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Stillschweigeabkommen beim Bau der Elbphilharmonie

Dienstag, 27.04.2010

In einem Interview vom 01.12.2008 antwortet der Architekt Pierre de Meuron auf die Frage, ob er als Generalplaner die Schuld an der Kostenexplosion beim Bau der Elbphilharmonie trage: „Ich bitte Sie zu akzeptieren, dass ich die Frage nach der Schuld nicht beantworten werde. Wir haben ein Stillschweigeabkommen mit der Kultursenatorin und der städtischen Realisierungsgesellschaft – ich werde mich daran halten.“

 

 

Ich frage daher den Senat:

 

1. Wann fanden die Besprechungen statt, in denen das Stillschweigeabkommen vereinbart wurde?

 

2. Wer hat an diesen Besprechungen teilgenommen?

 

3. Wann wurde das Stillschweigeabkommen vereinbart?

 

4. Wurde das Stillschweigeabkommen schriftlich in einem Vertrag fixiert?

a. Wenn ja, wann und von wem wurde der Vertrag unterschrieben?

 

5. Welche Inhalte wurden in dem Stillschweigeabkommen vereinbart?

 

6. Gilt das Stillschweigeabkommen nur für einzelne Bereiche oder für den gesamten Bau der Elbphilharmonie?

 

7. Wurden von Seiten des Senates oder der städtischen Realisierungsgesellschaft noch weitere Stillschweigeabkommen vereinbart?

a. Wenn ja, wann und mit wem?