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Stellenbestand und Einsparverpflichtungen bei den Gerichten

Montag, 01.03.2010

Mit Pressemitteilung vom 27. November 2009 hat der Senat u.a. im Rahmen des Konsolidierungsbeitrags der Behörde für Justiz mitgeteilt, dass die Einsparverpflichtungen im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie der Justizbehörde in den Jahren 2010-2013 bei insgesamt rund € 9 Mio. liege, eine detaillierte Verteilung der Einsparpotenziale jedoch noch nicht feststehe. Ferner sollte geprüft werden, ob der Gerichtsstandort Blankenese aufgegeben werden kann.

Im Rahmen der letzten Sitzung der Rechts- und Gleichstellungsausschusses am 18. Februar 2010 wurde deutlich, dass diese Einsparverpflichtungen nunmehr zumindest im Bereich der Staatsanwaltschaften konkrete Formen angenommen haben. Daher stellt sich die Frage, ob sich die geplanten Einsparungsverpflichtungen nunmehr auch für den Bereich der Gerichte konkretisiert haben.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

I. Stellenbestand und durchschnittliche Fallbelastung bei den Gerichten

1. Wie viele Stellen (differenziert nach richterlichem und nichtrichterlichem Personal) gibt es derzeit bei den folgenden hamburgischen Gerichten:

a) Amtsgerichte (bitte differenziert nach den einzelnen Amtsgerichten und insgesamt benennen),

b) Landgericht,

c) Hanseatisches Oberlandegericht,

d) Verwaltungsgericht,

e) Oberverwaltungsgericht,

f) Finanzgericht,

g) Arbeitsgericht,

h) Landesarbeitsgericht,

i) Sozialgericht,

j) Landessozialgericht?

Wie viele Stellen (differenziert nach richterlichem und nichtrichterlichem Personal) gibt es derzeit bei den hamburgischen Gerichten insgesamt?

2. Wie viele der in Ziffer 1 erfragten Stellen sind besetzt (bitte jeweils differenziert nach männlichem und weiblichem Personal und insgesamt benennen), wie viele sind unbesetzt und in welchem Umfang wird von Fremdnutzungen Gebrauch gemacht?

3. Wie haben sich die in Ziffer 1 und 2 erfragten Zahlen jeweils in den Jahren 2008 und 2009 entwickelt?

4. Wie hat sich an den in Ziffer 1 genannten Gerichten in den Jahren 2008 und 2009 jeweils der Geschäftsanfall pro Richterin bzw. Richter entwickelt?

5. Wie haben sich an den in Ziffer 1 genannten Gerichten in den Jahren 2008 und 2009 jeweils die Zahlen der erledigten Verfahren pro Richterin bzw. Richter entwickelt?

 

II. Einsparverpflichtungen bei den Gerichten

1. Wie hoch ist der Konsolidierungsbeitrag der Gerichte für die Haushaltsjahre 2010 bis 2013 insgesamt und verteilt sich der Konsolidierungsbeitrag, den die Gerichte zu erbringen haben, auf die Haushaltsjahre 2010 – 2013?

2. Wie sollen die Einsparverpflichtungen im Bereich der Gerichte umgesetzt werden (bitte differenziert für die Haushaltsjahre 2010 – 2013 angeben)?

3. Werden im Bereich der Gerichte zur Umsetzung der Einsparungsverpflichtungen Stellen gestrichen? Wenn ja, an welchen Gerichten sollen wie viele Stellen eingespart werden (differenziert nach richterlichem und nichtrichterlichem Personal sowie differenziert nach den Haushaltsjahren 2010 - 2013)?

4. Sind darüber hinaus – zumindest zeitweise – Nichtbesetzungen von Stellen eingeplant (differenziert für die Haushaltsjahre 2010 – 2013)?

5. Wird insoweit mit Leistungseinbußen bei den Gerichten gerechnet? Wenn nein, warum nicht?

6. Ist schon jetzt absehbar, ob und wenn ja welche Einsparungen in welcher Höhe bei den Gerichten über das Haushaltsjahr 2013 hinaus notwendig sein werden? Wenn ja, gibt es insoweit bereits Planungen zur Umsetzung dieser weiteren Einsparverpflichtungen und wie sehen diese aus?

7. Ist die angekündigte Prüfung, ob der Gerichtsstandort Blankenese aufgegeben werden kann, bereits abgeschlossen?

a. Wenn nein, warum nicht und wann ist mit einem Abschluss der Prüfung zu rechnen?

b. Wenn ja, zu welchem Ergebnis hat die Prüfung geführt? Welche Einsparungen im Bereich der Betriebskosten lassen sich durch die Aufgabe des Gerichtsstandort Blankenese erzielen? Sind darüber hinaus auch Einsparungen im Personalbereich durch die Aufgabe des Gerichtsstandorts Blankenese geplant? Wenn ja in welchem Umfang (differenziert nach richterlichem und nichtrichterlichem Personal)?