks Bürgermeister sowie einer anschließenden Intervention des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten beim Ersten Bürgermeister wurde dann am 09. September 2010 von der Senatssprecherin mitgeteilt, dass Hamburg seine Pläne nicht weiter verfolgen werde.

Zudem hat sich die schwarz-gelbe Bundesregierung am 26. August 2010 auf ein gemeinsames Eckpunktepapier des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesministeriums des Innern für die Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und begleitende Regelungen geeinigt. Laut Medienberichten wollen nun mehrere Bundesländer ein gemeinsames Konzept für die künftige Sicherungsverwahrung erarbeiten. An der Initiative sollen sich Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen beteiligen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Wann wurde von wem die Entscheidung getroffen, Hans-Peter W. in der sozialtherapeutischen Einrichtung in Reinbek, Schleswig-Holstein unterzubringen, welche Behörden und anderen Einrichtungen waren an diesen Überlegungen beteiligt?

2. Wann sollte die Unterbringung erfolgen?

3. Auf welche schleswig-holsteinischen Institutionen auf Kommunal- und Landesebene ist welche Hamburger Behörde wann und wie zugegangen, um die Aufnahme von Herrn W. in der Einrichtung in Reinbek zu erörtern? Wann wurde insbesondere der Bürgermeister von Reinbek über die geplante Unterbringung des Herrn W. informiert und durch wen?

4. Trifft es zu, dass auf Senatsseite mittlerweile die Ergebnisse einer Gefährdungsanalyse zu Herrn W. vorliegen?

a) Wenn ja, welche Angaben können dazu gemacht werden, zu welchen Ergebnissen die Analyse gelangt?

b) Wenn nein, wann soll sie vorliegen und wen wird sie erreichen?

5. Wie bewertet die Senatsseite – der Senat bzw. die zuständigen Behörden – den auf der Grundlage des „gemeinsamen Eckpunktepapiers des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesministeriums des Innern für die Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und begleitende Regelungen“ gefundenen Kompromiss auf Bundesebene?

6. Welche tatsächlichen und rechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus für Hamburg?

7. Beabsichtigt Hamburg, sich an der Initiative mehrerer Bundesländer zur gemeinsamen Konzeption der künftigen Sicherungsverwahrung zu beteiligen?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn nein, plant Hamburg zumindest eine gemeinsame Konzeption der künftigen Sicherungsverwahrung mit den umliegenden Bundesländern?