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Sondervermögen Hochschulbau II

Mittwoch, 07.07.2010

In der Bürgerschaftssitzung am 2. Juli 2010 wurde ein Antrag der GAL mit dem Titel „Ergebnisoffene Prüfung des Hochschulbaus“ (Drs 19/6626) beschlossen. Damit wurde der Senat aufgefordert, eine ergebnisoffene Prüfung vorzunehmen, welche Organisationsformen am besten geeignet sind, den Investitions- und Sanierungsstau an den Hochschulen aufzulösen. Das Ergebnis der Prüfung soll der Bürgerschaft zur Entscheidung vorgelegt werden. Eine Vorfestlegung auf ein Sondervermögen Hochschulbau sei nicht sinnvoll.

Der Senat hat in seiner Haushaltsklausur am 14. und 15.06. ebenfalls beschlossen, neben der Option der Einrichtung eines Sondervermögens alternativ auch andere Optionen zur Behebung des Investitions- und Sanierungsstaus im Bereich der Hochschulen zu prüfen.

 

Zugleich sind in den Stellenausschreibungen der Freien und Hansestadt Hamburg für den Veröffentlichungszeitraum 01.06.2010 bis 15.06.2010 bereits mehrere Stellen im Zusammenhang mit dem Sondervermögen Hochschulbau ausgeschrieben worden – u.a. die der stellvertretenden Leitung des Referates „Steuerung der Sondervermögen“ in der Finanzbehörde (Regierungsdirektorin oder Regierungsdirektor bzw. Tarifbeschäftigte oder Tarifbeschäftigter (Besoldungsgruppe A 15 bzw. EGr. 15). Der Bewerbungsschluss für letztere Stelle war der 05.07.2010.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Wie sind vor dem Hintergrund des obigen Senatsbeschlusses und des Bürgerschaftsbeschlusses diese Stellenausschreibungen zu verstehen?

2. Hält der Senat bzw. die zuständigen Behörde an der Besetzung der ausgeschriebenen Stellen fest?

3. Wenn ja, wie begründet der Senat oder die zuständige Behörde dies, angesichts der Tatsache, dass eine der untersuchten Alternativen darin besteht, den Hochschulbau weitgehend in der bisherigen Form zu finanzieren und umzusetzen?

4. Wenn nein, sind die Stellenbesetzungsverfahren bereits gestoppt?

5. Wie viele Stellen sind in diesem Zusammenhang bisher ausgeschrieben worden, in welchen Besoldungs- bzw. Gehaltsgruppen?

6. In welcher Höhe sind für diese Stellen Personalkosten im Haushalt anzusetzen?

7. Sind weitere Stellenausschreibungen im sachlichen Zusammenhang mit dem Ziel der Beseitigung des Investitions- und Sanierungsstaus an den Hochschulen geplant? Wenn ja,

a. wann,

b. wie viele,

c. in jeweils welchen Besoldungs- oder Gehaltsgruppen,

d. in welchen Behörden bzw. Dienststellen,

e. mit welchen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt?