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Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (GÜA) und mobile Geschwindigkeitskontrollen

Dienstag, 08.02.2011

Wir fragen den Senat:

 

1. Welche GÜA gibt es wo aktuell in Hamburg? Inwieweit gab es Veränderungen gegenüber den Voranfragen (insbesondere Drs. 18/2592, 19/3113)? Sind Veränderungen geplant? Welche?

 

2. Wie hat sich die Anzahl der mobil durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen seit der Beantwortung der Drs. 19/3113 entwickelt?

 

3. In wie viel Prozent der Fälle werden seit der Beantwortung der Voranfrage Geschwindigkeitskontrollen an Unfallhäufungsstrecken durchgeführt?

 

4. Wie haben sich die Einnahmen durch stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen und mobile Geschwindigkeitskontrollen seit der Beantwortung der Drs. 18/2592bzw. 19/3113 entwickelt? Bitte für die einzelnen Jahre getrennt angeben sowie differenzieren nach stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen und mobilen Geschwindigkeitskontrollen.

 

5. Inwieweit ist für 2009 oder 2010 eine Darstellung der Einnahmen differenziert für alle einzelnen Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen möglich? Wenn ja, bitte darstellen. Wenn nein, warum nicht?