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Sondervermögen Hochschulbau III

Montag, 29.11.2010

In der Bürgerschaftssitzung am 2. Juli 2010 wurde ein Antrag der GAL mit dem Titel „Ergebnisoffene Prüfung des Hochschulbaus“ (Drs 19/6626) beschlossen. Damit wurde der Senat aufgefordert, eine ergebnisoffene Prüfung vorzunehmen, welche Organisationsformen am besten geeignet sind, den Investitions- und Sanierungsstau an den Hochschulen aufzulösen. Das Ergebnis der Prüfung soll der Bürgerschaft zur Entscheidung vorgelegt werden. Eine Vorfestlegung auf ein Sondervermögen Hochschulbau sei nicht sinnvoll.

Der Senat hat in seiner Haushaltsklausur am 14. und 15.06. ebenfalls beschlossen, neben der Option der Einrichtung eines Sondervermögens alternativ auch andere Optionen zur Behebung des Investitions- und Sanierungsstaus im Bereich der Hochschulen zu prüfen.

 

Andererseits wird im kürzlich der Bürgerschaft vorgelegten Haushaltsplanentwurf 2011/2012 mehrfach die Einrichtung eines Sondervermögens Hochschulbau angekündigt.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Wie ist der gegenwärtige Sachstand hinsichtlich der Einrichtung eines Sondervermögens Hochschulbau?

2. Werden gezielte Vorbereitungen für die Einrichtung eines solchen Sondervermögens getroffen?

3. Wann und wie wird die Bürgerschaft damit befasst?

4. In welcher Höhe sind bisher Projektmittel für die Einrichtung eines Sondervermögens Hochschulbau ausgegeben worden?

5. Welche weiteren Mittel sind hierfür vorgesehen?

6. Welches Volumen wird das Sondervermögen Hochschulbau ggf. voraussichtlich haben?