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Stellenbestand und Einsparverpflichtungen bei den Staatsanwaltschaften

Montag, 01.03.2010

Mit Pressemitteilung vom 27. November 2009 hat der Senat im Rahmen des Konsolidierungsbeitrags der Behörde für Justiz mitgeteilt, dass die Einsparverpflichtungen im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie der Justizbehörde in den Jahren 2010-2013 bei insgesamt rund € 9 Mio. liege, eine detaillierte Verteilung der Einsparpotenziale jedoch noch nicht feststehe.

Im Rahmen der letzten Sitzung der Rechts- und Gleichstellungsausschusses am 18. Februar 2010 wurde deutlich, dass diese Einsparverpflichtungen sich nunmehr zumindest im Bereich der Staatsanwaltschaften konkretisiert haben.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

I. Stellenbestand und durchschnittliche Fallbelastung bei den Staatsanwaltschaften

1. Wie viele Stellen (differenziert nach Staatsanwälten, Amtsanwälten und übrigem Personal) gibt es derzeit bei den Staatsanwaltschaften in Hamburg?

2. Wie verteilen sich die in Ziffer 1 erfragten Stellen zwischen der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft Hamburg sowie zwischen den einzelnen Abteilungen der Staatsanwaltschaft Hamburg?

3. Wie viele der in Ziffer 1 erfragten Stellen sind besetzt (bitte jeweils differenziert nach männlichem und weiblichem Personal und insgesamt benennen), wie viele sind unbesetzt und in welchem Umfang wird von Fremdnutzungen Gebrauch gemacht?

4. Wie haben sich die in Ziffer 1, 2 und 3 erfragten Zahlen jeweils in den Jahren 2008 und 2009 entwickelt?

5. Wie haben sich bei der Staatsanwaltschaft Hamburg jeweils in den Jahren 2008 und 2009 die Eingangszahlen entwickelt (bitte getrennt nach Js und OWi einerseits und UJs andererseits angeben)?

 

II. Einsparverpflichtungen bei den Staatsanwaltschaften

1. Steht mittlerweile die detaillierte Verteilung der Einsparpotenziale zwischen den Gerichten, den Staatsanwaltschaften und der Justizbehörde fest?

a. Wenn nein, steht Sie zumindest für einzelne Bereiche fest und wenn ja für welche und in welcher Höhe (bitte auch differenziert für die Haushaltsjahre 2010 – 2013 angeben)?

b. Wenn nein, wann soll die detaillierte Verteilung endgültig feststehen?

c. Wenn ja, wie hoch ist der Konsolidierungsbeitrag im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie der Justizbehörde ganz genau?

d. Wenn ja, wie verteilt sich der Konsolidierungsbeitrag im Einzelnen zwischen dem Bereich der Gerichte, der Staatsanwaltschaften sowie der Justizbehörde (bitte nach Beträgen sowie prozentual angeben)?

2. Wie verteilt sich der Konsolidierungsbeitrag den die Staatsanwaltschaften zu erbringen haben auf die Haushaltsjahre 2010 – 2013?

3. Wie sollen die Einsparverpflichtungen im Bereich der Staatsanwaltschaften umgesetzt werden (bitte differenziert für die Haushaltsjahre 2010 – 2013 angeben)?

4. Werden im Bereich der Staatsanwaltschaften zur Umsetzung der Einsparungsverpflichtungen Stellen gestrichen? Wenn ja, wie viele (differenziert nach Staatsanwälten, Amtsanwälten und übrigem Personal sowie differenziert nach den Haushaltsjahren 2010 - 2013) und wo, d.h. in welchen Abteilungen der Staatsanwaltschaften, sollen ggf. diese Stellen eingespart werden?

5. Sind darüber hinaus – zumindest zeitweise – Nichtbesetzungen von Stellen eingeplant (differenziert für die Haushaltsjahre 2010 – 2013)?

6. Wird insoweit mit Leistungseinbußen bei der Staatsanwaltschaft Hamburg gerechnet? Wenn nein, warum nicht?

7. Gibt es Abteilungen, die von Stellenstreichungen bzw. Nichtbesetzungen von Stellen ausdrücklich ausgenommen sind? Wenn ja, welche und mit welcher Begründung?

8. Ist schon jetzt absehbar, ob und wenn ja welche Einsparungen in welcher Höhe bei den Staatsanwaltschaften in Hamburg über das Haushaltsjahr 2013 hinaus notwendig sein werden? Wenn ja, gibt es insoweit bereits Planungen zur Umsetzung dieser weiteren Einsparverpflichtungen und wie sehen diese aus?