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Sozialdienste und Entlassungsmanagement in Hamburgs Krankenhäusern

Dienstag, 16.02.2010

Jeder Patient hat Anspruch auf eine gut vorbereitete und optimal koordinierte Überleitung aus dem Krankenhaus in seine häusliche Umgebung oder in weitere ambulante oder stationäre Behandlungen bzw. Pflege. Ein erfolgreiches Entlassungsmanagement minimiert die Schnittstellenprobleme zwischen dem Krankenhaus und der nachstationären Versorgung. Entlassungsmanagement ist ein konzeptionelles, professionelles Vorgehen der Sozialarbeit im Krankenhaus, um im Falle multipler Problemlagen mit Patienten und ihren Angehörigen/Bezugspersonen im interprofessionellen Rahmen eine tragfähige Entscheidung für die nachstationäre Versorgung zu erarbeiten und umzusetzen. Neben dem Casemanagement, einer klassischen Methode der Krankenhaussozialarbeit, orientiert sich die klinische Sozialarbeit an einer Vielzahl weiterer Methoden wie klientenzentrierte, systemischer und lösungsorientierter Beratung und Krisenintervention. Ziel ist, jedem Patienten unter Wahrung seines Selbstbestimmungsrechtes, der Freiwilligkeit und Wahlfreiheit die Versorgungsform zu ermöglichen, die seine Wünsche am meisten be-rücksichtigt und seinen Hilfebedarf am besten abdeckt.

Um einen Patienten zu einer solchen Entscheidung zu befähigen, ist es unerlässlich, alle individuellen persönlichen, familiären, rechtlichen, finanziellen und beruflichen Belange ein-zubeziehen, ebenso wie die der betroffenen Angehörigen. Klinische Sozialarbeit ermittelt auf Basis der Sozialanamnese und sozialen Situationsanalyse den individuellen Bedarf an Bera-tung und Unterstützung hinsichtlich psychosozialer Interventionen sowie sozialer und wirt-schaftlicher Sicherung. Er berät zu allen Aspekten der nachstationären Versorgung, der Re-habilitation und Reintegration auf der Grundlage der Sozialgesetzgebung.

Die Sozialarbeit hat durch ihr breites Ausbildungsspektrum und ihre mehrdimensionale Be-trachtungsweise in besonderer Weise die Kompetenz, all diese Faktoren adäquat einzube-ziehen und unter Berücksichtigung der medizinischen und pflegerischen Faktoren mit der Lebenswelt des Patienten zu verknüpfen.

Dass die klinische Sozialarbeit dieses Ziel erreicht, wurde in einer Studie der DVSG wissen-schaftlich nachwiesen. Mit großer Mehrheit bestätigten Patienten dort, dass ihnen der Sozi-aldienst ein sehr wichtiger und hilfreicher Ansprechpartner bei besonderen Schwierigkeiten war, und dass persönliche Wünsche (und die der Angehörigen) ausreichend berücksichtigt wurden. Mit Hilfe des Sozialdienstes gelang es ihnen, Wünsche und Möglichkeiten in Ein-klang zu bringen und sie konnten sich vorstellen, in Zukunft auch mit ihren Einschränkungen zurecht zu kommen. Dies ist ein entscheidender Beitrag zur Krankheitsbewältigung und un-terstreicht den Anteil am Behandlungserfolg sowie die gesellschaftspolitische Verantwortung.

Der Sozialdienst trägt im Rahmen des Entlassungsmanagements nicht nur zum wirtschaftli-chen Erfolg der Krankenhäuser bei, sondern ist durch Patientenorientierung und durch die besondere Beachtung der Autonomie und Würde des einzelnen Menschen ein wichtiger Fak-tor im Wettbewerb.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1 Wie viele Mitarbeiter werden in Hamburger Krankenhäusern im Bereich Entlassungsmanagement/Sozialdienst beschäftigt (bitte nach einzelnen Krankenhäusern auflisten)?

2 Wie viele Planstellen sind für diesen Bereich vorgesehen? Wie viele Stellen sind besetzt? Wie viele Stellen sind offen (bitte nach einzelnen Krankenhäusern auflisten)?

 

3 Wie haben sich die Stellen seit 2001 entwickelt?

 

4 Welche berufliche Qualifikation muss ein Mitarbeiter im Entlassungsmanagement/ Sozialdienst eines Krankenhauses vorweisen können, um in diesem Bereich tätig zu werden?

 

5 Wie wird diese berufliche Qualifikation gewährleistet?

 

6 Gibt es Fortbildungsmöglichkeiten/Bildungsangebote seitens der Krankenhausbetreiber, für den Bereich des Entlassungsmanagement/ Sozialdienst –die beispielsweise für Pflegekräfte- angeboten werden (bitte nach einzelnen Krankenhäusern auflisten)?

 

7 Nach welchem Tarifvertrag/AVR (oder sonstiger Vergütungsrichtlinie) werden Mitarbeiter des Entlassungsmanagement vergütet/bezahlt (bitte nach einzelnen Krankenhäusern auflisten)?

 

8 Wer betreibt das Entlassungsmanagement in den Hamburger Krankenhäusern (bitte nach einzelnen Krankenhäusern auflisten)?

 

9 Nach welchen Kriterien entscheidet das Entlassungsmanagement, in welche Pflegeeinrichtungen ein Patient bei Bedarf übergeleitet wird (wenn möglich nach Krankenhaus/Betreiber des Entlassungsmanagements auflisten)?

 

10 Gibt es Kooperationsverträge zwischen Betreibern des Entlassungsmanagements und einzelnen Pflegeeinrichtungen? Wenn ja, welche Vereinbarungen gibt es?

 

11 Gibt es vertragliche Bindungen zwischen Krankenhäusern und Betreibern des Entlassungsmanagements, welche den personellen Leistungsumfang berücksichtigen (bitte nach einzelnen Krankenhäusern auflisten)?

 

12 Gibt es vertragliche Bindungen zwischen Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Betreibern von Entlassungsmanagement, welche sich mit der Überleitung von Patienten (bei Bedarf) nach Krankenhausaufenthalt befassen? Wenn ja, bitte nach einzelnen Krankenhäusern sowie nach einzelnen Einrichtungen auflisten)?

 

13 Gibt es Fälle, dass Patienten zwischen 16:00 Uhr nachmittags und 8:00 Uhr morgens aus den Krankenhäusern entlassen werden? Wenn ja, wie viele Fälle gibt es (bitte nach einzelnen Krankenhäusern auflisten)? Bitte die Gründe für ein solches Vorgehen benennen.