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Situation gehörloser Studierender an den Hamburger Hochschulen

Freitag, 30.01.2009

Mit dem Institut für Deutsche Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser bildet Hamburg ein Zentrum für die wissenschaftliche Arbeit von und mit Gehörlosen. Damit ist Hamburg gleichfalls ein bevorzugter Studienort für hochgradig schwerhörige und gehörlose Studierende.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

1. Wie viele hochgradig schwerhörige und gehörlose Studierende sind an den staatlichen Hamburger Hochschulen immatrikuliert? (Bitte aufschlüsseln nach Hochschulen)

2. Welche Studiengänge werden von diesen studiert?

3. Wie viele Dolmetscherstunden stehen jedem Studierenden pro Semester zur Verfügung?

4. Decken die Dolmetscherstunden die für einen Studiengang notwendigen Semesterwochenstunden ab?

5. Welche begleitenden Hilfen für gehörlose und schwerhörige Studierende an den Hamburger Hochschulen gibt es?

6. Gibt es seitens des Senats oder der zuständigen Behörde Pläne, begleitende Hilfen für gehörlose und hochgradig schwerhörige Studierende an den Hamburger Hochschulen auszubauen?

7. Haben Gehörlose und hochgradig Schwerhörige ohne Abitur nach Abschluss einer Berufsausbildung die Möglichkeit an einer Hamburger Fachhochschule ein Studium aufzunehmen?

8. Wenn ja: Wie viele Gehörlose und hochgradig Schwerhörige nutzen gegenwärtig dieses Angebot?

9. Wenn ja: Wie viele Dolmetscherstunden stehen diesen Studierenden zur Verfügung?

10. Wenn nein: Gibt es seitens des Senats oder der zuständigen Behörde Pläne, Gehörlosen und hochgradig Schwerhörige mit Berufsausbildung einen Zugang zu einem Fachhochschulstudium zu ermöglichen?

11. Bei der Umstellung der Lehrerausbildung auf Bachelor und Masterstudiengänge hat es auch Veränderungen für die Ausbildung von Gehörlosenpädagogen und ihren verpflichtenden Semesterwochenstunden in Deutscher Gebärdensprache gegeben. Wie stellen sich diese Veränderungen im Einzelnen dar?

12. Ist aus Sicht des Senats oder der zuständigen Behörde – auch mit Blick auf die in dieser Sache in der UN-Behindertenkonvention verankerten Standards – sichergestellt, dass genügend gebärdensprachbefähigte Lehrer ausgebildet werden?