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Solarboote auf der Alster

Donnerstag, 22.07.2010

Seit dem 01.06.2010 fährt das solarkraftbetriebene Boot SOLARIS des gemeinnützigen Vereins Greenlife auf der Elbe, in der Speicherstadt und der Hafencity. Derzeit liegt die SOLARIS in der HafenCity an den Magellan-Terrassen. Neben Fahrten für Besucher und Interessierte wird dort auch über die Solartechnologie informiert. Eine Genehmigung dieses Boot auch auf der Alster betreiben zu können wurde bislang von der zuständigen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) mit der Begründung abgelehnt, die 2006 erlassene Alsterschifffahrtsverordnung lasse keinen Spielraum zu, um eine derartige Genehmigung erteilen zu können.

 

Auf der einen Seite muss aus Gründen des Klima- und Gewässerschutzes verhindert werden, dass noch mehr maschinenbetriebene Boote auf der Alster fahren. Die Alsterschifffahrtsverordnung verfolgt das Ziel, das kommerzielle Ausflugsangebot Gewerbetreibender mit motorbetriebenen Schiffen auf der Alster und ihren Kanälen auf das jetzige Maß zu beschränken, damit durch die motorbetriebene Schifffahrt keine Beeinträchtigung des ökologischen Systems, der Verkehrssicherheit und des Freizeitwerts entsteht. Andererseits befahren bereits viele Dieselbetriebene Schiffe der Alstertouristik und benzinbetriebene Motorboote der verschiedenen Segel- und Rudervereine die Alster täglich und belasten Luft und Wasser. Diese Boote leiten ihre Erlaubnis vor allem aus § 2 der Alsterschifffahrtsverordnung ab, die den Maschinenbetrieb z.B. für Ausbildungsbetriebe oder historische alstertypische Fahrzeuge erlaubt.

 

 

 

Ich frage den Senat:

 

1. Aus welchem konkreten Grund wurde von der BSU die beantragte Genehmigung des gemeinnützigen Vereins Greenlife zum Betrieb des Solarboots Solaris auf der Alster abgelehnt?

2. Hat die Behörde bei ihrer Entscheidung berücksichtigt, das Zweck des Betriebes der Solaris nicht nur die Durchführung von Fahrten auf der Alster sondern auch die Aufklärungsarbeit über neue Solartechnologien ist?

Wenn ja, inwieweit hat dies die Entscheidung in welcher Form beeinflusst?

Wenn nein, warum nicht?

 

3. Teilt der Senat meine Auffassung, dass es von der Alster aus einfacher ist, Interessierte zu erreichen, als aus der Hafencity oder von der Elbe aus?

4. Würde eine Genehmigung erteilt, wenn die Solaris lediglich auf der Alster liegen würde, um von dort aus, Interessierte über die Technologien aufklären zu können und Fahrten auf ein festzulegendes Minimum beschränkt würden?

5. Wie viele Einzelfahrgenehmigungen wurden bislang für die Alster in 2010 erteilt?

6. Aus welchen Gründen wurden diese Einzelfahrgenehmigungen sowie die in 2009 erteilten 112 Genehmigungen jeweils erteilt und an wen?

7. Unter welchen Voraussetzungen könnte zumindest eine Einzelfahr¬geneh¬migung für die Solaris erteilt werden, um beispielsweise an besonderen Tagen, wie dem Alstervergnügen oder dem Kirschblütenfest für die Solartechnologie werben zu können?

Wenn ja, welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

Wenn nein, warum nicht?