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Sportplatzübernamen in Hamburg

Montag, 30.03.2009

Über Sportstättenübernahme der Vereine wollte der Senat Einsparungen bei den Betriebskosten von 2,5 Millionen Euro - ursprünglich waren 3,5 Mio. Euro geplant – erreichen.

Bei Beratungen im Sportausschuss am 16.6.2005 führten Senatsvertreterinnen und -vertreter aus, dass im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens Sportvereine für 220 Sporthallen und 100 Sportplätze Bewerbungen eingereicht hätten.

Am 7. Februar 2006 wurde dann im SportA angegeben, dass rund 80 interessierte Vereine Interesse an einer Sportanlagenübernahme hätten.

Die dann beschlossene Rahmenvereinbarung zwischen der Behörde für Bildung und Sport (BBS) und dem Hamburger Sportbund (HSB) fordert die Sportvereine auf, Sportanlagen in Eigenregie zu betreiben. Hierfür sollen die Vereine 50% der Personal- und 90% der Betriebskosten ausgezahlt bekommen.

Die Übernahme von Anlagen geht bis heute aber nur schleppend voran. So kritisieren die Vereine unter anderem, dass die von der Stadt ausbezahlten Beträge aktuelle Teuerungen, z.B. bei den Energiekosten, nicht berücksichtigen. Vereine, die bereits Anlagen übernommen haben, berichten von Zahlungsschwierigkeiten.

 

Auf eine Kleine Anfrage des SPD-Abgeordneten Jürgen Schmidt (Drs. 18/6985) hatte der Senat geantwortet, dass entsprechend der Rahmenvereinbarung zur Sportförderung für die Jahre 2006 bis 2010 vorgesehen ist, in den Jahren 2006 bis 2008 jeweils 1/3 des Platzwartpersonals von 80 Sportplätzen (ohne Sportplätze, die in städtischer Verwaltung bleiben sollen) abzubauen. Dem würde die Übergabe von 27 Sportplätzen pro Jahr entsprechen. An dem Ziel solle – wenn auch mit zeitlicher Verzögerung – festgehalten werden.

 

Daher frage ich den Senat:

 

1. Welche Vereine haben jeweils für welche Sportplätze/-anlagen Interesse an einer Übernahme angemeldet?

Wie weit sind die Verhandlungen jeweils?

Wann wurde letztmals über die jeweiligen Übernahme gesprochen?

Welche Probleme gibt es ggf. bei den jeweiligen Übernahmeverhandlungen noch?

 

2. Welche Sportplätze/-anlagen sind bisher zu welchen Zeitpunkten von welchen Vereinen vertraglich übernommen worden?

 

3. Welche weiteren Vereine nutzen die jeweiligen übernommenen Sportanlagen außerdem noch und in welchem Umfang (prozentualer Nutzungsumfang)?

 

 

4. Welche von der Stadt durchzuführenden und zu bezahlenden Instandsetzungsmaßnahmen (o.Ä.) wurden jeweils welchen Vereinen durch die FHH vor Übernahme der Plätze/ Anlagen zugesagt?

Gab es hierüber Übernahmeprotokolle und wenn ja, wann wurden diese jeweils erstellt?

Vor der Übergabe sollen jeweils auf den Plätzen/ Anlagen Begehungen stattgefunden haben. Gibt es hierüber Protokolle/ Aufzeichnungen und wenn ja, welche?

Sind die zugesagten Instandsetzungsmaßnahmen allesamt umgesetzt worden und wenn nein, welche Maßnahmen stehen noch aus und wann sollen diese erledigt werden?

 

5. Die Sportvereine erhalten nach den Überlassungsverträgen Betriebskostenzuschüsse von der Stadt. Wie hoch sind die Betriebskostenzuschüsse jeweils, die die Sportvereine für ihre Plätze/ Anlagen erhalten (in absoluten Beträgen)?

 

6. Welche Regelungen sehen die geschlossenen Überlassungsverträge jeweils bzgl. des Zeitpunktes der Betriebskostenauszahlungen an die Vereine vor?

 

7. Gibt es bzgl. des Fälligkeitszeitpunktes der Betriebskostenauszahlungen mit den Vereinen Nebenabsprachen und wenn ja, welche, mit wem und wann wurden sie geschlossen?

 

8. Haben bisher alle Vereine die ihnen zustehenden Betriebskosten-auszahlungen von der Stadt zum vereinbarten Zeitpunkt erhalten und wenn nein:

Bei welchen Vereinen kam es zu welchen Verzögerungen?

