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Spitzenämter der Verwaltung – Wird die Ausschreibungspflicht abgeschrieben?

Donnerstag, 16.09.2010

Der Senat hat in der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage in Drucksache 18/7527 in Anlage 2 eine Neufassung der „Anordnung über Stellenmitteilungen und Stellenausschreibungen für die Beschäftigten der hamburgischen Verwaltung“ veröffentlicht.

 

Nach Drs. 18/199 frage ich erneut den Senat:

 

1. Ist die Anordnung vom 31. Juli 2007 noch in Kraft?

1.1 Wenn nein,

a) seit wann nicht mehr?

b) wurde sie durch neue Regelungen ersetzt? Wenn ja, wann und wie lauten diese genau? Wenn nein, weshalb nicht?

1.2 Wenn ja,

a) wurde sie verändert? Wann, und inwiefern genau?

b) fühlt der Senat sich weiterhin an die Anordnung gebunden? Wenn nein, inwiefern nicht und weshalb nicht?

 

2. Ist beabsichtigt, die Anordnung zu verändern, zu ersetzen oder aufzuheben?

2.1 Wenn ja, wann, inwiefern und weshalb?

2.2 Wenn nein,

a) gibt es derartige Überlegungen?

b) kann davon ausgegangen werden, dass Spitzenämter der Verwaltung in Zukunft grundsätzlich ausgeschrieben werden? Wenn nein, weshalb nicht?

 

3. Die Anordnung vom Juli 2007 besagt unter anderem, dass zur Besetzung anstehende Stellen verwaltungsintern im Bereich der Gesamtverwaltung ausgeschrieben werden müssen; Ausnahmen für Stellen des höheren Dienstes ab der Besoldungsstufe A 15 bzw. Entgeltgruppe E 15 bedürfen einer Entscheidung des Senatsplenums. Wie viele derartige Entscheidungen des Senatsplenums, von der Ausschreibungspflicht abzuweichen, hat es seit in Kraft treten der Anordnung im Juli 2007 gegeben (jeweils wann genau und in Bezug auf welche Stellen sowie warum)?

 

4. Wie viele Stellen wurden seit der Anordnung im Juli 2007 oberhalb der Besoldungsstufen von A 15 bzw. oberhalb der Entgeltgruppen E 15 insgesamt neu besetzt (jeweils wann genau und in Bezug auf welche Stellen sowie warum)?