Zum Hauptinhalt springen

Sondervermögen Hochschulbau

Montag, 21.06.2010

In seiner Regierungserklärung in der Hamburgischen Bürgerschaft erläutere der Erste Bürgermeister Ole von Beust am 16. Juni 2010 verschiedene Möglichkeiten zur Finanzierung der auch von ihm als erforderlich anerkannten Sanierungen und Modernisierungen an den Hamburger Hochschulen. Er sprach dabei von notwendigen finanziellen Mitteln im dreistelligen Millionenbereich.

In dieser Rede stellte er drei verschiedene Möglichkeiten vor, die allesamt theoretisch möglich seien:

1. Eine reine Finanzierung über den Haushalt der Stadt.

2. Die Einrichtung eines so genannten Sondervermögens, also eines weiteren Schattenhaushaltes.

3. Die Übertragung der Liegenschaften der Hochschulen auf die Hochschulen.

In seiner Rede ließ er offen, für welche Variante der Senat sich letztlich entscheiden werde.

 

Bereits am Tag vor dieser Regierungserklärung soll jedoch ein Schreiben der Finanzbehörde an die Kanzlerinnen und Kanzler der staatlichen Hamburger Hochschulen verschickt worden sein, in dem die Einrichtung eines Sondervermögens „Hochschulbau“ als bereits beschlossene Sache dargestellt wird. Die Wissenschafts- und die Finanzbehörde seien vom Senat beauftragt worden, ein Sondervermögen für den Hochschulbau zu gründen. Zudem sei eine Projektgruppe gegründet worden, die die Gründung des Sondervermögens Hochschulbau zum 1. Januar 2011 vorbereite.

 

Sofern die Aussagen aus diesem Schreiben richtig wiedergegeben worden wäre, stünden sie folglich im Widerspruch zu dem, was der Erste Bürgermeister in seiner Regierungserklärung suggerierte, nämlich eine noch nicht abgeschlossene Prüfung unterschiedlicher Finanzierungsvarianten.

Darüber hinaus stimmt die Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 01./02.07.2010 über eine Nachbewilligung von Haushaltsmitteln ab (Drs. 19/5798), mit der vom Senat 1,055 Mio. Euro Kassenmittel und Verpflichtungsermächtigungen als Projektmittel zur Vorbereitung eines Sondervermögens Hochschulbau beantragt werden. In den Beratungen des Haushaltsausschusses (Drs. 19/6513) erklärten die Senatsvertreter laut Ausschussbericht vom 17.06.2010: „Über die Einrichtung des „Sondervermögens Hochschulbau“ würde der Senat noch beschließen“.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Gibt es bereits einen Senatsbeschluss über die Einrichtung eines Sondervermögens „Hochschulbau“?

2. Wenn ja, wann wurde dieser Beschluss gefasst?

3. Welchen Inhalt hat dieser Beschluss im Einzelnen?

4. Inwieweit sind vor diesem Hintergrund die oben dargestellten Varianten 1 (Haushaltsfinanzierung) und 3 (Übertragung der Liegenschaften auf die Hochschulen) zur Finanzierung der anstehenden massiven Investitionen in die Bausubstanz der Hamburger Hochschulen noch relevant?

5. Falls noch kein Senatsbeschluss über die Ausgestaltung der anstehenden Finanzierung von Sanierungen und Neubauten von Hochschulgebäuden getroffen wurde:

a. Wann soll dieser erfolgen?

b. Auf welchem Vorgang begründet sich das oben genannte Schreiben der Finanzbehörde?

c. Welche Rolle spielt in diesem Falle die Idee einer Übertragung der Liegenschaften auf die Hochschulen?

6. Ist es richtig, dass unter Beteiligung der Finanzbehörde, der Behörde für Wissenschaft und Forschung sowie der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt bereits eine Projektgruppe installiert wurde, welche die Gründung eines Sondervermögens Hochschulbau zum 1. Januar 2011 vorbereitet?

7. Wenn ja, wann und auf welcher Grundlage ist dies geschehen, angesichts der Tatsache, dass die Bürgerschaft über die finanzielle Ausstattung einer solchen Projektorganisation noch nicht abgestimmt hat?

8. Wie soll die Projektorganisation, die in Drs. 19/5798 umrissen wird, im Einzelnen ausgestaltet werden?

a. Wie soll der organisatorische Aufbau aussehen?

b. Welche Behörden, Hochschulen oder andere Institutionen sollen daran beteiligt sein?

c. Welche Aufgaben wird sie haben?