Aus welchen Gründen?

Wie wurden die Verzögerungen den Vereinen begründet?

Musste die Stadt aufgrund nicht eingehaltener Zahlungen Verzugszinsen zahlen und wenn ja,

a. an wen und

b. in welcher Höhe?

 

9. Der Überlassungsvertrag legt fest, dass die FHH die Vereine rechtzeitig informiert, sollte sie die Betriebskostenzuschüsse nicht in der vereinbarten Höhe zahlen können.

Gab es Fälle, in denen Vereine von der FHH informiert werden mussten und wenn ja, welche und zu welchem Zeitpunkt?

Versteht der Senat diesen Vertragspassus so, dass die FHH die Vereine auch darüber informieren muss, wenn nicht rechtzeitig gezahlt wird und wenn ja,

a. in welchen Fällen und zu welchen Zeitpunkten musste die FHH Vereine informieren?

bzw. wenn nein,

b. warum nicht?

 

10. Aus welchen Haushaltstiteln werden die Betriebskostenzuschüsse an die Vereine gezahlt?

11. Welche Ämter/ Stellen sind mit der Auszahlung der Betriebskostenzuschüsse befasst (gewesen)?

 

12. Die Sportvereine erhalten von der FHH nach den Überlassungsverträgen Aufwandspauschalen in Höhe von 50% der für die Plätze/ Anlagen ermittelten Personalkosten. Wie hoch sind die Aufwandspauschalenauszahlungen jeweils, die die Sportvereine für ihre Plätze/ Anlagen erhalten (in absoluten Beträgen)?

 

13. Welche Regelungen sehen die geschlossenen Überlassungsverträge jeweils bzgl. des Zeitpunktes der Aufwandspauschalenauszahlungen vor und woraus ergibt sich in den Überlassungsverträgen der Fälligkeitszeitpunkt für die Zahlung der Aufwandspauschalen an die Vereine bzw. wie wird diesbezüglich verfahren?

 

14. Gibt es bzgl. des Fälligkeitszeitpunktes der Aufwandspauschalen-auszahlungen mit den Vereinen Nebenabsprachen und wenn ja, welche, mit wem und wann wurde sie geschlossen?

 

15. Haben bisher alle Vereine die ihnen zustehenden Aufwandspauschalenauszahlungen von der Stadt zum vereinbarten Zeitpunkt erhalten und wenn nein:

Bei welchen Vereinen kam es zu welchen Verzögerungen?

Aus welchen Gründen?

Wie wurden die Verzögerungen den Vereinen begründet?

Musste die Stadt aufgrund nicht eingehaltener Zahlungen Verzugszinsen zahlen und wenn ja,

a. an wen und

b. in welcher Höhe?

 

16. Aus welchen Haushaltstiteln werden die Aufwandspauschalen an die Vereine gezahlt?

 

17. Welche Ämter/ Stellen sind mit der Auszahlung der Aufwandspauschalen befasst (gewesen)?

 

18. Nach den Überlassungsverträgen müssen erforderliche Instandsetzungsbedarfe von den Vereinen der FHH gemeldet werden.

Welche erforderlichen Instandsetzungsbedarfe wurden seit den Übernahmen zu welchen Zeitpunkten von welchen Vereinen der FHH gemeldet?

Wann wurden diese behoben?

Wer hat jeweils die Finanzierung übernommen?

 

19. Welche Haushaltsmittel (bitte mit Titelangabe) für Grundinstandsetzungen auf Sportanlagen standen/ stehen jeweils in den Jahren 2007, 2008, 2009, 2010 zur Verfügung?

 

20. Der Senat hatte in der Drs. 18/6985 geantwortet, dass entsprechend der Rahmenvereinbarung zur Sportförderung für die Jahre 2006 bis 2010 vorgesehen sei, in den Jahren 2006 bis 2008 jeweils 1/3 des Platzwartpersonals von 80 Sportplätzen (ohne Sportplätze, die in städtischer Verwaltung bleiben sollen) abzubauen. Dem würde die Übergabe von 27 Sportplätzen pro Jahr entsprechen. An dem Ziel solle – wenn auch mit zeitlicher Verzögerung – festgehalten werden.

Inwieweit wurden die Ziele bisher erreicht?

Inwieweit wird an dem Ziel weiterhin festgehalten?

 

21. Welche Gründe gibt es aus Sicht des Senats und der zuständigen Behörde für die nach wie vor sehr zögerliche Haltung der Sportvereine zu einer Übernahme von Sportplätzen?