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Sondernutzungsgebühr für die Benutzung der öffentlichen Wege für Fernwärmeleitungen

Dienstag, 07.06.2011

Im Konzessionsvertrag zwischen der Vattenfall Europe Hamburg AG und der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) ist Medienberichten zufolge vereinbart, dass die Benutzung der öffentlichen Wege für Fernwärmeleitungen entgeltpflichtig wird, wenn mit dem Fernwärmebereich Gewinne erwirtschaftet werden. Laut der Berichterstattung hat Vattenfall seit der Übernahme der Hamburgischen Elektrizitätswerke (HEW) im Jahr 2001 bis heute kein entsprechendes Entgelt an die Stadt gezahlt.

Vattenfall begründet die Nichtzahlung des genannten Entgeltes danach damit, dass das Unternehmen laut den eigenen Bilanzen keine Gewinne im Fernwärmebereich gemacht hat. Das wird von verschiedenen Seiten bezweifelt. Zum einen bemängelte der Rechnungshof 2007 die unzureichende Prüfung der Vattenfall-Angaben. Zum anderen kommt – so die Berichterstattung – eine von der BSU in Auftrag gegebene Wirtschaftsprüfung der Gesellschaft Göken, Pollak und Partner (GPP) zu dem Ergebnis, dass sehr wohl Gewinne erwirtschaftet wurden – allein 2007 in Höhe von mindestens 30 Millionen Euro. Insgesamt seien der Stadt Konzessionsabgaben in Höhe von 50 bis 70 Millionen Euro entgangen.

Die unterschiedlichen Angaben zu den Gewinnen gründen offenbar auf verschiedenen Methoden zur Gewinnermittlung.

Wir fragen den Senat:

1. Ist die Vereinbarung im Konzessionsvertrag zwischen der FHH und Vattenfall zur Frage der Entrichtung eines Entgeltes für die Benutzung der öffentlichen Wege für Fernwärmeleitungen im Vortext dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage sinngemäß richtig wiedergegeben? Wenn nein: Welche Vereinbarung wurde in diesem Zusammenhang getroffen?

2. Wann wurde die Gesellschaft Göken, Pollak und Partner (GPP) auf wessen Veranlassung hin mit der Prüfung des Geschäftsbereichs Fernwärme der Vattenfall Europe Hamburg AG beauftragt?

3. Welche Unterlagen, Daten und Fakten standen GPP für die Prüfung zur Verfügung?

4. Wann lag das Ergebnis der unter Ziffer 2 erfragten Prüfung vor und welche Behörde bzw. Behördenleitung hatte zu welchem Zeitpunkt Kenntnis von den Ergebnissen?

5. Zu welchem Ergebnis kam GPP in der unter Ziffer 2 erfragten Prüfung hinsichtlich der Frage, ob und in welcher Höhe Vattenfall aufgrund des Konzessionsvertrages an die FHH seit 2001 ein Entgelt für die Benutzung der öffentlichen Wege für Fernwärmeleitungen hätte zahlen müssen (bitte Höhe der danach von Vattenfall geschuldeten Konzessionsabgabe insgesamt und nach Jahren getrennt angeben)?

6. Teilte der ehemalige Senat bzw. teilten die während der 19. Legislaturperiode zuständigen Behörden die Einschätzung von GPP hinsichtlich der Konzessionsabgabepflicht dem Grunde und der Höhe nach?

7. Wie begründete GPP in seinem Prüfungsergebnis seine Auffassung, dass Vattenfall Konzessionsabgaben an die Stadt hätte zahlen müssen?

8. Wie begründete demgegenüber Vattenfall seine Auffassung, dass das Unternehmen seit 2001 keine Konzessionsabgaben an die Stadt zahlen musste?

9. Welche Gewinnermittlungsmethoden lagen den Ziffern 7 und 8 erfragten Auffassungen jeweils zugrunde?

10. Welche Konsequenzen zog im Verlauf der 19. Legislaturperiode der Senat bzw. zogen die zuständigen Behörden mit welcher Begründung aus dem Ergebnis der Wirtschaftsprüfung seitens der GPP?

11. Medienberichten zufolge hatten sich Vattenfall bzw. die HEW und die Stadt Hamburg darauf geeinigt, auf welche Weise die Gewinne und Verluste berechnet werden sollten, die aus der Nutzung der Fernwärmenetze entstanden.

a) Ist das zutreffend? Wenn ja: Wie lautete diese Einigung und zwischen wem kam sie wann zustande? Wenn nein: Welche sonstigen Vereinbarungen hat die FHH mit Vattenfall bzw. den HEW in Bezug auf die Entrichtung eines Entgeltes für die Benutzung der öffentlichen Wege für Fernwärmeleitungen getroffen?

b) Wie hat der damalige Senat bzw. haben die damaligen an der Einigung beteiligten Behörden diese Einigung begründet?

12. Teilt der heutige Senat bzw. teilen die zuständigen Behörden die Einschätzung von GPP hinsichtlich der Konzessionsabgabepflicht dem Grunde und der Höhe nach?

13. Welche Konsequenzen zieht der Senat bzw. die zuständige Behörde mit welcher Begründung aus dem Ergebnis der Wirtschaftsprüfung seitens der GPP?