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Stärkung des Fluglärmschutzes – hier: Flachstartverfahren

Mittwoch, 11.01.2017

Die Metropolregion Hamburg verfügt mit dem Hamburg Airport „Helmut Schmidt“ über einen leistungsfähigen, modernen Flughafen. Er bietet Zugang zu einem dichten Netz von Direktflügen primär nach Europa, ergänzt um Verbindungen zu europäischen und interkontinentalen Drehkreuzen. Zugleich ist der Hamburg Airport „Helmut Schmidt“ ein Standortfaktor für die Luftfahrtindustrie, für die Wirtschaft und den Tourismus in Hamburg und in der Metropolregion. Mit 15.000 Beschäftigten am Standort gehört der Flughafen zu den größten Arbeitgebern der Stadt. Hamburg Airport „Helmut Schmidt“ muss als großer stadtnaher Flughafen auch einen Interessenausgleich mit den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern suchen. Schutz vor Fluglärm ist lange Politik des Senats.

Mit strengen Nachtflugbeschränkungen, Lärmkontingentierung, dem lärmabhängigen Landesentgelt, dem Bau der Lärmschutzhalle für Probeläufe großer Flugzeuge, mit lärmoptimierten An- und Abflugrouten, festgelegten Bahnbenutzungsregeln und durch immer weitere Reduzierung von lautem Fluggerät, aber auch durch bestimmte betriebliche Regelungen für Abläufe am Boden gelingt es dem Senat, den Fluglärm zu begrenzen. Des Weiteren hat der Flughafen im Rahmen zahlreicher freiwilliger Lärmschutzprogramme Lärmschutzfenster, Lüfter und Fensterreparaturen finanziert und damit den passiven Lärmschutz sukzessive verbessert.

Mit seinem Fluglärminformationstool TraVis und seinen freiwilligen Lärmschutzprogrammen schafft der Flughafen auch mehr Transparenz in Sachen Fluglärm. Der von der Bürgerschaft im Februar 2015 beschlossene 16-Punkte-Plan, den der Senat mit der Drs. 21/4209 im April 2016 umgesetzt hat, bietet weitere Möglichkeiten, den Lärmschutz zu verbessern. So hat Hamburg als erstes Bundesland die Arbeit der Fluglärmschutzbeauftragten auf eine eigene gesetzliche Grundlage gestellt und diese Stelle damit maßgeblich gestärkt. Bei der Erfüllung der in dem Gesetz aufgeführten Aufgaben wie den Mitwirkungs- und Beteiligungsrechten und der Beschwerdebearbeitung ist die Fluglärmschutzbeauftragte weitgehend weisungsunabhängig. Das Gesetz bildet die Grundlage für die Erstellung einer Statistik über die Beschwerdelage in Hamburg und in den Umlandgemeinden.

Als ein weiterer Aspekt für eine weitere Stärkung des Fluglärmschutzes wird seit Jahren das An- und Abflugverhalten der Flugzeuge diskutiert. Von Bürgerinnen und Bürgern, die sich über Fluglärm beschweren, wird immer wieder vorgebracht, dass sie sich vom sogenannten Flachstartverfahren besonders stark belastet fühlen. 2014 hatte die Lufthansa GmbH für Ihre Flotte das sogenannte Flachstartverfahren eingeführt. Dieses Verfahren wird seit 2012 von vielen anderen Airlines am Hamburger Flughafen praktiziert. Dieser Aspekt wurde auch im Umweltausschuss am 26. Mai 2016 behandelt (Ausschussprotokoll 21/13).

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Inwieweit unterschiedet sich das sogenannte Flachstartverfahren von anderen Abflugverfahren?

2. Welche Erkenntnisse haben Senat bzw. zuständige Stellen hinsichtlich der Entwicklung von sogenannten Flachstartverfahren?

3. Seit wann und in welche Richtung wird das sogenannte Flachstartverfahren am Hamburg Airport angewendet?

4. Planen Senat bzw. zuständige Stellen ggfs., aus den gemachten Erfahrungen Konsequenzen zu ziehen und Änderungen vorzunehmen? Wenn ja: welche, wann und warum? Wenn nein: warum nicht?