Zum Hauptinhalt springen

Standgebühren bei der Wahlberichterstattung

Montag, 17.01.2011

Offenbar plant der Senat erstmalig Fernseh- und Radiosendern für die Wahlberichterstattung aus dem CCH am 20. Februar Standgebühren zu erheben.

Ich frage den Senat:

 

1. Gibt es Pläne seitens des Senats bzw. zuständiger Behörden, von Fernseh- und Radiosendern für die Wahlberichterstattung aus dem CCH am 20. Februar Standgebühren zu erheben und wenn ja,

 

a. welche?

b. wer ist hiermit seit wann befasst?

c. in welcher Höhe sollen Gebühren für welche Fläche erhoben werden?

d. aus welchen Gründen sollen für die Wahlberichterstattung Gebühren erhoben werden und wer hat dies entschieden?

 

2. Wie viele Fernseh- und Radiosendern haben sich bereits für den 20. Februar für das CCH angemeldet?

 

3. Welche Einnahmen werden durch die Erhebung der Standgebühren erwartet, wem sollen die Einnahmen zugute kommen bzw. wo werden die Einnahmen verbucht werden?

 

4. Sollen ggf. auch Printmedien für die Nutzung Ihrer Arbeitsplätze Gebühren entrichten und wenn ja, wofür und in welcher Höhe?

 

5. Wurden bei früheren Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft schon einmal für die Berichterstattung Standgebühren von Fernseh- und Radiosendern erhoben und wenn ja, wann, wo und in welcher Höhe?