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Strafrechtlich relevante und jugendgefährdende Inhalte im Internet

Donnerstag, 03.04.2014

Die immer wieder aufkommende Diskussion um strafrechtlich relevante und jugend-gefährdende Inhalte im Internet stellt die Frage nach der Verfolgbarkeit der Täter, der Verantwortung der Plattformbetreiber und geeigneter Maßnahmen zur Entfernung dieser Inhalte.

 

Ich frage den Senat:

1. Wie viele Fälle über strafrechtlich relevante oder jugendgefährdende Inhalte im Internet haben jugendschutz.net, die KJM, die Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein und andere Stellen, die sich mit der Medienkontrolle beschäftigen, seit 2010 gemeldet?

2. Wie viele Fälle davon galten als jugendgefährdend und wie viele Fälle waren strafrechtlich relevant?

3. Wie viele Fälle wurden strafrechtlich zur Anzeige gebracht, in wie vielen Fällen kam es zu einer Gerichtsverhandlung und welche Strafen wurden hier ausgesprochen?

4. Wie viele Fälle wurden rein medienrechtlich verfolgt und welche Strafen wurden hier ausgesprochen?

5. Wie bewertet der Senat die Zusammenarbeit mit den in Hamburg ansässigen Anbietern von Telemedien in der Frage des Jugendmedienschutzes und der Verfolgung strafrechtlich relevanter Fälle?