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Stabilitätsbericht 2010

Freitag, 15.10.2010

Gemäß § 3 Absatz 2 StabiRatG ist die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) erst-mals im Jahr 2010 verpflichtet, dem Stabilitätsrat einen Bericht über ihre Haushalts-lage vorzulegen. Der Stabilitätsbericht muss unter anderem die Darstellung der Kennziffern

 

• Struktureller Finanzierungssaldo je Einwohner

• Kreditfinanzierungsquote

• Schuldenstand je Einwohner

• Zins-Steuer-Quote

 

zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung enthalten. In der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft in Drucksache 19/7114 vom 31. August 2010 werden die im Stabilitätsbericht 2010 der FHH an den Stabilitätsrat übermittelten Kennziffern für die Jahre 2008 bis 2014 dargestellt. Der Stabilitätsbericht des Senats kommt zu dem Ergebnis, dass der FHH keine Haushaltsnotlage droht.

 

Ich frage den Senat:

 

1) In welcher Höhe wurden im Stabilitätsbericht 2010 des Senats

 

a) die Einwohnerzahl der FHH,

b) der strukturelle Finanzierungssaldo,

c) Entnahmen beziehungsweise Zuführungen aus dem Grundstock,

d) Nettokreditaufnahmen,

e) bereinigte Ausgaben,

f) fundierte Schulden am Kreditmarkt zum Stichtag 31. Dezember,

g) Zinsausgaben für die fundierten Schulden am Kreditmarkt sowie

h) Steuereinnahmen

 

für die Berechnung der Kennziffern der Haushaltsjahre 2008 bis 2014 jeweils zugrunde gelegt und wie wurden diese Daten jeweils ermittelt?

 

 

2) In jeweils welcher Höhe wurde der strukturelle Finanzierungssaldo für die Jahre 2008 bis 2014

 

a) bereinigt um den Saldo welcher finanzieller Transaktionen in jeweils welcher Höhe sowie

b) bereinigt durch Ländervergleich?