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Strafverfolgung der Störer der Schanzenkrawalle 2008 (II)

Freitag, 28.08.2009

Im Nachgang zu Drs. 19/3518 frage ich den Senat und bitte um Beantwortung wie in der Anlage zu Drs. 19/3518:

 

1. Wie ist der Stand der einzelnen 81 (plus x) Strafverfahren? (bitte aufschlüsseln)

 

a) Welche Straf- und Ermittlungsverfahren sind noch nicht beendet und aus welchen Gründen konnten sie noch nicht abgeschlossen werden?

 

b) Welche Verfahren konnten abgeschlossen werden, wann und mit welchem Ergebnis? Wann und aus welchen Gründen erfolgten etwaige Einstellungen und auf welche Rechtsgrundlagen wurden sie jeweils gestützt? Hat es Anklagen gegeben, wann und bei welchen Verfahren ist es hinsichtlich welcher Delikte zu welchen Verurteilungen gekommen? Inwieweit sind Haftstrafen/Arrestmaßnahmen mittlerweile vollstreckt worden?

 

c) Wie viele der 39 (plus x) als Störer bzw. Randalierer Beschuldigte sind insgesamt bisher in welcher Weise strafrechtlich verurteilt worden und wie viele von ihnen im Wege von Strafbefehlen (mit welchen Rechtsfolgen)?

 

2. Aus entsprechend sanktionierten Vortaten aus den Vorjahren (siehe Voranfragen) können sich im Einzelfall Anhaltspunkte für die Notwendigkeit präventiv-polizeilicher Maßnahmen nach SOG und PolDVG ergeben, um zu verhindern, dass erneut Straftaten begangen werden. Inwieweit gibt es nunmehr weitergehende Erkenntnisse, dass Gewalttäter aus den Vorjahren erneut an Krawallen nach dem Schanzenfest 2009 beteiligt waren?

 

Dr. Andreas Dressel MdHB