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Stadtbahn ohne Oberleitung – ( k )eine Option für Hamburg ?

Mittwoch, 29.09.2010

Medienberichten zufolge fährt derzeit in Augsburg in einem mehrmonatigen Pilotprojekt auf einer 800 Meter langen Teststrecke die weltweit erste Straßenbahn, die keinerlei Oberleitung benötigt. Während in Heidelberg, Bordeaux und Amora betriebene fahrdrahtlose Straßenbahnen nur kurze Strecken ohne Oberleitung überbrücken können, sollen nach dem in Augsburg getesteten Konzept Bahnen künftig ganz ohne Fahrdraht auskommen. Die Stromversorgung erfolgt dabei durch induktive Energieübertragung über im Gleisbett unterirdisch verlegte Kabel. Mit dem Pilotbetrieb will die das Projekt betreibende Firma, Bombardier Transportation GmbH, die erforderlichen Genehmigungen für die Zulassung zum öffentlichen Personenverkehr erlangen und den Betrieb unter Alltagsbedingungen demonstrieren, der zuvor nur auf einem Testgelände der Firma in Bautzen stattfand. Die Marktreife wird für Ende 2010 angepeilt.

Auf der Internetseite der Hochbahn ist zur Frage „Woher bekommt die Stadtbahn ihren Strom“ u.a. folgendes zu lesen:

„Streckenabschnitte ohne Oberleitung sind im ersten Teilnetz nicht vorgesehen, für spätere Teilnetze aber nicht ausgeschlossen. Die derzeit bekannten Techniken für fahrleitungslosen Betrieb sind noch nicht ausreichend ausgereift und praxiserprobt und könnten bei verfrühtem Einsatz einen zuverlässigen Betrieb gefährden. Bei der Anschaffung der Fahrzeuge wird allerdings vorausschauend darauf geachtet, dass eine technische Nachrüstung auf oberleitungslosen Betrieb möglich ist.“

Wir fragen den Senat:

1. Wann hat das offizielle Planfeststellungsverfahren für den ersten Streckenabschnitt der Stadtbahn begonnen bzw. wann wird es beginnen?

2. Ist es richtig, dass für diesen ersten Streckenabschnitt der Betrieb mit Fahrdraht vorgesehen ist?

3. In welcher Höhe (absolut oder relativ) schlagen die Kosten für den Fahrdraht durchschnittlich bei den 19,7 Mio. Euro/km Baukosten für den ersten Streckenabschnitt zu Buche?

4. Welche Erkenntnisse hat der Senat bzw. die zuständige Behörde darüber, welche Kostenreduzierungen mit einer fahrdrahtlosen Stadtbahn im Vergleich zur Stadtbahn mit Oberleitung verbunden wären (bitte sowohl Baukosten als auch Betriebskosten angeben)?

5. Ist die von dem Entwickler der fahrdrahtlosen Stadtbahn, der Bombardier Transportation GmbH, genannte mögliche Einsparung von 30 Prozent beim Stromverbrauch gegenüber Stadtbahnen mit Fahrdraht aus Sicht des Senats oder der zuständigen Behörde realistisch?

6. Teilt der Senat bzw. die zuständige Behörde die Auffassung der Hochbahn, dass bei der weiteren Planung und Umsetzung der Stadtbahn Streckenabschnitte ohne Oberleitung nicht ausgeschlossen sind?

7. Ist dem Senat bzw. der zuständigen Behörde das eingangs geschilderte Augsburger Pilotprojekt bekannt? Wenn ja: Hat der Senat bzw. die zuständige Behörde das Pilotprojekt in seine Prüfungen und Überlegungen zum Bau und Betrieb einer fahrdrahtlosen Stadtbahn in Hamburg einbezogen oder wird er es in Zukunft tun?

8. Welche Techniken für fahrleitungslosen Betrieb der Stadtbahn hat der Senat bzw. die zuständige Behörde bzw. die mit Bau und Betrieb der Stadtbahn beauftragte Hochbahn AG geprüft oder prüfen lassen und aus welchen – bitte im Einzelnen darzulegenden - Gründen kommt ihr Einsatz zum gegenwärtigen Zeitpunkt bzw. für den ersten Streckenabschnitt der Stadtbahn aus Sicht des Senats bzw. der zuständigen Behörde nicht in Betracht?

9. Aus welchen Gründen wurde von wem, in welchem Zeitraum und in welchem Umfang der Bau und Betrieb einer fahrleitungslosen Stadtbahn geprüft?

10. Welche Vor- und ggf. Nachteile hat aus Sicht des Senats bzw. der zuständigen Behörde der fahrdrahtlose Stadtbahnbetrieb gegenüber einer Lösung mit Oberleitungen?

11. Welche Erkenntnisse haben Senat, die zuständige Behörde bzw. die mit Bau und Betrieb beauftragte Hochbahn AG über Wirtschaftlichkeit und Sicherheit der Stromzufuhr über ein festes Oberleitungsnetz bzw. über die induktive Stromzufuhr aus dem Boden? Ist ein entsprechender Vergleich angestellt worden und wenn ja – mit welchem Ergebnis? Wenn nein – warum nicht?

12. Welche Erkenntnisse haben Senat, die zuständige Behörde bzw. die mit Bau und Betrieb beauftragte Hochbahn AG über die Wirtschaftlichkeit und Machbarkeit einer späteren Nach- bzw. Umrüstung auf induktive Stromzufuhr aus dem Boden? Ist ein Vergleich angestellt worden? Wenn ja – mit welchem Ergebnis? Wenn nein - warum nicht?

13. Sind bereits Komponenten für den Bau des Gleiskörpers oder der Waggons ausgeschrieben, bestellt oder ist deren Herstellung und Lieferung vertraglich abgesichert?

a. Wenn ja – für welche Komponenten wurden Ausschreibungen, Bestellungen oder Lieferverträge vorgenommen bzw. abgeschlossen?

b. Wenn nein - zu welchem Zeitpunkt wird ausgeschrieben, bestellt bzw. werden Herstellung Lieferung vertraglich abgesichert?