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Sofortprogramm Seehafen-Hinterlandverkehr

Dienstag, 14.06.2011

Für Investitionen im Rahmen des Sofortprogramms Seehafen-Hinterlandverkehr stellt der Bund gemäß der am 18. Juli 2008 abgeschlossenen Finanzierungsvereinbarung in den Jahren 2008 bis 2011 zusätzliche Bundesmittel zur Verfügung. Das Gesamtvolumen der insgesamt 24 Maßnahmen beträgt 305 Mio. Euro, von denen der Bund für die Jahre 2008 bis 2011 einen Betrag in Höhe von 255 Mio. Euro bereitstellt. Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen bringen den verbleibenden Betrag in Höhe von 50 Mio. Euro in das Sofortprogramm ein und weisen dies jährlich und insgesamt zum Abschluss des Programms nach (Bundestags-Drs. 17/4980).

 

Für den Großknoten Hamburg sieht das Sofortprogramm Maßnahmen im Umfang von 49 Mio. Euro vor. In dem am 1. März 2011 veröffentlichten Verkehrsinvestitionsbericht 2010 der Bundesregierung (Bundestags-Drs. 17/4980) heißt es jedoch zu den dort angegebenen fünf „ersten Ausbaumaßnahmen“, die Bestandteil des Sofortprogramms Seehafen-Hinterlandverkehr sind, der Planungsstand (hinsichtlich Entwurfsplanung, Abschluss Finanzierungsvereinbarung, Planfeststellungsbeschluss, Baubeginn und Inbetriebnahme) sei „offen“.

 

In diesem Zusammenhang frage ich den Senat:

 

1. Welche Einzelmaßnahmen beinhaltet das Sofortprogramm Seehafen-Hinterlandverkehr für den Großknoten Hamburg genau?

2. Wie stellt sich der aktuelle Planungsstand für diese Maßnahmen im Einzelnen dar?

3. Welche zeitliche Perspektive wird nach gegenwärtigem Stand der Dinge für die notwendigen Planungsschritte, den Baubeginn und die Inbetriebnahme der einzelnen Maßnahmen jeweils angestrebt?

4. Liegt die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen im ursprünglich vorgesehenen Zeitplan?

 Wenn nein: In welchen Fällen und jeweils warum nicht?