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Situation der Bewährungshilfe in Hamburg

Donnerstag, 20.01.2011

Eine gut ausgestattete Bewährungshilfe ist die Voraussetzung für die Integration straffällig gewordener Menschen zurück in die Gesellschaft und für ein straffreies, selbstbestimmtes Leben. Es ist für Haftentlassene von enormer Bedeutung, bei den Anforderungen zur Wiedereingliederung z.B. bei der Wohnungs- und Arbeitssuche, bei Suchtproblemen oder Verschuldung anfangs (insbesondere nach der Haftentlassung bzw. der Verurteilung) Unterstützung und Hilfe zu bekommen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat zur aktuellen Situation der Bewährungshilfe in Hamburg:

A. Erwachsenen- und Jugendbewährungshilfe

1. Wie viele Bewährungshelferstellen gab es zum Stichtag 31.12.2010 und wie viele davon waren besetzt (bitte differenziert nach Bewährungshilfe für Erwachsene und Jugendbewährungshilfe sowie nach voll besetzten Stellen und Teilzeitstellen darstellen)?

2. Wie viele Probanden sind im Jahr 2010 von den Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern insgesamt betreut worden (bitte differenziert nach Bewährungshilfe für Erwachsene und Jugendbewährungshilfe darstellen)?

3. Wie viele Bewährungsaufsichten (mehrfache Bewährungsunterstellungen je Fall) wurden insgesamt geführt?

4. Wie hoch war die durchschnittliche Probandenzahl der einzelnen Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer im Jahr 2010 (bitte differenziert nach Bewährungshilfe für Erwachsene und Jugendbewährungshilfe darstellen)?

5. Wie stellt sich die Betreuungsrelation im Vergleich zu anderen Bundesländern oder Großstädten wie Berlin oder München dar?

6. Wann werden aus der Haft Entlassene von ihrer Bewährungshelferin bzw. ihrem Bewährungshelfer durchschnittlich erstmalig kontaktiert bzw. wann kommt es zu einem ersten persönlichen Gespräch?

6.1. Wie lange dauert ein solches Gespräch durchschnittlich?

6.2. Hat der Senat Kenntnis darüber, ob sich die durchschnittlichen Zeiten bis zum Erstkontakt und/oder die Dauer der Erstgespräche in den Jahren seit 2001 verändert haben und wenn ja, wie sieht diese Veränderung aus?

7. Hat der Senat Kenntnis darüber, wie sich die durchschnittlichen „Kontaktintervalle“ zwischen den Probanden und der Bewährungshilfe in den ersten sechs Monaten der Bewährungszeit darstellen (bitte für Jugendliche und Erwachsene sowie unter Bewährung Verurteilte und aus der Haft Entlassene differenziert darstellen)? Wenn ja, wie haben sich die Kontaktintervalle in den Jahren seit 2001 entwickelt?

B. Konzentrierte Führungsaufsicht

1. Wie viele Bewährungshelferstellen gab es zum 31.12.2010 für die sogenannte Konzentrierte Führungsaufsicht (bitte differenziert nach voll besetzten Stellen und Teilzeitstellen darstellen) und wie viele waren davon besetzt?

2. Wie viele Probanden befanden sich im Jahr 2010 in Betreuung der sogenannten Konzentrierten Führungsaufsicht und wie hat sich diese Zahl seit Einführung der Konzentrierten Führungsaufsicht entwickelt?

3. Wie hoch war die durchschnittliche Probandenzahl der einzelnen für die Konzentrierte Führungsaufsicht zuständigen Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer im Jahr 2010? Wie hat sich die durchschnittliche Probandenzahl der einzelnen für die Konzentrierte Führungsaufsicht zuständigen Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer seit ihrer Einführung entwickelt?

4. Hat bzw. hatte die Einrichtung der Konzentrierten Führungsaufsicht aus Sicht des Senats Auswirkungen auf die allgemeine Bewährungshilfe? Wenn ja, wie sehen diese Auswirkungen aus?

5. Hat die Konzentrierte Führungsaufsicht ihre „Anlaufphase“ nach 3 Jahren mit einer Konzepterstellung abgeschlossen?

 

5.1. Wenn ja, liegt das Konzept bereits vor? Wie sieht das Konzept im Einzelnen aus?

 

5.2. Wenn nein, aus welchen Gründen liegt das Konzept nicht vor? Wann rechnet der Senat mit der Vorlage eines Konzepts?