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Strafverfolgung der Störer der Schanzenkrawalle aus den Vorjahren

Donnerstag, 02.09.2010

Im Nachgang zu Drs. 19/3958 und 19/3518 frage ich den Senat

und bitte um Beantwortung wie in der Anlage zu Drs. 19/3518:

 

1. Wie ist der Stand der einzelnen Strafverfahren im Hinblick auf die Schanzenkrawalle(n) in 2009? (Bitte aufschlüsseln.)

a) Welche Straf- und Ermittlungsverfahren sind noch nicht beendet und aus welchen Gründen konnten sie noch nicht abgeschlossen werden?

b) Welche Verfahren konnten abgeschlossen werden, wann und mit welchem Ergebnis? Wann und aus welchen Gründen erfolgten etwaige Einstellungen und auf welche Rechtsgrundlagen wurden sie jeweils gestützt? Hat es Anklagen gegeben, wann und bei welchen Verfahren ist es hinsichtlich welcher Delikte zu welchen Verurteilungen gekommen? Inwieweit sind Haftstrafen/Arrestmaßnahmen mittlerweile vollstreckt worden?

c) Wie viele der seinerzeit als Störer beziehungsweise Randalierer bekannte Beschuldigte sind insgesamt bisher in welcher Weise strafrechtlich verurteilt worden und wie viele von ihnen im Wege von Strafbefehlen (mit welchen Rechtsfolgen)?

 

2. Wie ist der Stand der Strafverfahren im Hinblick auf die Schanzenkrawalle(n) der Jahre vor 2009 (Bitte nach Möglichkeit wie in Antwort zu 1. aufschlüsseln.)