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Starthilfe für vier neue Stadtteilkulturzentren

Dienstag, 21.07.2009

Im November 2008 hat der Kultur-, Kreativitätswirtschafts- und Tourismusausschuss der Bürgerschaft über den Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2009 und 2010 beraten. Thema dabei waren u.a. die Stadtteilkulturzentren. Die Senatsvertreter führten dabei u.a. aus, dass vier weitere Stadtteilkulturzentren in die Förderung mit einer Art „Starthilfe“ aufgenommen werden sollten. Sie konkretisierten diese Aussage dahingehend, dass das Stadtteilhaus Lurup, das Bürgerhaus Wandsbek, das KulurA in Neuallermöhe und die Kulturwerkstatt in Harburg jeweils 20.000 Euro bekommen sollten (Drs. 19/2000, Bd. 2, S. 99/100). Finanziert werden sollte das aus dem Titel 3720.686.28 „Impulsfonds – Projektmittel für die Stadtteilkultur“. Durch Bürgerschaftsbeschluss (Drs. 19/2347) sind aus diesem Titel in 2009 750.000 Euro und für 2010 900.000 Euro dem Titel 3720.686.81 „Förderung soziokultureller Stadtteilzentren ...., Rahmenzuweisung an die Bezirke“ übertragen worden. Beim „Impulsfonds“ verbleiben für 2009 also noch 259.000 Euro (davon durch Bürgerschaftsbeschluss festgelegt 150.000 Euro) und in 2010 109.000 Euro. Es scheint unklar zu sein, aus welchem Titel die Zusage des zur Starthilfe für die o.g. vier neuen Stadtteilkulturzentren erfüllt werden soll.

 

 

Ich frage deshalb den Senat:

 

1. Haben die vier o.g. Stadtteilkulturzentren die vom Senat zugesagten jeweils 20.000 Euro Starthilfe bekommen?

 

2. Wenn ja: Wann, aus welchem Titel und zu welchen Bedingungen (z.B. Folgekosten)?

 

3. Wenn nein: Warum nicht und wer hätte die jeweils 20.000 Euro aus welchem Titel zahlen müssen?

 

4. Wann und in welcher Form sind die betroffenen Bezirksämter über die o.g. Zusage des Senats informiert worden?

 

5. In welcher Form sind die Bezirksämter zur Erfüllung dieser Senatszusage aufgefordert/verpflichtet worden?